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Eine muslimische Schülerin im Unterricht. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Unterricht dürfen Schulen nicht verbieten.

© Bernd Thissen/dpa (Archiv)

Kopftuch-Streit in Wilmersdorf: Muslimische Schülerin sollte Tuch ablegen

Die Rektorin einer Grundschule in Wilmersdorf wollte einer muslimischen Schülerin das Tragen des Kopftuches verbieten - aber das darf sie nicht, wie muslimische Verbände betonen.

Eine Schule darf ihren Schülern nicht das Tragen von Kopfbedeckungen verbieten. Darauf haben der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan) am Freitag hingewiesen. Sie bezogen sich dabei auf einen aktuellen Fall, der sich an einer Wilmersdorfer Grundschule zugetragen habe. Die dortige Rektorin habe nicht einlenken wollen, weshalb sich die Familie einer Schülerin an den TBB und Inssan gewandt habe. Erst eine Intervention bei der Schulaufsicht und eine Klarstellung der Bildungsverwaltung habe dafür gesorgt, dass die Schulleitung nachgab. Den Namen der Schule wollte der TBB nicht nennen, um die Schülerin zu schützen.

Rechtlich ist die Situation eindeutig: Das Tragen eines Kopftuches ist von der Religionsfreiheit geschützt, die Bildungsverwaltung setzte dies in vergleichbaren Fällen nach Informationen des Tagesspiegels auch schon durch. „Wir hören öfter, dass Schulen das Tragen des Kopftuches verbieten wollen“, sagte am Freitag Kerstin Kühn vom TBB. „Viele Eltern nehmen dieses Verbot als gegeben hin, weil sie nicht wissen, dass es gegen ihre Rechte verstößt.“

Nach Tagesspiegel-Informationen wird an etlichen Schulen der Versuch unternommen, mithilfe eines generellen Verbotes von Kopfbedeckungen das Tragen der Kopftücher zu verhindern. Die Gründe sind vielfältig. Eine Rolle spielt die Erwartung, dass nichtmuslimische Eltern oder eher säkulare Muslime durch zu viele Kopftücher abgeschreckt werden könnten, weil sie befürchten, dass Druck auf ihre eigenen Töchter ausgeübt wird. Zudem gehen einige Lehrer davon aus, dass das Kopftuch die Bewegungsfreiheit – speziell im Sportunterricht – einschränkt. Auch wollen manche Schulleiter Mädchen schützen, die möglicherweise von den Eltern gezwungen werden, ein Kopftuch zu tragen. Im konkreten Fall in Wilmersdorf soll es sich nach Angaben des TBB um ein „neun- oder zehnjähriges Mädchen“ gehandelt haben, das selbst gern ein Kopftuch tragen wollte.

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