Kein Hinweis auf Korruption : Freispruch in BSR-Affäre

24.08.2012 21:33 Uhrvon
Wegen Korruption vor Gericht: Lothar Kramm, Ex-BSR-Vorstandsmitglied. Foto: promo
Wegen Korruption vor Gericht: Lothar Kramm, Ex-BSR-Vorstandsmitglied. - Foto: promo

Das Landgericht sieht im Fall des früheren BSR-Finanzvorstands Finanzvorstand Lothar Kramm keinen Hinweis auf Korruption und spricht den 67-jährigen frei. Der Fall war von Beginn an höchst umstritten.

Lächelnd stand Lothar Kramm auf dem Gerichtsflur. Er triumphierte nicht und er schimpfte nicht über Ermittler. „Ich bin erleichtert“, sagte der 67-Jährige. „Es bleibt aber ein bitterer Nachgeschmack“. Der frühere BSR-Finanzvorstand ist im Prozess um Bestechlichkeit und Geheimnisverrats freigesprochen worden. Es habe entgegen der Anklage keine „Unrechtsvereinbarung“ mit einem Lobbyisten gegeben, urteilte das Landgericht am Freitag. Auch der mitangeklagte Manager aus der Abfallwirtschaft wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Kramm vorgeworfen, er habe zwischen März 2005 und Februar 2007 dem Lobbyisten Betriebsgeheimnisse im Zusammenhang mit der BSR-Ausschreibung für die Erneuerung der Restmüllverbrennungsanlage in Ruhleben – ein Auftrag von 120 Millionen Euro – zukommen lassen, damit dessen Kunde den Auftrag erhalte. Im Gegenzug habe er Kramm die Hälfte der Provision von 1,2 Millionen Euro versprochen. Es gab ein Papier des Lobbyisten, das verdächtig erschien. Doch Kramm hatte es nicht unterschrieben, nicht zurückgeschickt. Für das Gericht war es bedeutungslos. Die Firma, von der angeblich Geld kommen sollte, hatte den Zuschlag nicht bekommen.

Fünf Jahre lief das Ermittlungsverfahren, vier Monate der Prozess um Korruption. Der Fall war von Anfang an höchst umstritten. Kramm und der Mitangeklagte hatten die Vorwürfe stets bestritten. Der Aufsichtsrat der landeseigenen BSR prüfte die Anschuldigungen und sah einstimmig keinerlei unsaubere Geschäfte. Kramm blieb zunächst trotz des Verfahrens im Amt, gab aber im Februar 2011 seinen Posten bei der Berliner Stadtreinigung auf. Erst lehnte eine Strafkammer die Eröffnung des Gerichtsverfahrens ab, die Staatsanwaltschaft aber setzte sich mit einer Beschwerde durch. Sie beantragte eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung gegen Kramm.

„Man muss einen Nachteil für die BSR schon bestimmen können“, sagte Richter Günter Willnow in der Urteilsbegründung. Den habe es nicht gegeben. Kramm und der Lobbyist hätten sich gut gekannt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass der damalige BSR-Vorstand in Gesprächen etwas über das Vorhaben sagte, es könne auch anders sein. Fest jedenfalls stehe: „Es waren keine Geheimnisse, sondern eher minderwertige Informationen, die keinen Schaden anrichten.“

Auch von Entschädigung war im Urteil die Rede. Der frühere BSR-Vorstand sagte kurz nach dem Urteil: „So etwas kann man nicht entschädigen.“ Die psychischen Folgen für sich und seine Familie, der jahrelange Kampf um seine Reputation, das vorzeitige Ausscheiden. Verbittert wirkte er aber nicht. „Das sind Lebensrisiken, die BSR aber war eine gute Zeit.“

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