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Im Studium. Diskriminieren Gebühren internationale Studierende?

© picture alliance / dpa

Rechtsgutachten: "Studiengebühren für Ausländer nicht rechtens“

Studiengebühren nur für ausländische Studierende sind rechtswidrig: Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, das Studierendenvertreter in Auftrag gegeben haben. In Sachsen gibt es solche Gebühren bereits.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern sollen in Deutschland Studiengebühren zahlen – diese Forderung taucht immer wieder auf. Jetzt widerspricht das von Studierendenvertretungen getragene Aktionsbündnis gegen Studiengebühren diesen Überlegungen mit einem Rechtsgutachten. Studiengebühren für ausländische Studierende seien weder mit dem Grundgesetz noch mit dem Sozialpakt der Vereinten Nationen vereinbar, heißt es in dem Gutachten, das der Verwaltungsjurist Wilhelm Achelpöhler im Auftrag des Aktionsbündnisses erstellt hat.

Die Gebühren würden gegen das Grundgesetz verstoßen

Bei der Diskussion geht es um Studierende, die aus Ländern jenseits der EU kommen; innerhalb der EU besteht für Studierende das Recht auf Freizügigkeit, sie sind daher mit Einheimischen gleichgestellt. Das Gutachten argumentiert, müssten Studierende aus Nicht-EU-Ländern Gebühren zahlen, während alle anderen befreit sind, verstoße das gegen Artikel 3 des Grundgesetzes. Dieser besagt, dass niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden darf.

In Leipzig werden 1800 Euro pro Semester genommen

Zwar verbiete dieser Grundsatz nicht jede Differenzierung, räumt das Gutachten ein. So war eine Expertise des sächsischen Landtags zu dem Schluss gekommen, Gebühren für internationale Studierende stellten eine Ausnahme dar: Schließlich würden diese Studierenden nur für ihr Studium nach Deutschland kommen und danach oft in ihre Heimat zurückkehren. Sie würden also staatliche Ressourcen in Anspruch nehmen, ohne dass sie später – etwa durch Steuerzahlungen – zu deren Unterhalt beitrügen. Sachsen hält es daher für gerechtfertigt, dass die Musikhochschule Leipzig als einzige deutsche Hochschule Gebühren für Nicht-EU-Ausländer nimmt:1800 Euro im Semester.

Der UN-Sozialpakt spielt eine Rolle

Doch für das Aktionsbündnis ist diese Argumentation nicht stichhaltig. Ganz im Gegenteil sei Deutschland an der Zuwanderung von Akademikern interessiert. Die tatsächlichen Zahlen sprächen dafür, dass viele nach ihrem Examen hierbleiben. „Ein die Gebührenerhebung rechtfertigender Grund kann also nicht darin gesehen werden, dass diese Studierenden typischerweise nach dem Ende des Studiums Deutschlands wieder verlassen“, folgert das Gutachten. Zudem verstießen die Gebühren gegen den UN-Sozialpakt: Dieser verlange einen „diskriminierungsfreien“ Zugang zur Hochschulbildung.

Im vergangenen Jahr hatte der ehemalige Berliner Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner Gebühren für Ausländer vorgeschlagen. Auch die in Baden-Württemberg regierenden Grünen haben sich dafür ausgesprochen. Nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums wird noch rechtlich geprüft, ob eine Umsetzung möglich sei.

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