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Nachwuchswissenschaftler sitzen in einer Bibliothek an ihren Laptops.

© Thilo Rückeis

Open Access in der Wissenschaft: Urheber an der Leine

Wissenschaftliche Autoren sollen Aufsätze unter bestimmten Bedingungen frei ins Internet stellen dürfen. Doch das Gesetz, über das der Bundesrat jetzt entscheidet, erfüllt bei weitem nicht alle Wünsche der scientific community.

Lange schon hatten deutsche Wissenschaftsorganisationen darauf gedrängt, dass die Rechte wissenschaftlicher Autoren gestärkt und die Macht wissenschaftlicher Verlage beschnitten werden sollte. Mit dem sogenannten „Dritten Korb“ sollte das Urheberrecht reformiert und an das digitale Zeitalter angepasst werden. Ein deutliches Zeichen gegen die gängigen Buy-out-Verträge, das wünschten sich die Verbände. Forscher sollten bei einer Veröffentlichung nicht länger dazu gezwungen sein, die kompletten Nutzungsrechte an Verlage abzutreten. Stattdessen sollte es ihnen erlaubt sein, ihre Forschungsergebnisse nach Ablauf einer Sperrfrist frei ins Internet zu stellen. Das Argument der zahlreichen Open-Access-Befürworter: Mit Steuergeldern finanzierte universitäre Forschung muss der Öffentlichkeit anschließend auch kostenlos zugänglich gemacht werden.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Reform lange vor sich hergeschoben, obwohl sie nicht nur von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, zu der unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat gehören, immer wieder dazu aufgefordert wurde.

Erst im Februar dieses Jahres legte das Justizministerium schließlich einen Gesetzentwurf vor. Danach sollte wissenschaftlichen Autoren ein „unabdingbares Zweitverwertungsrecht“ eingeräumt werden. Allerdings sieht das neue Gesetz vor, dass dieses Recht erst zwölf Monate nach der kommerziellen Erstveröffentlichung greift, und nur für bestimmte Textformate gilt – nämlich lediglich für Zeitschriftenbeiträge. Aufsatzsammlungen, Lehrbücher oder Monografien bleiben ausgenommen. Außerdem muss die betreffende Forschungsarbeit, so ein weiteres Kriterium, mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Drittmitteln gefördert worden sein.

Großer Teil der Wissenschaft sieht sich im Nachteil

Der Gesetzentwurf löste massive Kritik aus. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen lobte zwar den grundsätzlichen Vorstoß, „den Urhebern wissenschaftlicher Texte eine der digitalen Arbeitswelt angemessene Möglichkeit zu verschaffen, selbst über den Grad der Sichtbarkeit ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden“. Warum aber soll dieses neue Recht nur für Forschung aus Drittmitteln gelten? Damit würde ein Großteil der Wissenschaftler benachteiligt. Außerdem sei die zwölfmonatige Sperrfrist vor allem für die naturwissenschaftlichen und technischen Fächer viel zu lang, sechs Monate seien angemessener. Die gleichen Einwände formulierte auch das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“, unter dessen Dach sich hunderte Fachgesellschaften und über siebentausend Einzelunterzeichner zusammengeschlossen haben. Es gebe bei dem Gesetz „erheblichen Nachbesserungsbedarf“, schrieb das Bündnis in einem Brief an die Bundeskanzlerin.

Fachverlage: Nur in Open-Access Journalen publizieren

Selbst der Bundesrat formulierte schon im Mai seine Bedenken: Dass ein Großteil der Forscher von dem Zweitnutzungsrecht ausgenommen werden soll, stelle „eine durch keinen sachlichen Grund zu rechtfertigende Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen“ dar.

Aber auch die Gegenseite, die wissenschaftliche Fachverlage, deren Interessen vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels vertreten werden, zeigte sich alles andere als zufrieden. Der Börsenverein hält die gesamte Marschrichtung für verkehrt. Denn durch das Zweitveröffentlichungsrecht, so die Argumentation, werde langfristig die falsche Form von Open Access gefördert, nämlich der „grüne Weg“. Beim grünen Open Access veröffentlichen Wissenschaftler ihre Forschung zunächst wie bisher in Fachzeitschriften, die dann für zum Teil horrende Preise von den Hochschulbibliotheken abonniert werden. Aktuelle Forschung bleibt also kostenpflichtig. Parallel dazu entstehen an vielen Universitäten „Repositories“, frei zugängliche Datenbanken, in die Wissenschaftler nach Ablauf der Sperrfrist ihre Aufsätze einstellen können. Der Börsenverein lehnt diese doppelte Infrastruktur vehement ab. Man habe immer „für ein Gesetz plädiert, das eine direkte Veröffentlichung in qualitätsgesicherten Open-Access-Journalen fördert. Durchgesetzt hat sich leider nun zunächst der Weg in eine wilde Repositorien-Landschaft“.

Der Bund setzt auf den "Grünen Weg"

Die Verlage würden es lieber sehen, wenn der goldene Weg politisch gefördert würde – zumal sie darin ein vielversprechendes neues Geschäftsmodell entdeckt haben. Aufsätze, die in Gold-OpenAccess-Fachzeitschriften erscheinen, dürfen von den Nutzern kostenlos gelesen werden, die Zweitveröffentlichung in Repositories ist damit hinfällig. Den Preis für die freie Zugänglichkeit zahlen nun allerdings die Urheber selbst: Denn bei Veröffentlichung eines Aufsatzes in einer renommierten Open-Access-Zeitschrift wird ein Betrag fällig, der meist zwischen wenigen hundert und etlichen tausend Euro liegt. Diese Kosten müssten, sollte sich der „goldene Weg“ durchsetzen, zukünftig in die Forschungsetats der Hochschulen eingestellt werden. Doch danach sieht es zurzeit nicht aus: Die Bundesregierung hat nun mit ihrem Gesetzentwurf für die kommenden Jahre eher dem „grünen Weg“ den Vorzug gegeben, wenn auch nur in einer Minimalvariante. Ende Juni passierte das Gesetz den Bundestag.

Kommt das Gesetz durch, soll nachgebessert werden

Die Kritik ist seitdem nicht verstummt, im Gegenteil. Zahlreiche Akteure haben noch einmal nachgelegt, das Urheberrechts-Aktionsbündnis hat den Bundesrat öffentlich aufgefordert, das Gesetz nicht anzunehmen. Tatsächlich könnte die rot-grüne Mehrheit im Bundesrat der Bundesregierung machtpolitisch einen Strich durch die Rechnung machen. Dass sie sich dazu durchringt, ist allerdings unwahrscheinlich. Der Rechts- und der Kulturausschuss des Bundesrates haben zwar in ihrer Stellungnahme vor wenigen Tagen alle im Frühling formulierten Einwände noch mal bekräftigt: zu eng gefasst, zu lange Sperrfristen. Dazu, dem Bundesrat die Ablehnung des Gesetzes vorzuschlagen, konnten sich die Ausschüsse trotzdem nicht durchringen. Stattdessen hofft man jetzt auf die Nachbesserungen, die der nächste Bundestag beschließen möge. Das Urheberrecht – es bleibt eine Baustelle.

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