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Urteil: Bremer Affenversuche dürfen fortgesetzt werden

Die Affenversuche an der Universität Bremen sind nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Bremen ethisch vertretbar.

Die Makaken seien einer „allenfalls mäßigen Belastung“ ausgesetzt, entschied das OVG im Rechtsstreit zwischen dem Hirnforscher Andreas Kreiter und der Hansestadt. Die Tierschutzbehörde hätte 2008 und 2011 eine Verlängerung der befristet genehmigten Versuche gestatten müssen, stellten die Richter fest. Seit 2008 laufen die Experimente nur auf Basis einstweiliger Anordnungen und Vereinbarungen.

Tierschützer bemängeln, dass die Primaten stundenlang in einem Versuchsstuhl fixiert werden. Sie bekommen nur dann Saft als Belohnung, wenn sie auf einem Bildschirm geometrische Aufgaben richtig lösen. Die Forscher argumentieren, dass die Tiere dabei nicht leiden. Wie Menschen seien die Makaken zu selektiver Aufmerksamkeit fähig. Vom besseren Verständnis dieser grundlegenden Hirnfunktion versprechen sie sich Anstöße für die Steuerung von Prothesen und die Behandlung von Epilepsie.

Der Streit um die Versuche dauert bereits fünf Jahre. Die Tierschutzbehörde hatte sie seit 1998 wiederholt genehmigt – bis das Bremer Landesparlament 2007 einstimmig den „geordneten Ausstieg“ beschloss. Daraufhin lehnte die Behörde 2008 Kreiters Antrag auf eine Fortsetzung ab. Auf seine Klage hob das Verwaltungsgericht 2010 den Stopp vorerst auf und forderte von der Behörde, die Belastung der Tiere genauer zu überprüfen und danach neu zu entscheiden.

Als Berufungsinstanz entschied nun das OVG, dass die Tiere nicht erheblich belastet seien. In Abwägung der Verfassungsgüter Wissenschaftsfreiheit und Tierschutz sei die „hervorragende“ Forschung ethisch vertretbar. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht ist nicht möglich. Die Stadt will nun eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ prüfen. Daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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