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Bundesregierung kommt Arbeitgebern entgegen: Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (rechts) sagte am vergangenen Montag dem Präsidenten der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Ingo Kramer, ein Gesetz zur Tarifeinheit noch in diesem Jahr zu.

© dpa

Vorrang für die größte Gewerkschaft: Bundeskabinett befasst sich mit sechs Eckpunkten zur Tarifeinheit

Die Gewerkschaften haben den Mindestlohn gekriegt, jetzt kommt die Bundesregierung den Arbeitgebern entgegen: Am kommenden Mittwoch beschließt das Kabinett Eckpunkte zur Tarifeinheit.

Mit einem dünnen, anderthalbseitigen Papier unter dem Titel "Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit" will die Bundesregierung den Arbeitgebern entgegenkommen. In dem Papier, das dem "Tagesspiegel" vorliegt, heißt es zur Begründung, "die Friedenspflicht des Tarifvertrags wird entwertet, wenn sich ein bereits tarifgebundener Arbeitgeber einer Vielzahl weiterer Forderungen und ggf. Arbeitskampfmaßnahmen konkurrierender Gewerkschaften gegenübersieht". Gegen diese "innerbetrieblichen Verteilungskämpfe" will die Regierung nun vorgehen.

Im Kern sieht das sechs Punkte umfassende Papier eine Vorrangstellung der stärksten Gewerkschaft vor: "Soweit sich im Betrieb Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften überschneiden, kommt nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft zur Anwendung, die im Betrieb mehr Mitglieder hat." Das bedeutet dann für die kleinere Gewerkschaft dass sich "die Friedenspflicht aus dem Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft auf die Minderheitsgewerkschaft (erstreckt)", heißt es in dem Papier, das die Regierung am kommenden Mittwoch beschließen will.

Die Ausweitung der Friedenspflicht auf Minderheitsgewerkschaften wird vom Deutschen Beamtenbund aber auch von der Ärztegewerkschaft Marburger Bund als Eingriff in das Grundgesetz gewertet. Im Eckepunktepapier heißt es dazu: "Um verfassungsrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen, soll die Regelung der Tarifeinheit unter Einbindung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch flankierende Verfahrensregelungen abgesichert werden."

In einer ersten Stellungnahme sprach Rudolf Henke, Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund von einem "Frontalangriff auf gewerkschaftliche Rechte". Wenn die Regierungspläne umgesetzt würden, gebe es künftig ein "Zweiklassenrecht für Gewerkschaften": Die einen dürften mit staatlicher Genehmigung Tarifverträge schließen und ihre Mitglieder zum Streik aufrufen, die anderen müssten sich unterordnen und Ruhe geben."

Einen Gesetzentwurf zu der ganzen Thematik will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) im Herbst vorlegen.

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