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Panorama: Karlsruhe: Waffenrecht reicht aus

Gericht weist Klage von Eltern von Winnenden-Opfern zurück / Genügend Schutz vor Missbrauch.

Berlin - Das nach den tödlichen Amokläufen von Erfurt und Winnenden verschärfte Waffenrecht genügt, um die Bürger vor Gefahren des Missbrauchs legaler Sportwaffen zu schützen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in drei am Freitag veröffentlichten Beschlüssen entschieden. Die Richter wiesen damit Verfassungsbeschwerden von Eltern zurück, deren Kinder in Winnenden von einem Jugendlichen erschossen worden waren. Geklagt hatte zudem der Sprecher einer Initiative gegen Sportwaffen. Nach Ansicht der Kläger vernachlässige der Staat auch mit den nachgebesserten Gesetzen seine Schutzpflicht und verletze sie in ihrem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Die Karlsruher Richter folgten diesen Argumenten nicht. Der Gesetzgeber habe bei Maßnahmen zum Schutz seiner Bürger einen weiten Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum. Welche Maßnahmen tatsächlich geboten seien, könne vom Gericht nur begrenzt nachgeprüft werden. Eine Beschwerde gegen die geltenden Gesetz wäre nur erfolgreich, wenn die aktuellen Regelungen „gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären“. Das sei bei dem zuletzt 2009 novellierten Waffenrecht jedoch nicht der Fall.

Im März des Jahres hatte ein 17-Jähriger in einer Schule im baden-württembergischen Winnenden mit einer großkalibrigen Pistole fünfzehn Menschen und sich selbst erschossen. Die Tatwaffe gehörte seinem Vater, der als Sportschütze aktiv war. Die Pistole war jedoch nicht wie vorgeschrieben in einem Waffenschrank aufbewahrt worden. Auch müssen Munition und Waffen getrennt verwahrt werden.

Der Vater des Schülers wurde Anfang Februar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt. Der Sportschütze hatte seine legal erworbene Pistole in einem unverschlossenen Schrank gelagert.

Als Reaktion auf den Amoklauf wurde die Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen angehoben. Das vorschriftswidrige Aufbewahren von Waffen und Munition ist seitdem mit Strafe bedroht. Für eine Besitzerlaubnis muss sichergestellt sein, dass die Waffe ordnungsgemäß gelagert wird. Zudem wurde die Möglichkeit zu verdachtsunabhängigen Kontrollen gestärkt.

Die Kläger brachten jedoch vor, das Waffengesetz habe in den vergangenen Jahren insgesamt keinen ausreichenden Schutz vor Mordserien mit privaten legalen Waffen geboten. Auch die verschärften Regeln seien nicht geeignet, solche Taten künftig zu verhindern oder auch nur wesentlich zu erschweren.

Die Richter bestätigten zwar, es gebe eine „Schutzpflicht hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen“. Ihr werde die Politik mit ihren Gesetzen aber gerecht. Waffenbesitzer müssten volljährig sein und ihre Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die erforderliche Sachkunde sowie ein konkretes Bedürfnis nachweisen. Für den Erwerb und Besitz von großkalibrigen Schusswaffen müsse man 21 Jahre alt sein. Angesichts der Vorkehrungen stehe den Klägern „ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu.“ In Deutschland gibt es laut Waffenregister 1,4 Millionen legale Besitzer mit 5,5 Millionen Waffen.

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