Studienplatzvergabe : „NC-Beschluss betrifft ganz Berlin“

04.01.2012 00:00 Uhrvon

Dass der Berliner Verfassungsgerichtshof den NC für ein Fach an der Humboldt-Uni für nicht rechtens hält, könnte weit reichende Folgen haben. Denn der Fall betrifft alle NC-Fächer in Berlin und bundesweit. Die HU fordert den Senat zum Handeln auf.

 Den Beschluss veröffentlichten die Richter bereits kurz vor Weihnachten. Sie gaben wie berichtet der Verfassungsbeschwerde zweier abgelehnter Bewerberinnen für den Bachelorstudiengang Psychologie statt. Wie sich nun herausstellt, könnte der Beschluss alle NC-Fächer betreffen. Der für Lehre zuständige HU-Vizepräsident Michael Kämper-van den Boogaart sagte am Dienstag im Akademischen Senat der Uni, der Beschluss beziehe sich auf eine „Praxis, die in den letzten Jahren in ganz Berlin und bundesweit bestand“.

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft müsse sich sofort daranmachen, den von den Richtern beanstandeten Mangel zu beheben. Ansonsten „sehe ich für das kommende Semester größere Schwierigkeiten bei der Zulassung voraus“, sagte Kämper.

Stein des Anstoßes ist nicht der NC an sich. Dass Zulassungsbeschränkungen prinzipiell möglich sind, stellten die Richter nicht infrage. Vielmehr seien „landesrechtliche Vorgaben“ bei der Festlegung der Zulassungszahlen für das NC-Fach „nicht beachtet“ worden, begründeten die Richter ihren Beschluss (hier der ganze Beschluss zum Nachlesen).

Hintergrund sind die rechtlichen Voraussetzungen, die für NC-Fächer erfüllt sein müssen. Dass Zulassungsbeschränkungen nur unter strengen Auflagen erfolgen dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt. Schließlich wird durch eine Zulassungsbeschränkung das Grundrecht auf freie Berufswahl eingeschränkt. Die Hochschulen müssen daher immer wieder neu berechnen, welche Studienplatzkapazität sie mit dem vorhandenen Personal- und Raumangebot anbieten können. Die Senatsverwaltung muss die Berechnungen auch immer bestätigen.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Kapazitätsberechnung ist der sogenannte Curricularnormwert. Nach dieser Formel wird ermittelt, wie hoch der Aufwand für die Hochschulen ist, einen Studierenden auszubilden. Das Berliner Landesrecht schreibt vor, dass der Normwert für jedes Fach durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden müsse. Diese Rechtsverordnung existierte aber für den HU-Bachelor Psychologie gar nicht, rügten die Richter. Die Verfassungshüter empfehlen bei einem so wichtigen Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit sogar ein Gesetz, um den Normwert festzuschreiben.

Der Studiengang ist kein Einzelfall, wie Steffan Baron, Leiter der HU-Studienabteilung, auf Anfrage bestätigte. Vielmehr betreffe dasselbe Problem alle Bachelor- und Masterstudiengänge in Berlin und auch in vielen anderen Bundesländern.

Wie konnte es dazu kommen, dass diese wichtige rechtliche Verankerung fehlt? Ein Grund dafür liegt offenbar in der Umstellung auf Bachelor und Master. Für die alten Diplom- und Magisterstudiengänge habe es noch per Verordnung festgelegte Curricularnormwerte für jedes Fach gegeben, sagt Baron. Mit der Umstellung auf die neuen Studiengänge hätten sich Senat und Hochschulen aber darauf geeinigt, dass die Unis die alten Normwerte zunächst auf die neuen Studiengänge umrechnen dürften, ohne die neuen Werte in einer Verordnung festzuschreiben. Das müsse die Senatsverwaltung jetzt nachholen. Laut Baron sei den Hochschulen dieses Problem bereits bewusst gewesen. Sie hätten es der Verwaltung auch vorgetragen. Da Verwaltungsgerichte die bisherige Praxis aber zuvor öfters bestätigt hatten, habe kein akuter Handlungsdruck bestanden.

Wie lange dauert es, bis eine solche Verordnung erarbeitet ist? Muss womöglich der flächendeckende NC im kommenden Semester ausgesetzt werden, weil derzeit die Rechtsgrundlage dafür fehlt? Für Baron ist eine Verordnung ein „rein formaler Beschluss“, der in wenigen Monaten umgesetzt werden kann. Die Normwerte würden schließlich vorliegen. Die Senatsverwaltung konnte am Dienstag nicht sagen, wie sie vorgehen wird. Die Relevanz des Urteils werde „sehr eingehend“ geprüft, sagte ein Sprecher.

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