zum Hauptinhalt
Eine Frau steht mit einem strahlenden Lächeln im Gesicht vor einer Wand und gestikuliert mit ihren Händen.

© Barbara Munker/dpa

Ursula von der Leyen behält ihren Doktortitel: Dr. med. mit Kratzer

Nach der Entscheidung im Fall Leyen wird über das Urteil der Medizinischen Hochschule Hannover diskutiert – und über die Qualität medizinischer Doktorarbeiten.

Der Plagiatsfall um die Doktorarbeit von Ursula von der Leyen ist entschieden – im Sinne der Bundesverteidigungsministerin. „Fehler“ wurden im Wesentlichen in der Einleitung moniert, 32 Plagiate unterschiedlicher Stärke bestätigte die Medizinische Hochschule Hannover (MHH). Weil aber der Hauptteil mit dem wissenschaftlichen Kern ihrer Arbeit nicht zu beanstanden sei, darf Leyen wie berichtet ihren Doktortitel behalten. Die Diskussion um die Qualität medizinischer Doktorarbeiten ist damit aber keineswegs beendet. Im Gegenteil, sie wird durch den Freispruch eher beflügelt – zumal dieser viele Fragen aufwirft.

Leyen ist davongekommen, aber "mit einem blauen Auge"

Bernhard Kempen, Vorsitzender des Deutschen Hochschulverbandes, sieht zunächst „keinen Anhaltspunkt, an der Entscheidung der MHH zu zweifeln“. Das milde Urteil über Leyens Plagiate in der Einleitung der Arbeit hätten sich die Kollegen in Hannover nicht leicht gemacht, das Verfahren sei schon wegen der Prominenz der Beschuldigten sorgfältig und ordentlich gelaufen. Gleichwohl stehe Leyen jetzt „mit einem Kratzer im Lack“ da, was die wissenschaftliche Qualität ihrer Arbeit angeht. „Die Ministerin ist mit einem blauen Auge davongekommen.“

Es müsse auch klar sein, dass Leyens Arbeit in dieser Form von ihren Betreuern nicht hätte akzeptiert werden dürfen. „Sie hätten diese Fehler aufdecken müssen, da müssen sich die Kollegen selbstkritisch an die Nase fassen“, sagt Kempen.

"Man muss von wissenschaftlichem Fehlverhalten sprechen"

Verwunderung löst die Begründung der MHH aus. „Eigenartig“ nennt sie Debora Weber-Wulff, Professorin für Medieninformatik an der HTW Berlin und als Plagiatsexpertin bei der Plattform „Vroniplag Wiki“ aktiv, die die Plagiate öffentlich gemacht hatte. „Offenbar hat man versucht, eine pragmatische Lösung zu finden.“ Dass die MHH zwar Plagiate feststelle, darin aber kein Fehlverhalten, sondern nur „Fehler“, sehe, sei nicht nachvollziehbar. „Ein Fehler wäre ein Tippfehler. Wenn man aber wie Leyen zahlreiche wissenschaftliche Aussagen ohne korrekte Belege verwendet, muss man von wissenschaftlichem Fehlverhalten sprechen.“ Insgesamt habe sich die MHH womöglich einen Bärendienst erwiesen: „Studierende und Doktoranden dürften jetzt verunsichert sein, was eigentlich erlaubt ist und was nicht.“

In anderen Fällen reichten weniger als 32 Plagiate zum Titelentzug

Die Prüfer unterschieden zudem zwischen einem unwichtigen und einem wichtigen Teil der Dissertation. Die Plagiate orteten sie dabei in der Einleitung, während sie den „zentralen“ Ergebnisteil als wissenschaftlich wertvoll und fehlerfrei lobten. Diese Aufteilung „widerspricht jedoch der ständigen Rechtsprechung“, sagt Weber-Wulff. Eine Arbeit werde immer als Ganzes eingereicht, Plagiate seien aus Sicht der Gerichte in jedem Teil einer Arbeit zu ahnden. In anderen Fällen hätten weit weniger als die 32 beanstandeten Stellen zum Entzug des Doktortitels ausgereicht. Tatsächlich liegt aus juristischer Sicht eine Täuschung schon dann vor, wenn jemand es „billigend in Kauf nimmt“, dass die Quellenangaben falsch sind – also etwa, wenn ein Doktorand keine Lust hatte, sorgfältig zu arbeiten. Eine Täuschungsabsicht hat die MHH bei Leyen aber nicht gesehen.

