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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lädt auf der Hannover Messe in Hannover das Volkswagen Milano Taxi - eine Studie. (Archiv aus dem April 2010).

© Marcus Brandt/dpa

Zulassung von Elektrotaxis: Regierung löst Problem mit der Eichverordnung

Das Taxameterproblem von Elektroautos soll demnächst durch eine Novelle der Mess- und Eichverordnung gelöst werden. Jetzt dürfen Taxifahrer auch Tesla fahren

Die Zulassung von Elektrotaxis war Ende 2016 erheblich erschwert worden. Seitdem werden sie nur dann auf die Straße gelassen, wenn der Autobauer sie selbst als Taxis ausgerüstet hatte. Das will die Regierung nun wieder korrigieren. Bis zum Inkrafttreten der neuen Mess- und Eichverordnung im November 2016 durften auch spezialisierte Dienstleister einen Streckenzähler und das Taxameter in Fahrzeuge einbauen und sie so zu Taxis umrüsten. „Seit der Neuordnung des Eichrechts dürfen das nur noch die Autohersteller selbst“, berichtet der Taxiunternehmer Peter Köhl aus München.

Betreiber von Tesla-Taxi entging Förderprämie

Hintergrund war der Wunsch des Gesetzgebers, Manipulationen zu verhindern. Doch unter den Herstellern von Elektroautos bieten aktuell nur die Firmen Nissan und Mercedes Fahrzeuge mit einem sogenannten Taxipaket an. Köhl hatte für seine Flotte zwei Modelle des Tesla 3 bestellt, die er nun erst einmal nicht nutzen kann. „Dabei gibt es für die Elektromobilität nichts Schöneres als den Multiplikatoreffekt eines Taxis“, sagt er. Durch die Lappen geht ihm deshalb auch das Geld aus einem Förderprogramm der Stadt München für Elektrotaxis, aus dem er 20 Cent pro gefahrenem Kilometer bekommen würde.
Das Problem für Köhl: Die Reichweite der beiden Nissan Modelle Leaf und eNV200 sowie des Mercedes B250e lägen mit real rund 100 Kilometern unter dem, was für einen Taxibetrieb praktikabel sei. Der neue Opel Ampera-e und auch die Tesla Modelle mit guter Reichweite haben werksseitig bisher kein eingebautes Taxipaket.

Das Ministerium hat den Fehler erkannt

Im Bundeswirtschaftsministerium hat man das Problem offenbar erkannt: „Aktuell wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung erarbeitet. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Finalisierung“, teilt eine Sprecherin dem Tagesspiegel mit. Der Text sehe vor, dass auch Dienstleister die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften in der Mess- und Eichverordnung übernehmen dürfen. Auf gut Deutsch: Sie dürfen auch die entsprechenden Geräte einbauen. Mit der Überarbeitung der Verordnung dürfte der Weg für mehr Elektrotaxis wieder frei sein. Das wäre für den Bundesverband Elektromobilität (BEM) das richtige Signal: „Vor allem in den verkehrsbelasteten Metropolen unseres Landes kann das Elektrotaxi wesentlich zur Feinstaub- und Lärmreduktion sowie zur langfristigen Mobilitätserhaltung beitragen“, sagt BEM-Präsident Kurt Sigl.

Schon länger drängen führende Köpfe im Taxi-Gewerbe auf Regelungen, der ihnen den Umstieg auf umweltfreundlichere Technologien erleichtern. Hier ein Meinungsbeitrag zum Thema. Auch die Grünen wollen Diesel und Benziner aus dem Straßenbild verbannen.

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