Verwaltungsgericht Rechtsextreme dürfen sich frei in Rathäusern versammeln

Bezirkliche Auflagen bei der Raumvergabe sind unzulässig, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Gegen den "Pro Deutschland"-Parteitag im Rathaus Schöneberg wird demonstriert.

Rechtsextreme dürfen ihre Parteitage in steuerfinanzierten Rathäusern abhalten – auch wenn das Bezirken und Antifaschisten nicht passt. So habe die NPD wie jede Partei einen Anspruch auf öffentliche Räume – ohne Einschränkungen oder Sonderauflagen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag: „Eine nicht verbotene Partei kann sich darstellen, wie sie will – solange nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird.“ Gleiches gilt für die rechtspopulistische Vereinigung „Pro Deutschland“, die sich an diesem Sonnabend zu ihrem Bundesparteitag im Rathaus Schöneberg trifft. Das Bezirksamt war vor Gericht gescheitert, den 100 erwarteten Pro-Deutschland-Anhängern seine Räume zu verwehren. Linke, Gewerkschaften, Grüne und die SPD rufen zu Protesten auf.

Am Rathaus sind ab 12 Uhr Kundgebungen unter dem Motto „Kein Fußbreit den Rassisten“ angemeldet, unterstützt vom Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). „Auch Organisationen scheinbar weichgespülter Rechtsextremer wie Pro Deutschland dürfen bei uns auf keinen Fall Fuß fassen“, erklärte Wowereit. Die Vorläuferinitiative der rechtspopulistischen Organisation begann vor fünf Jahren in Köln, mit Islamkritik sowohl Rechtsextreme als auch Nationalkonservative zu vereinen. Ziel ist der Einzug ins Abgeordnetenhaus 2011. Stimmen erhofft man sich etwa durch Forderungen nach einem Baustopp für Moscheen. Anhänger wetterten auch gegen „Schwulenparaden“, der Lesben- und Schwulenverband protestiert nun ebenfalls gegen den Parteitag. In der NPD gab man sich am Freitag selbstbewusst. Vize-Parteichef Frank Schwerdt bewertete das Verwaltungsurteil als „bedeutenden Sieg für einen Rechtsstaat“. Vor Gericht ging es um die Nutzung des Ernst-Reuter-Saales im Rathaus Reinickendorf für den NPD-Bundesparteitag im April 2009. Nach der Weigerung des Bezirkes, der Partei die Nutzung des Rathaussaales für ein Wochenende zu erlauben, klagte die NPD und bekam damals Recht. Das Bezirksamt hatte den Saal zuvor anderen Parteien zur Verfügung gestellt, es musste auch die NPD in die Räume lassen – der Gleichbehandlung wegen. Doch der Bezirk ließ die Rechtsextremen einen Mietvertrag unterzeichnen, wonach die Gäste umgehend des Saales verwiesen werden können, sollten bei dem Parteitag rassistische, antisemitische oder antidemokratische Äußerungen fallen. Dazu musste die NPD offizielle Beobachter des Bezirks auf dem Parteitag zulassen. Diese Auflagen wurden erst danach zur neuen Raumvergabepraxis. Und das störte das Verwaltungsgericht. „Eine gefährliche Klausel“, sagte der Anwalt der NPD vor Gericht, bekam vom Richtertisch aber zu hören: „Die anderen Parteien haben damit kein Problem.“ Gesetzlich seien diese „Nebenbestimmungen“ aber unzulässig, so das Gericht. Bis zum Verbot durch das Bundesverfassungsgericht seien Parteien privilegiert, deren Meinungsäußerungen dürften nicht beschränkt werden, solange sie nicht gegen Strafgesetze verstoßen. Und dafür sind Polizisten zuständig – auch ohne Sondermietvertrag.

Verwaltungsjurist Sven Richwin, der für die „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus“ (MBR) den Mustermietvertrag entwickelt hatte, erklärte dennoch: „Die juristische Auseinandersetzung mit rassistischer Propaganda fängt erst an.“ Denn die inhaltliche Bewertung des Mietvertrages muss das Zivilgericht vornehmen, hatten die Verwaltungsrichter gesagt. MBR-Chefin Bianca Klose warnte davor, dass Rechtsradikale in „symbolische Orte der Demokratie“ wie Rathäuser drängten. Öffentliche Räume müssten geschützt werden. Unter Fachleuten wurde der Mustermietvertrag gelobt, bei Juristen war er umstritten. Viele erwarten, dass das Zivilgericht den Vertrag nur in entschärfter Form für zulässig erklären werde. Dass etwa Beobachter des Bezirkes den Parteitag besuchen, könnte den Richtern missfallen. Ämter könnten aber dennoch reagieren, das Gericht sagte mit Blick auf die Bezirksvertreter: „Warum beschließen sie nicht, dass es im Ernst-Reuter-Saal keine Bundesparteitage für irgendeine Partei gibt?“ Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ des Falls ist Berufung zugelassen.

Vor drei Wochen hatte NPD-Chef Udo Voigt gegen ein Hotel in Bad Saarow vor Gericht verloren. Das Hotel hatte Voigt wegen seiner politischer Überzeugung kein Zimmer vermietet. Das Landgericht in Frankfurt (Oder) wies Voigts Klage dagegen ab. Das Haus ist jedoch Privateigentum und darf seine Gäste aussuchen.

97 Kommentare

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    • von Deguo
    • 16.07.2010 18:40 Uhr
      • Schlecht: 12
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    • (26 Stimmen)

    Richtiges Urteil

    Ein Staat der anfängt das Versammlungsrecht je nach der politischen Gesinnung zu erlauben oder zu verbieten ist keine Demokratie mehr.

