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Die Tat ereignete sich in der Flüchtlingsunterkunft in der Kruppstraße in Berlin-Moabit.

© dpa/Gregor Fischer

Amtsgericht Berlin-Tiergarten: Mann bekommt Bewährungsstrafe für Missbrauch eines Flüchtlingskinds

Ein Mädchen wird in einer Berliner Flüchtlingsunterkunft Opfer eines Sexualstraftäters. Bei dessen Festnahme kommt es zum Tumult. Der Vater des Kindes wird erschossen.

Die Witwe und Mutter dreier Kinder verstand das Urteil nicht. Zaman F. sprang auf, weinte, verließ den Saal. Sie hatte bis dahin gefasst den Prozess um den Missbrauch an ihrer sechsjährigen Tochter auf dem Gelände der Flüchtlingsunterkunft in der Kruppstraße verfolgt. An jenem Tag hatten Polizisten auf ihren Ehemann geschossen, als er offensichtlich Selbstjustiz üben wollte.

Nun kommt Tayyab M. aus Pakistan, ohne den ihr Mann noch leben würde, frei. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Tayyab M., 27 Jahre alt, wohnte etwa ein Jahr in der Sammelunterkunft, als er die kleine Lya mit seinem Handy zu sich winkte. Das Mädchen aus dem Irak kannte ihn. Er war Mitbewohner und half in der Küche. Ein Flüchtling wie sie. Mit seinem Handy durfte sie schon einmal spielen. Es war 20.30 Uhr, als er das Kind am 27. September in die Falle lockte. Auf einem Trampelpfad liefen sie neben der Traglufthalle, in der sie lebten. Er führte sie zu einem Holzstapel, gab ihr sein Handy, berührte sie sexuell.

Der Vater des Mädchens griff den Täter an

Es ist zwei weiteren Bewohnern zu verdanken, dass Lya schnell aus den Fängen des Peinigers befreit wurde. „Zum Glück gab es eine so gute Sozialkontrolle in der Unterkunft“, sagte die Richterin. Die beiden Männer waren M. gefolgt, weil ihnen die Szene verdächtig erschien. Sie zerrten ihn von dem Kind weg, brachten ihn zu Sicherheitsmitarbeitern. Die Polizei wurde alarmiert. Als Tayyab M. bereits gefesselt im Wagen saß, soll der Vater des Mädchens auf den Täter zugestürmt sein. Angeblich mit einem Messer.

Mehrere Polizisten schossen. Der 29-Jährige wurde tödlich verletzt. Doch gab es keine anderen Mittel? Wegen der Schüsse läuft ein anderes Verfahren.

Im Missbrauchsprozess gestand M. emotionslos – „es war spontan, hat sich so ergeben – ob Mädchen oder Frau war mir egal.“ Er kommt nach knapp fünf Monaten in Haft frei. Als ein geständiger Ersttäter.

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