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Urteil: Gericht erklärt Fesselung für rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage einer Kenianerin gegen ihre Fesselung in der Abschiebehaftanstalt in Eisenhüttenstadt abgewiesen. Sie wurde über mehrere Stunden an Händen und Beinen auf einen Tisch gebunden.

Die 5. Kammer wies heute die Klage der Afrikanerin gegen die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Nach Ansicht der Richter durften die Mitarbeiter der Abschiebehaftanstalt die Frau bei den beiden Vorfällen am 1. und 2. Oktober 2003 über mehrere Stunden an Händen und Füßen auf einen Tisch binden.

Es habe die Gefahr bestanden, dass sich die Kenianerin selbst verletzen oder Mobiliar beschädigen könnte, heißt es zur Begründung. Alle anderen Möglichkeiten, die Frau zu beruhigen, seien zuvor fehlgeschlagen. Sie hatte den Angaben zufolge einen Schaumstoffball in Brand gesetzt, eine Zelle mit Wasser aus der Toilettenspülung überschwemmt und versucht, einen Spülkasten zu zerstören. Daraufhin sei sie gefesselt worden. Die seit dem 9. September 2003 einsitzende Frau soll auch in den Tagen zuvor randaliert und Gegenstände entzündet haben.

Die Afrikanerin hatte nach dem Ablauf einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung im Mai 2003 mit falschem Geburtsdatum einen Asylantrag gestellt, der Ende Juni 2003 abgelehnt worden war, wie es weiter heißt. Am 24. November 2003 wurde sie nach Kenia abgeschoben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kammer ließ Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. (mit ddp)

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