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Brandenburg: Rechtsextreme Brandstifter als Terroristen verurteilt „Freikorps“ wollte Ausländer vertreiben Viereinhalb Jahre Haft für Rädelsführer

Potsdam - Erstmals in der Geschichte des Landes Brandenburg sind politische Straftäter in einem Prozess als Terroristen eingestuft worden. Das Oberlandesgericht verurteilte den Rädelsführer der rechtsextremen Untergrundgruppe „Freikorps“, Christopher H.

Von Frank Jansen

Potsdam - Erstmals in der Geschichte des Landes Brandenburg sind politische Straftäter in einem Prozess als Terroristen eingestuft worden. Das Oberlandesgericht verurteilte den Rädelsführer der rechtsextremen Untergrundgruppe „Freikorps“, Christopher H., wegen Rädelsführerschaft und fünf Fällen von Brandstiftung zu viereinhalb Jahren Haft. Der 20- Jährige hatte eine Serie von Brandanschlägen auf ausländische Kleinunternehmen im Havelland initiiert und zum Teil selbst verübt. Die weiteren elf Angeklagten, alles Jugendliche und Heranwachsende, kamen mit Strafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren Haft auf Bewährung davon. Das Gericht erlegte ihnen außerdem gemeinnützige Arbeit zwischen 100 und 200 Stunden auf.

Die Richter folgten weitgehend der von Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg formulierten Anklage. Die Angeklagten hätten das Ziel verfolgt, „Ausländern durch Brandstiftung die Existenz zu nehmen“ und sie zu vertreiben, sagte Richterin Gisela Thaeren-Daig. Sie begründete die Verurteilung von elf der zwölf Angeklagten wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung unter anderem mit dem Schaden, den die Brandstiftungen dem Ansehen der Bundesrepublik und Brandenburgs zugefügt haben. „Die kriminelle Energie war ganz massiv.“ Die Richterin bescheinigte den Angeklagten eine „verwerfliche Gesinnung“. Die Verteidiger hatten den Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung zurückgewiesen. Der Anwalt des Haupttäters kündigte Revision an.

Die Kameradschaft „Freikorps“ hatten elf Angeklagte auf Initiative von Christopher H. im Juli 2003 gegründet. Ein weiterer Rechtsextremist stieß im Oktober dazu. Die Gruppe gab sich eine vereinsähnliche Struktur mit Schriftführer und Kassierer. Dann schlug „Freikorps“ los: Von August 2003 bis Mai 2004 wurden in Nauen, Brieselang, Falkensee und Schönwalde vietnamesische und türkische Imbisse und Restaurants sowie ein vietnamesisches Textilgeschäft angezündet.

Bei einem Anschlag verursachten H. und ein Mittäter einen Großbrand: Als sie Ende August 2003 in Nauen einen vietnamesischen Imbiss ansteckten, griffen die Flammen auf ein Einkaufszentrum über. Allein dabei entstand Sachschaden von mehr als einer halben Million Euro. Insgesamt richtete das „Freikorps“ Schäden von mehr als 600 000 Euro an. Nur durch Zufall wurde kein Mensch verletzt.

Die Angeklagten nahmen das Urteil ohne erkennbare Regung auf. Einige hätten sich entschuldigt, sagte die Richterin. Generalstaatsanwalt Rautenberg berichtete später, gegen die Mutter des Rädelsführers H. sei ein Verfahren wegen Beihilfe zur Brandstiftung eingeleitet worden. Außerdem werde gegen einen Jugendlichen ermittelt, der von den Straftaten gewusst, sie aber nicht angezeigt haben soll. Der Fall „Freikorps“ hatte über Brandenburg hinaus Aufsehen erregt, weil mehreren Bürgern das Treiben der Terrorgruppe bekannt gewesen sein soll, ohne dass die Polizei informiert wurde.

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