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Die bodengleiche Dusche sorgt für müheloses Einsteigen. Dass die geplanten Umbauten tatsächlich gefördert werden, sollte man sich von Architekt oder Handwerksunternehmen schon bei der Planung bestätigen lassen.

© picture-alliance / gms

Zuschüsse: Ein neues Badezimmer – und der Staat zahlt mit

Umbauten zum barrierefreien Wohnen werden gefördert. Zinsgünstige KfW-Kredite oder Zuschüsse winken.

Rundum zufrieden können Hilde und Gernot K. schon sein: Vor 17 Jahren hatten sie ein schmuckes Einfamilienhaus gekauft und es inzwischen fast abgezahlt. Die Tochter haben sie durch Schule, Studium und Berufseinstieg gelotst, und selbst Männe, dem Cockerspaniel, haben sie inzwischen akzeptable Manieren beigebracht. Jetzt, in ihrem Rentenjahr eins, können sie große Dinge stemmen. Sie wollen das Bad komplett erneuern – und der Staat hilft dabei finanziell mit.

Wenn man den Dreh kennt: Für altersgerechte Sanierungen von Wohnraum gibt es zinsgünstige Darlehen oder einmalige Zuschüsse über die KfW, früher Kreditanstalt für Wiederaufbau – seit dem vergangenen Juli zu neuen Konditionen.

Man will es ja nicht beschwören, doch Küche und vor allem das Bad sind nun mal Unfallschwerpunkt Nummer eins im Eigenheim. Mit den Jahren weiß man nun, worauf es ankommt. Da heißt es vorsorgen: barrierefreier Zugang zum Bad, Sturzsicherungen und Haltegriffe überall. Und für den Fall der Fälle auch rollstuhlbreite Türen. Und die Frau des Hauses wünscht sich schickere Fliesen als die alten aus dem Jahr 1993.

Der Staat fördert altersgerechten Wohnraum, weil in Zukunft kaum etwas so begehrt sein wird wie topsanierte Senioren-Wohnungen. Nach einer Studie des Kuratoriums Deutsche Altershilfe können gerade einmal 1,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland als barrierefrei oder barrierearm gelten. Aber: Im Jahr 2020 wird jeder vierte Deutsche 65 Jahre oder älter sein.

Die großen Wohnungsbaugesellschaften sind in die KfW-Förderung breit eingestiegen, wie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) jüngst auf dem Zukunftsforum „Langes Leben“ in Berlin erklärte. Die Unternehmen wollen, dass ältere Menschen so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können. Vater Staat sieht das ähnlich und finanziert lieber Umbauten als Pflegeheime. Das Förderprogramm gilt genauso für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern wie Hilde und Gernot K. und für Wohnungsbesitzer. Nicht gefördert werden können Umbauten in Ferien- oder Wochenendhäusern.

Mieter können von den Förderungen ebenfalls profitieren – und darauf pochen, dass der Vermieter ihnen altersgerechte Umbauten gestattet (§ 554a BGB). Allerdings sollte eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen werden, bevor die Aufträge vergeben werden.

Die KfW fördert altersgerechte Umbauten mit einem Zuschuss (Förderprogramm 455) oder zinsgünstigen Darlehen (Programm 155). Sie finanziert bei Darlehen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Umbaukosten einschließlich der Nebenkosten für Architekten oder Beratung, bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 Euro je Wohneinheit. Wie bei den meisten KfW-Krediten können auch hier zu Beginn tilgungsfreie Jahre vereinbart werden. Der Zinssatz richtet sich nach den Konditionen zum Zeitpunkt der Antragsstellung, aktuell sind es 1,61 Prozent fest auf zehn Jahre. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.

Abgewickelt werden die KfW-Förderdarlehen stets über Kreditinstitute, am besten über die Hausbank. Die Bank bewertet auch die Bonität des Antragstellers und verlangt die üblichen Kreditsicherheiten. Und: Sie achtet darauf, dass der Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen beisammen hat – also Angebote und Bescheinigungen des Architekten oder des ausführenden Baubetriebes. Entscheidend für die Gewährung des zinsverbilligten Kredits ist, dass der Antrag unbedingt vor Beginn des Umbaus gestellt wird. Beratungen und Planungsarbeiten gelten noch nicht als Baubeginn.

Nachträglich können Arbeiten zum barrierefreien Wohnen nicht mehr gefördert werden, auch Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von abgeschlossenen Projekten sind nicht möglich. Zudem müssen Handwerksbetriebe beauftragt werden – völlig regulär mit Rechnung und allem Drum und Dran. Heimwerker gehen leer aus. Die KfW behält sich übrigens eine jederzeitige Kontrolle des Umbaus an Ort und Stelle vor, mit Einblick in die Bauunterlagen.

Hilde und Gernot K. werden sich für die Variante zwei beim Umbau entscheiden, für die direkte Förderung per Zuschuss. Ab einer Investition von 6000 Euro aufwärts übernimmt die KfW für Vater Staat fünf Prozent der förderfähigen Aufwendungen bis höchstens 2500 Euro je Wohneinheit. Da Hilde und Gernot K. ihr Einfamilienhaus in Hauptwohnung und Einliegerwohnung aufgeteilt haben, lohnt sich das Rechnen doppelt.

Welche Umbauten im Haus barrierefreies Wohnen ermöglichen, ist eine Wissenschaft für sich. Auf jeden Fall sollte man sich von dem beauftragten Architekten oder Handwerksunternehmen schon bei der Planung die Übereinstimmung aller Arbeiten mit den KfW-Förderrichtlinien bestätigen lassen. Auf dem Plan von Hilde und Gernot K. steht erst einmal das Badezimmer mit bodengleicher Dusche, höhenverstellbaren Waschtischen, rutschhemmenden Bodenbelägen sowie Stützen und Haltegriffen, wo es nötig ist. Dazu gehören auch neue Armaturen – und die ersehnten eleganten Fliesen.

Ist das Bad erst einmal geschafft, können die beiden weiterplanen: barrierefreie Zuwege zum Haus anlegen, den Autostellplatz auf behindertengerechte 3,50 Meter verbreitern, sturzgesicherte Treppen oder einen Lift aussuchen. Vor allem sollten die Türen auf rollstuhlfreundliche 90 Zentimeter lichte Breite versetzt werden. Samt neuen Türblättern und Rahmen – das gibt ganz neue Perspektiven für die Hausrenovierung. Mit Staatshilfe.

Hilfe erhalten Interessenten bei der KfW (www.kfw-foerderbank.de), den beteiligten Banken oder Sparkassen sowie beim Verband Privater Bauherren (www.vpb.de, Telefon: 030/278 90 10) oder beim Bauherren-Schutzbund (www.bsb-ev.de, Telefon: 030/312 80 01).

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