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Service. Heute zahlen Studierende etwa auch für die Beratung, was die Verfassungsrichter nicht beanstanden.

© Ulrich Dahl/Technische Universität Berlin

Urteil des Verfassungsgerichts: Illegale Uni-Gebühr

Berliner Studierende zahlten jahrelang zu Unrecht Rückmeldegebühren: Das urteilt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Können die damals Eingeschriebenen darauf hoffen, viel Geld zurückzubekommen?

Die „Rückmeldegebühren“, die Berliner Studierende zwischen 1996 und 2004 an ihre Hochschulen zahlen mussten, waren verfassungswidrig. Die Gebühr in Höhe von 100 DM, später 51,13 Euro pro Semester stehe in „grobem Missverhältnis“ zu den tatsächlichen Kosten, die bei der Bearbeitung einer Rückmeldung entstehen. So hat jetzt das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe geurteilt. Der am Mittwoch veröffentlichte Beschluss bezieht sich ausdrücklich nur auf die bis 2004 geltende Gebührenregelung.

Das Verfassungsgericht schloss sich in seinem Urteil der Auffassung des Berliner Oberverwaltungsgerichtes an, das schon 2006 in dem Fall entschieden hatte und ihn dann an Karlsruhe zur endgültigen Klärung weitergeleitet hatte. Gegen die Rückmeldegebühr klagten damals zwei Studenten der Humboldt-Universität und der Technischen Universität. Noch ist ungeklärt, ob Studierende von damals jetzt wirklich ihr Geld zurückbekommen. Auf Berlin würden dann Kosten in Millionenhöhe zukommen.

Berlin hatte die Gebühr 1997 wie andere Bundesländer aus Spargründen eingeführt. Den Hochschulen war dafür eine entsprechende Summe aus den Staatszuschüssen gestrichen worden. Stein des Anstoßes bei dem Gerichtsverfahren war eine bis 2003 geltende Formulierung im Berliner Hochschulgesetz. Danach wurden die Gebühren „bei“ der Rückmeldung erhoben. Die tatsächlichen Kosten für die Bearbeitung der Rückmeldung beliefen sich aber nur auf 22,41 DM (gut elf Euro), argumentieren die Richter. Mehr dürften die Hochschulen nicht nehmen. Die Argumentation des Landes Berlins, das Wort „bei“ lasse durchaus Interpretationsspielraum für zusätzliche Zwecke beim Erheben der Gebühren, ließen die Karlsruher Richter nicht gelten.

Im Jahr 2003 hatte Karlsruhe bereits die Rückmeldegebühren in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Dabei argumentierten die Richter ebenfalls, die Gebühren dürften nicht allein für die unaufwändige Rückmeldung genommen werden. Daraufhin hatte auch Berlin die Gebühren im Gesetzestext in „Verwaltungsgebühren“ umgetauft und festgelegt, dass sie unter anderem auch die Kosten von Prüfungen und die für das Akademische Auslandsamt decken sollen. Dafür zahlen Studierende derzeit 50 Euro pro Semester. Daran nahmen die Verfassungsrichter keinen Anstoß.

Ungeklärt ließen die Verfassungsrichter jetzt die Frage, ob allen damals eingeschriebenen Studierenden ihr Geld erstattet werden muss. Prinzipiell könnten zwar alle die Gebühren zurückfordern, hieß es auf Anfrage. Das Land Berlin könne im Gegenzug aber zum Beispiel darauf pochen, dass die Vorgänge verjährt seien. Ein anderes Gericht müsste dann klären, welche Ansicht sich durchsetzt. 2006 wurde geschätzt, es kämen 90 Millionen Euro zusammen, sollten alle Studierenden ihr Geld zurückbekommen. Das Land wolle die Kosten dann übernehmen, hieß es damals. Die Wissenschaftsverwaltung teilte am Mittwoch auf Anfrage lediglich mit, sie werde die schriftliche Urteilsbegründung zusammen mit der Finanzverwaltung auswerten.

Der TU-Asta hält das Urteil für „gut“, sagte Studierendenvertreter Christian Korff. Verhindere das Land Rückzahlungen, „behalten wir uns eine neue Klage vor“. Der „Freie Zusammenschluss von Studentinnenschaften“ erklärte, das Urteil sei „ein Schlag gegen versteckte Gebühren“. Die Rückmeldegebühren würden oft verwendet, um an Hochschulen Haushaltslöcher zu stopfen, und gehörten abgeschafft.

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