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Brandenburg: Identität bleibt geheim

Oberlandesgericht: Brandenburg muss Namen stasi-belasteter Juristen nicht offenlegen

Potsdam/Berlin - Die 13 Richter – sowie ein Staatsanwalt – mit Stasi-Vita in Brandenburg bleiben anonym. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) muss ihre Identität und belastende Erkenntnisse nicht preisgeben. Das hat am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zweiter Instanz entschieden und einen Eilantrag der Bild-Zeitung in Teilen zurückgewiesen (Az.: OVG 10 S 33.11). Für das Urteil spielte der im Vergleich zu anderen neuen Bundesländern laxe Umgang mit Ex-Stasi-Mitarbeitern im Landesdienst eine Rolle. Weil in den frühen 90er Jahren belastete Juristen übernommen und deren frühere Stasi-Tätigkeit von den Wahl- und Berufungsausschüssen als hinnehmbar eingestuft worden war, sei der Dienstherr nicht verpflichtet, deren Identität preiszugeben, solange kein Fehlverhalten vorliegt. Die Juristen hätten bei der Einstellung den Dienstherrn über ihre Stasi-Vita nicht getäuscht.

Das Urteil stärkt Schöneburg den Rücken, der sich seit Monaten mit einer Debatte um stasi-belastete Juristen herumschlägt. Dabei sind immer neue, teils gravierende Fälle enthüllt worden. Anfangs war von drei Richtern die Rede. Nach monatelanger Suche in den Personalakten musste Schöneburg die Zahl auf 13 korrigieren und stellte insgesamt 150 Justizbedienstete mit Stasi-Vita in der Justiz fest. Einen von der Opposition geforderten Stasi- Check lehnt er aber ab. Neun Richter sollen beim Stasi-Wachregiment ihren Wehrdienst geleistet haben. In den anderen vier Fällen sei die Stasi-Tätigkeit vor der Verbeamtung bekannt gewesen, aber in den 90er Jahren als nicht gravierend eingestuft worden. Darunter sind Arbeitsrichter, die in der DDR Unrechtsurteile fällten und Ausreisewillige hinter Gitter sperrten. Sozialrichter, die bis vor kurzem SED-Unrechtsverfahren leiteten. Sowie ein früherer Militärstaatsanwalt, der als NVA-Offizier Kameraden bespitzelte und nun Staatsanwalt in Frankfurt (Oder) ist.

Die Klage des Springer-Blattes scheiterte auch am Stasi-Unterlagengesetz, es steht nach Ansicht der Richter über dem Auskunftsanspruch der Presse. Das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen habe Vorrang. Die Preisgabe ihrer Namen hätte „wegen der zu erwartenden Breitenwirkung erhebliche negative Folgen“ für sie. Überdies ziele das Auskunftsverlangen nicht auf ihr Verhalten heute.

Offenlegen muss Schöneburg aber, wo und in welcher Instanz die Richter tätig sind, ihre Anonymität muss gewahrt bleiben. Beim Staatsanwalt sind Angaben zum Einsatzort laut Urteil nicht möglich. Schöneburg muss auch Auskunft geben, wie viele Richter seit der Wende mit Verfahren zur Eigentumsrückgabe oder Rehabilitierungsprozessen zu SED-Unrecht befasst waren. Der Springer-Verlag hat noch nicht entschieden, ob er gegen das Urteil vorgeht. Alexander Fröhlich

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