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In guten Händen. Spezialisierte Tumorzentren, etwa für Brustkrebs, sind oft die beste Wahl für Patienten.

© picture alliance / dpa

Medizin: Kampf gegen Krebs

Die Behandlung der Volkskrankheit könnte oft besser sein. Der Nationale Krebsplan soll dazu beitragen - nun liegt er dem Bundestag zum Beschluss vor.

Krebs wird von vielen als die größte gesundheitliche Bedrohung wahrgenommen – auch wenn die Mehrheit der Erkrankten heute geheilt werden kann. Krebs steht aber auch für hohe und stets steigende Kosten in den Gesundheitssystemen der reichen Länder. 124 Milliarden Euro sind es jedes Jahr in Europa, wenn man die medizinischen Kosten und den Produktivitätsausfall zusammenrechnet. Diese Zahl wurde kürzlich anlässlich des Kongresses der European Society for Medical Oncology (ESMO) in Wien bekannt gegeben. In Deutschland, so war dort zu hören, sind die Kosten mit 165 Euro pro Bürger und Jahr am höchsten.

Das heißt nicht, dass auch die medizinische Versorgung hier durchgängig höchsten Standards genügt. Vor allem wenn Patienten nicht in Tumorzentren behandelt würden, sei die Therapie oft nicht gut genug und folge nicht durchgängig den Leitlinien der Fachgesellschaften, kritisiert die Deutsche Krebsgesellschaft schon seit Jahren. Als weiteres Manko betrachten es die Experten, dass die Behandlungsgeschichte aller Betroffenen nicht flächendeckend in klinischen Krebsregistern dokumentiert ist – deren Auswertung auch Rückschlüsse auf die Qualität einzelner Einrichtungen zulassen würde.

Abhilfe soll der Nationale Krebsplan schaffen, eine Initiative der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe, des Bundesgesundheitsministeriums und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tumorzentren. Der Plan legt Ziele auf vier Handlungsfeldern fest und gibt Empfehlungen, wie sie erreicht werden könnten: bei Krebsfrüherkennung, Strukturen der Versorgung, Anforderungen an die Behandlung und Mitwirkung von Patienten.

Nun ist das Projekt, das im Jahr 2008 angestoßen wurde, im Parlament angekommen, das über einen Gesetzentwurf vom August abstimmen muss. „In der Zwischenzeit hat das Programm schon drei Gesundheitsminister gesehen“, sagte Johannes Bruns von der Deutschen Krebsgesellschaft im Rahmen der gesundheitspolitischen Veranstaltungsreihe „Brennpunkt Onkologie“ in Berlin.

Eines der wichtigsten Anliegen sind klinische Krebsregister, die in allen Bundesländern eingerichtet werden sollen. Anders als bei den epidemiologischen Daten, die das Robert-Koch-Institut regelmäßig zur Zahl der Neuerkrankungen und der Todesfälle in den einzelnen Krebsarten veröffentlicht, soll es in diesen Datensammlungen um die Diagnostik und Therapie in jedem Einzelfall gehen. „Wir möchten die Daten bereitstellen, um Transparenz zu schaffen“, sagte Johannes Arnade vom Bundesgesundheitsministerium bei der Veranstaltung. „Auch für die Patienten, um ihnen die Entscheidung zu erleichtern, wo sie sich behandeln lassen wollen.“

Bisher sind die klinischen Krebsregister in Deutschland auf sehr unterschiedlichem Niveau. In den neuen Ländern und auch in Bayern funktioniert die Datensammlung schon länger gut. Ein Beispiel ist das 1991 gegründete Tumorzentrum Regensburg, in dem sich alle Kliniken und die niedergelassenen Krebsärzte der Region zusammengeschlossen haben. Inzwischen liegen dort Daten von über 100 000 Krankheitsverläufen aus einem Einzugsgebiet mit 2,2 Millionen Einwohnern vor. Das Tumorzentrum organisiert zudem Fortbildungen und hat verschiedene Forschungsprojekte angestoßen.

Monika Klinkhammer-Schalke, Geschäftsführerin des Zentrums in Regensburg, findet es wichtig, dass die Politik sich nun der Ziele des Nationalen Krebsplans annimmt. Die Medizinerin plädiert dafür, Defizite in der Behandlung von Patienten aufzudecken und transparent zu machen, ohne Schuldvorwürfe an einzelne Einrichtungen damit zu verbinden.

Im Gesetzentwurf gibt es ein zweites wichtiges Thema: Diejenigen, die Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs haben, könnten künftig auf dem Postweg dazu eingeladen werden. So wie schon heute die Frauen zwischen 50 und 69 Jahren Einladungen für das Mammografie-Screening bekommen. Falls das jemandem lästig ist, soll er oder sie jederzeit schriftlich darum bitten können, in Zukunft nicht mehr eingeladen zu werden.

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