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Brandenburg: Zwölf Jahre Haft für brutalen Mord an einem Punk

Drei Männer folterten 25-Jährigen zu Tode Gericht sah keine Anzeichen für politisch motivierte Straftat

Von Sandra Dassler

Frankfurt (Oder). Ungerührt, fast ein wenig triumphierend nehmen die drei Männer auf der Anklagebank das Urteil hin. Die ihnen gegenüber sitzende, verhärmt wirkende Frau kann hingegen kaum ihre Enttäuschung verbergen: „Ich bin schockiert“, sagt sie später: „So milde Strafen. Dabei haben sie meinen Sohn auf brutalste Weise ermordet.“

Der 29-jährige Marco S. muss zwölf Jahre hinter Gitter. Sein 21-jähriger Bruder Daniel erhielt eine Jugendstrafe von sieben Jahren, Stephan B. (20) ebenfalls eine Jugendstrafe von acht Jahren Haft. Das Landgericht Frankfurt (Oder) befand die drei Männer gestern des gemeinschaftlichen Mordes für schuldig. Es sah es als erwiesen an, dass sie in der Nacht zum 29. März dieses Jahres den 25-jährigen Enrico S. so massiv misshandelten, dass er wenig später verblutete.

Das Opfer hatte sich zufällig in der Wohnung eines Bekannten aufgehalten. Dieser hatte angeblich die Freundin eines der drei Schläger „belästigt“. Deshalb drangen die drei in seine Wohnung ein, um ihm einen Denkzettel zu verpassen und seine Playstation zu stehlen. Doch der Gesuchte war nicht zu Hause. Nur Enrico S. schlief betrunken auf einer Couch. Die Männer schlugen immer wieder auf ihn ein – mit Fäusten, Bierflaschen, einer Kaffeekanne. Sie stachen mit Messern in seinen Unterschenkel und ließen ihn dann blutüberströmt liegen. Aus der Wohnung entwendeten sie die begehrte Playstation, ihrem Opfer nahmen sie das Portemonnaie ab. Als sie darin eine EC-Karte fanden, kehrten sie zu Enrico S. zurück, um ihm die PIN-Nummer zu entlocken. Doch der Bewusstlose war auch mit weiteren Messerstichen nicht mehr zum Reden zu bringen. „Der stirbt sowieso“, sagte einer der Schläger. Dann machten sie sich aus dem Staub.

Von einer „Gewaltorgie ohne Beispiel“ hatte der Staatsanwalt gesprochen. Der Vorsitzende Richter ging in der Urteilsbegründung auch auf das Umfeld der Tat in einem Frankfurter Neubaugebiet ein. „Die Nachbarn, die das Geschehen mitbekamen, machten die Türen zu und stellten die Fernseher lauter“, sagte er. Anwältin Undine Weyers, die Enricos Mutter als Nebenklägerin vertrat, hatte in ihrem Plädoyer darauf hingewiesen, dass die Täter der rechten Skinheadszene angehörten und sich ihr Opfer – einen Punk – bewusst ausgewählt hätten. Das Gericht sah aber keine Anzeichen für eine politisch motivierte Straftat – auch wenn die „rechte Gesinnung der Täter nicht zu übersehen war.“

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