zum Hauptinhalt
Flüchtlinge fordern mehr Rechte. Hier ein Foto vom Breitscheidplatz aus dem Mai 2014.

© dpa/picture alliance

Flüchtlinge in Kreuzberg: Zuflucht vor Gericht

Erneut hat ein Flüchtling erfolgreich gegen die Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule geklagt. Auch andere Flüchtlinge vom Oranienplatz haben sich zunächst vor Gericht durchgesetzt. Eine Übersicht.

Erneut war ein Flüchtling aus der Gerhart-Hauptmann-Schule vor Gericht erfolgreich. Das Amtsgericht Tempelhof–Kreuzberg entschied, dass die Schule vorerst nicht geräumt werden darf. Derzeit sind an unterschiedlichen Gerichten etliche Verfahren der Flüchtlinge vom Oranienplatz und der Gerhart-Hauptmann-Schule anhängig. In zwei ähnlichen Fällen entschied das Landgericht am Mittwoch, dass das Verwaltungsgericht zuständig ist. Beschlüsse gibt es bereits vom Berliner Verwaltungsgericht und Sozialgericht sowie vom Amtsgericht Halberstadt und Landgericht Magdeburg. In vielen Fällen geht es um die Frage, wie rechtsverbindlich die Vereinbarungen sind, die das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg oder der Senat unterschrieben hat.

Auch das Verwaltungsgericht verbot eine Räumung

Wie jetzt das Amtsgericht hatte das Verwaltungsgericht in der vergangenen Woche entschieden, dass die Schule zunächst nicht geräumt werden darf. Denn in einem Zwischenbeschluss kam das Gericht zu der Auffassung, dass einer der Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an der Schule haben könnte, zumindest an den Räumen im dritten Stock. Dieses mögliche Recht gründet auf der Vereinbarung zwischen den in der Schule verbliebenen Flüchtlingen und dem Bezirk vom Juli. Das sieht auch das Amtsgericht so. In der Verhandlung hatte das Bezirksamt eine Zusage abgelehnt, so lange nicht zu räumen, bis weitere Verfahren entschieden sind. Wie in den anderen Verfahren auch gibt es noch kein endgültiges Urteil..

Das Verwaltungsgericht entschied ebenfalls in der vergangenen Woche, dass ein aus Nigeria stammender Flüchtling, der auf dem Oranienplatz campiert hatte, nicht nach Bayern ziehen muss, da dort ursprünglich sein Asylverfahren geführt wird. Ausdrücklich nimmt die Kammer Bezug auf das Einigungspapier zum Oranienplatz, das der Senat mit den Flüchtlingen getroffen hat. Dabei handle es sich nicht um eine „gänzlich unverbindliche, politische Absichtserklärung, von der keinerlei Rechtswirkungen ausgeht“. Demgegenüber hatte die Ausländerbehörde auf einem nach dem Einigungspapier erstellten Ausweis der Senatsverwaltung für Integration geschrieben: „entfaltet keine rechtlichen Ansprüche“ .

Ein Flüchtling hat weiter Anspruch auf Unterstützung

Laut einem Beschluss des Sozialgerichts ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verpflichtet, einem Flüchtling aus Mali, der ebenfalls auf dem Oranienplatz gelebt hatte, auch weiterhin eine Unterkunft sowie Mittel zum Lebensunterhalt zur Verfügung zu stellen. Nach der Räumung des Platzes war er in ein Heim in Britz gezogen, das er aber verlassen musste, weil die Ausländerbehörde seinen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt hatte. Dagegen hat der Mann Rechtsmittel eingelegt. In dem Eilverfahren geht die Kammer davon aus, dass es wahrscheinlich erscheint, dass ihm Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehen. Er sei zudem jetzt obdachlos und habe keine eigenen Mittel.

Ein Mann aus Mali musste aus der Abschiebehaft entlassen werden

Im August musste ein Flüchtling aus Mali aus der Abschiebehaft entlassen werden. „Berlin hat bei ihm den Anschein erweckt, für ihn zuständig zu sein“, hieß es beim Landgericht Magdeburg. In Sachsen-Anhalt lief zunächst sein Asylverfahren. Nach dem Einigungspapier zum Oranienplatz erhielt der Mann Unterkunft und Geldleistungen. Außerdem hatte ihn die Berliner Ausländerbehörde zu Gesprächen eingeladen. Daraus habe er schließen können, dass sein Verfahren in Berlin läuft, sagte Löffler. Deswegen habe er auch nicht mit einem Abschiebebegehren in Sachsen-Anhalt gerechnet. „Das Wirrwarr darf nicht zulasten des Mannes ausgelegt werden“, sagte ein Gerichtssprecher.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false