Gerhard Dannemann, Jura-Professor an der Humboldt-Uni und ebenfalls aktiv bei „Vroniplag Wiki“, findet die Entscheidung der MHH zumindest zwiespältig. Es sei gut, dass 32 Plagiate ebenso klar benannt wurden wie die Verantwortung der Autorin. Unerwähnt bleibe aber die Verantwortlichkeit der Universität, die die Arbeit gar nicht hätte annehmen dürfen. „Jetzt könnte es für Studierende so klingen: Ihr dürft weiter plagiieren, wenn ihr es nur in der Einleitung macht.“

"Akademisches Gewohnheitsrecht" suggeriert Medizinern, der Text sei unwichtig

Mediziner-Promotionen stehen nicht erst seit dem Fall Leyen, sondern schon seit anderthalb Jahrzehnten in der Kritik. Während in anderen Fächern nur eine geringe Zahl der Absolventen promoviert wird, ist es in der Medizin die Mehrheit: rund zwei Drittel. Der Wissenschaftsrat monierte schon 2002, dann erneut 2004 und – weil sich nichts geändert hatte – wieder 2011 eine Art „akademisches Gewohnheitsrecht“ bei den Medizinern, „demzufolge die Verleihung des Doktorgrades weitgehend unabhängig von der Qualität der Promotionsleistung“ erfolgt. Das Niveau entspreche „in der weit überwiegenden Zahl der Fälle“ bloß dem Niveau einer „Studienabschlussarbeit“.

Der ERC hält den Dr. med. für minderwertig

Auch der Europäische Forschungsrat (ERC) hält den „Dr. med.“ für minderwertig. Wollen sich deutsche Nachwuchswissenschaftler aus der Medizin um ein ERC-Stipendium bewerben, müssen sie zusätzlich zum „Dr. med.“ eine „forschungsorientierte“ Stelle oder ein Stipendium nachweisen.

Zusätzlich ist in der Medizin die Wahrnehmung verbreitet, es komme in der Forschung – anders als in den Geisteswissenschaften – nicht besonders auf den korrekten Umgang mit fremden Texten an. Das stellt Volker Bähr, Leiter der Geschäftsstelle Gute wissenschaftliche Praxis der Charité, fest. Dahinter stehe die Annahme, es gehe in der Medizin vor allem um das Sammeln von Daten, etwa in klinischen Studien und im Experiment: „Diese Haltung ist aber grundfalsch.“

Die Einleitung einer medizinischen Doktorarbeit? Wichtig!

Zur Hannoveraner Entscheidung will Bähr sich nicht äußern. Er gehe davon aus, dass die MHH den Fall sorgfältig untersucht habe. Unabhängig davon sei aber klar: Wer der Forschung etwas Neues hinzufügen wolle, müsse sich zuerst mit dem Forschungsstand auseinanderzusetzen. Sonst mache das Sammeln von Daten gar keinen wissenschaftlichen Sinn.

In der Medizin dürfen Plagiate in der Einleitung einer Arbeit darum keineswegs von vornherein als „harmlos“ gelten, erklärt der frühere FU-Präsident Peter Gaehtgens, emeritierter Medizinprofessor und ehemaliger Dekan der Medizinischen Fakultät der FU. Auch Gaehtgens will sich nicht direkt zum Fall Leyen äußern. Grundsätzlich gelte aber: „Die Einleitung einer Dissertation soll den Stand der Erkenntnisse darstellen, eine kritische Würdigung der bisherigen Forschungsergebnisse unter Benennung der Quellen vornehmen und daraus die Notwendigkeit der eigenen Untersuchungen und deren Fragestellung herleiten.“

Auch bei wichtigen Ergebnissen ist Täuschung nicht entschuldbar

Gaehtgens fragt: „Wieso soll in diesem Zusammenhang das Verschweigen einer Quelle weniger unzulässig sein als in irgendeinem anderen Zusammenhang?“ Eine Täuschungsabsicht werde nicht entschuldbar, wenn – oder weil – die erhobenen Befunde als wichtig befunden werden.

Dennoch ist ein Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis in der Einleitung aus Gaehtgens’ Sicht weniger gravierend als ein „Datenklau oder gar die Erfindung von Daten, die gar nicht erhoben wurden“. Darauf, mit welchen Sanktionen die verschiedenartigen Verstöße belegt werden sollten, müssten sich die Fakultäten „endlich einmal im Konsens festlegen, damit Klarheit herrscht“. Finden sich in Arbeiten aber nicht nur kleine Schlampigkeiten, sondern „Serien von Plagiaten“, ist die Aberkennung des Titels angemessen, meint Gaehtgens. Er kritisiert auch, dass die Anregungen des Wissenschaftsrats „nicht zu einer stringenten Veränderung“ in der Medizin geführt haben.

Fälschungssichere Laborbücher an der Charité

Die Charité verpflichtet inzwischen alle Medizinstudierenden, im sechsten Semester einen Kurs zu guter wissenschaftlicher Praxis zu besuchen. Damit die von Doktoranden erhobenen Primärdaten zehn Jahre lang nachprüfbar sind, hat die Charité Platz dafür auf einem Server geschaffen. „Fälschungssichere Laborbücher“ werden bereitgestellt – mit durchnummerierten Seiten, sodass es auffallen würde, wenn Messungen mit unerwünschten Ergebnissen aus den Aufzeichnungen verschwinden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false