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Magnus Gäfgen vor Gericht.

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Der Fall Magnus Gäfgen: Zumutung des Rechtsstaats

Auch das gehört zu den Zumutungen des Rechtsstaats: Er gilt für alle gleich, selbst für verurteilte Kindsmörder und sogar für entlassene Kinderschänder. Trotzdem darf darunter die Prävention nicht leiden.

Schmerzensgeld für einen Kindsmörder! Diese Meldung klingt für die meisten Menschen erst einmal empörend und schwer verständlich. Der vor acht Jahren zu lebenslanger Haft verurteilte Magnus Gäfgen war nach seiner Festnahme 2002 in Frankfurt am Main durch die Androhung „unvorstellbarer Schmerzen“ dazu gebracht worden, den Aufenthaltsort eines von ihm entführten elfjährigen Jungen preiszugeben. Die Polizei glaubte so, das Kind noch retten zu können. Doch der Täter hatte sein Opfer zuvor schon umgebracht.

Nun hat das Landgericht Frankfurt dem Mörder Gäfgen in einem spät angezettelten zivilrechtlichen Verfahren 3000 Euro plus Zinsen als Entschädigung zuerkannt: weil er damals bei der polizeilichen Vernehmung in seiner Menschenwürde verletzt worden sei. Diese Entscheidung wirkt für viele wie eine Zumutung. Doch hat das Gericht in seiner (noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung nicht etwa den Mord belohnt, sondern eine Rechtsverletzung im Zuge der Rechtsermittlung geahndet. Das freilich ist die Zumutung – des Rechtsstaats.

Man muss diese doppelt verhängnisvolle Geschichte immer wieder erzählen. Zwar ist die Schuld Gäfgens evident. Er war mit dem getöteten Jungen gut bekannt, hatte sein Vertrauen ausgenutzt und von den bis dahin verzweifelt hoffenden Eltern noch nach der Tat ein hohes Lösegeld erpresst. Aber auch Frankfurts Vize-Polizeipräsident und ein Untergebener, die mit ihrer verbalen Folterdrohung ein Menschenleben zu retten meinten, hatten sich schuldig macht. Schuldig allerdings in einer ungeheuren, tragischen Notlage. Und trotzdem schuldig: weil Folter, auch die pressive Ankündigung von Folter, als Verletzung der Menschenrechte und der im Grundgesetz für unantastbar erklärten Menschenwürde unter keinen Umständen erlaubt sein darf.

In Fällen wie dem in Frankfurt beginnt immer wieder die Diskussion über einen womöglich „übergesetzlichen Notstand“, angeheizt etwa durch die Frage, ob nicht der Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs zulässig sei, bevor dieses wie vor zehn Jahren in New York in innerstädtische Hochhäuser oder gar auf ein Atomkraftwerk gestürzt würde. Wie immer man hier zwischen weniger und viel mehr Toten, zwischen einem quantitativ kleineren oder größeren Unrecht entscheiden würde, es bliebe ein unheilbares moralisches Dilemma. Denn man täte ja so, als ließen sich Menschenleben und Menschenrechte in Zahlen gegeneinander aufrechnen.

Andererseits lässt sich sagen: Die um das vermeintliche Überleben eines Kindes kämpfenden Frankfurter Polizisten sind in moralischer Hinsicht eher als unschuldig schuldig zu bezeichnen. Und sie haben, wegen Nötigung verurteilt, für ihr tragisches Vergehen vor Gericht schon vor Jahren gebüßt.

Der Mörder Gäfgen hat dagegen kaum einmal Reue gezeigt. Allenfalls bereut er, vor Gericht gleichsam aus Versehen die Tat eingestanden zu haben. Er, der bis zum 1. Staatsexamen Jura studiert hat, bemüht seit Jahren immer wieder die Justiz, bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Hierbei stilisiert und bemitleidet sich Gäfgen als bis heute schwer „traumatisiertes“ Folteropfer, deshalb wollte er auch im jüngsten Verfahren ein sehr viel höheres Schmerzensgeld sowie weiteren „Schadensersatz“. Dies hat das Frankfurter Landgericht mit guten Gründen abgelehnt. Jedoch zum Kern der Klage hat es ausgeführt: „Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Wertordnung der Verfassung vergangen haben.“

Auch das gehört zu den Zumutungen des Rechtsstaats. Er gilt für alle gleich, selbst für verurteilte Kindsmörder und sogar für entlassene Kinderschänder. Trotzdem darf darunter die Prävention nicht leiden. Nur muss auch diese legal gesichert sein. Indem die Gesellschaft sich dabei wider alle schnelle Empörung an ihre Gesetze und ethischen Maßstäbe hält, zeigt sie sich dem Gesetzesbrecher überlegen. Das verlangt manchmal Mut. Aber auch der steckt in dem Wort Zumutung.

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