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Die Polizei sicherte keine Überwachungsvideos aus den in Frage kommenden BVG-Bussen.

© Kai-Uwe Heinrich

Gestürzte Rollstuhlfahrerin in Berlin Wedding: Prozess gegen "ruppigen" Busfahrer eingestellt

Eine junge Frau hatte behauptet, ihr Rollstuhl sei durch die Ruppigkeit eines Berliner Busfahrers umgekippt. Das Verfahren vor dem Amtsgericht wurde gegen eine Auflage eingestellt.

Die junge Frau im Rollstuhl war sich sicher: Der Angeklagte, ein 55-jähriger Busfahrer, habe sie so ruppig behandelt, dass sie mit ihrem Rollstuhl stürzte. „An einer Haltestelle schob er mich ruckartig über die ausgeklappte Rampe, dabei kippte ich zur Seite.“

Doch auf Hilfe durch den Fahrer habe sie vergeblich gehofft. „Er kümmerte sich nicht um mich, fuhr einfach ab“, sagte die 29-Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ob Klaus L. tatsächlich ein herzloser Busfahrer ist, der nicht mehr ans Steuer sollte, blieb jedoch ungeklärt.

Zum Einkaufen wollte Franziska G. (Namen geändert) im Mai 2017 in einen Supermarkt in Wedding. Ein Weg mit einem Bus der Linie 247, den sie auch ohne Begleitung gut schafft. Es war 11.00 Uhr, als sie per Knopfdruck um Hilfe beim Aussteigen bat. „Er kam, war unfreundlich“, erinnert sie sich. „Ich prallte dann mit dem Hinterkopf auf den Gehweg.“ Er habe es aus ihrer Sicht bemerkt. „Aber er half nicht.“  

"Die anderen Fahrgäste hätten mir den Kopf abgerissen"

Die Anklage lautete auf fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht sowie unterlassene Hilfeleistung. Der Busfahrer wies die Vorwürfe zurück: „So einen Vorfall gab es nicht.“ Hätte er sich so verhalten, „dann hätten mir die anderen Fahrgäste den Kopf abgerissen“. Seit 18 Jahren mache er den Job. „Wir lassen keine hilflose Person liegen.“

Passanten halfen der Rollstuhlfahrerin und alarmierten auch die Polizei. Eine Anzeige wurde aufgenommen, doch ermittelt offenbar kaum. So wurden keine Überwachungsvideos aus den in Frage kommenden BVG-Bussen gesichert, keine Personalien von möglichen Zeugen aufgenommen.

Vor Gericht standen Aussage gegen Aussage. Nach einer Beratung verkündete die Richterin, alle Prozessbeteiligten hätten sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage geeinigt. 1700 Euro soll L. zahlen, davon 500 Euro an die Rollstuhlfahrerin. 1200 Euro gehen an einen gemeinnützigen Verein.

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