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Telefon-Betrüger: Anschlussfragen: Verschärfte Gesetzte diskutiert

Die bestehenden Gesetze reichen nicht, um die Bürger vor Betrügern am Telefon zu schützen, sagen Verbraucherschützer und die Verbraucherministerin.

Betrüger, die Verbraucher am Telefon aufs Kreuz legen, kommen meist ungeschoren davon. Rund zwei Drittel der Ermittlungsverfahren werden von den Staatsanwaltschaften eingestellt, weil sie die Täter, die oft im Ausland sitzen oder nur eine Postfachadresse haben, nicht ermitteln können, heißt es in einem vor kurzem veröffentlichten Bericht des Bundesjustizministeriums. Nun will Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit Verbraucherschützern, Vertretern der Wirtschaft und anderen betroffenen Institutionen darüber diskutieren, ob schärfere Gesetze nötig sind, um die Bürger zu schützen.

Bereits jetzt sind Gewinnspiele, bei denen den Verbrauchern ein Gewinn nur vorgegaukelt wird, damit sie teure Rufnummern anwählen oder ihre Kontodaten herausrücken, als Betrug strafbar. Zudem kann die Bundesnetzagentur die betroffenen Rufnummern abschalten und den Betreibern verbieten, die Gebühren für die Anrufe einzuziehen. Aber auch Werbeanrufe ohne betrügerische Absicht sind verboten. Rufen Unternehmen – etwa Telefonanbieter oder Versicherungen – Bürger ohne deren Einwilligung an, um ihnen einen neuen Vertrag zu verkaufen, kann das eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen. Unterdrücken die Anrufer dabei ihre Telefonnummer, kann das weitere 10 000 Euro Strafe kosten. Zudem können Verbraucher am Telefon geschlossene Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer, Gerd Billen, und Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) sind sich einig, dass das nicht reicht. „Ich setze mich dafür ein, dass wir mit der Einführung einer „Bestätigungslösung“ den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit unerlaubten Telefonwerbeanrufen deutlich verbessern“, sagte Aigner dem Tagesspiegel. „Vertragsabschlüsse im Rahmen von Werbetelefonaten würden dann nur wirksam werden, wenn sie der Verbraucher anschließend schriftlich bestätigt.“ Eine solche Bestätigungslösung fordert auch Billen. „Dies würde auch Eintragungslisten von Gewinnspielanbietern betreffen“, betonte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV).

Den Kampf gegen die schwarzen Schafe will Billen vor allem mit höheren Bußgeldern führen. „Die Bußgelder sollten auf bis zu 250 000 Euro erhöht und von den Gerichten auch ausgeschöpft werden“, sagte der VZBV-Chef dem Tagesspiegel. Bei gravierenden Verstößen sollten Unternehmen zudem damit rechnen müssen, dass ihnen die Gewerbeerlaubnis entzogen wird.

Verbraucher, die sich gegen unerlaubte Werbeanrufe wehren wollen, können sich schon jetzt an die Verbraucherzentralen, die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg und die Bundesnetzagentur in Bonn wenden. Allerdings kann auch jeder Bürger selbst etwas tun, meint Ministerin Aigner. „Grundsätzlich sollten Verbraucher äußerst vorsichtig mit der Preisgabe ihrer persönlichen Daten sein“, warnt die CSU-Politikerin. „Adressen und Kontoverbindungen sollten grundsätzlich nicht am Telefon herausgegeben werden.“

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