    Jede Partei, die zugelassen ist, hat die selben Rechte wie ALLE anderen zugelassenen Parteien.

    Oder wie Voltaire es ausgedrückt hat: "Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können."



      • von Danex
      • 16.07.2010 22:44 Uhr
        • Schlecht: 5
        • Gut: 7
      • (12 Stimmen)
      Antwort auf Deguo vom 16.07.2010 18:40 Uhr

      da

      stimme ich ihnen vollkommen zu! Besser kann man es nicht ausdrücken.



      nur ist das zitat nicht von voltair.
      sondern von evelyn beatrice hall (die freunde von voltaire)

      MFG
      • von hongde_mogui
      • 17.07.2010 07:05 Uhr
        • Schlecht: 7
        • Gut: 5
      • (12 Stimmen)
      Antwort auf Deguo vom 16.07.2010 18:40 Uhr

      Richtig

      Wenn es nicht gelingt die NPD zu verbieten, muss eine Demokratie, die diesen Namen auch verdient, sie ertragen.
      Wer festlegen will für wen Rechte gelten dürfen und für wen nicht, ist auf einem sehr gefährlichen Weg.
      • von Auslaender
      • 17.07.2010 12:45 Uhr
        • Schlecht: 8
        • Gut: 4
      • (12 Stimmen)
      Antwort auf hongde_mogui vom 17.07.2010 07:05 Uhr

      absolut korrekt

      ein Verbot von extremen Partei bringt nichts. Wir müssen sowohl die Linken, sogar in Regierungen alsauch die Rechts- Extremen ertragen; mit dem Akzeptieren dieser menschverachtenden Ideologien ist es etwas schwerer.

      Ich glaube die Existenz von NPD, Linken, Pro Deutschland etc. ist eine Herausforderung für Demokraten.

      Ganz persönlich gesagt, auch wenn ich dieses "rechte Gesindel" ablehne, sind mir die Rechtsextrem sympatischer als die Linke, die unbehelligt die Unwesen in den Parlamenten treiben kann. Die Rechtsextrem haben wenigstens ein Mindestmaß an Respekt vor Leistung und Eigentum, was den Linken absolut fehlt.

    • Antwort auf Deguo vom 16.07.2010 18:40 Uhr

      Bitte nicht übertreiben!

      Es geht nicht um verbieten, sondern nur darum, ob die Stadtverwaltung Räume zur Verfügung stellen muss.

      • von Deguo
      • 18.07.2010 06:10 Uhr
        • Schlecht: 6
        • Gut: 0
      • (6 Stimmen)
      Antwort auf PetraPassbohrung vom 17.07.2010 19:14 Uhr

      Wem gehört denn der Staat?

      Und wem gehört somit auch das öffentliche Eigentum?

      Allen Bürgern, und somit habe auch alle Bürger, egal ob extrem links oder extrem rechts, dasselbe Recht sich dort zu versammeln.

      Möchten sie das bestreiten?
    • Antwort auf Deguo vom 18.07.2010 06:10 Uhr

      Ganz entschieden

      bestreite ich das Recht von Leuten, die Anderen die Kehlen durchschneiden wollen (aus deren eigenem Internetauftritt), ihre Hasstiraden in öffentlichen Räumen verbreiten zu dürfen, zum Hass anzustiften.

      Um Teil einer demokratischen Gesellschaft zu sein, muss man vor Allem ein Demokrat sein.
      • von zacha
      • 18.07.2010 15:22 Uhr
        • Schlecht: 6
        • Gut: 0
      • (6 Stimmen)
      Antwort auf PetraPassbohrung vom 18.07.2010 10:42 Uhr

      @PetraPassbohung

      Das ist schön das Sie das tun, aber ihr Eifer ist überflüssig, da dies selbstverständlich verboten ist. Was Sie da anmahnen sind strafrechtlich relevante Aussagen. Diese dürfen nirgends getätigt werden. Nicht strafrechtlich relevante Aussagen dürfen aber getätigt werden, und dafür hat die Verwaltugn jeder nicht verbotenen Partei nach gleichem Recht und Gesetz Räume zur Verfügung zu stellen. Sie können nicht jemandem ein Recht aberkennen nur mit der Begründung, dass sie glauben das dieser etwas verbotenes tun könnte. So funktioniert kein Rechtsstaat. Das sollte wirklich nicht so schwer zu verstehen sein.
    • Antwort auf zacha vom 18.07.2010 15:22 Uhr

      Es ist kein Glauben,

      wenn jeder es nachlesen kann.

      Vielleicht informieren Sie sich ein wenig, wen Sie hier so heldenhaft verteidigen. Unter Demokraten sind Sie dort nämlich nicht. Betrachten Sie nur die Rednerliste!


    • von hresa
    • 16.07.2010 19:12 Uhr
      • Schlecht: 10
      • Gut: 11
    • (21 Stimmen)

    Gericht stützt Forderung zur Abschaffung der FDGO

    Oder wie soll man es sonst verstehen, wenn eine Klausel, die es verbietet, antidemokratische und strafrechtliche Aussagen zu treffen, vom Gericht gestrichen wird.

    Rassistische Äußerungen sind durch Gesetze verboten, das Gericht meint, diese Klausel gelte nicht für Parteien.

    Aufrufe zum Sturz der Demokratie in Deutschland sind strafrechtlich verboten, warum streicht das Gericht die Klausel?

    Sollte man die Die Richter mal nach ihrer Demokratiefestigkeit fragen?


    Ach ja lieber Deguo, wenn die Klauseln in jedem Mietvertrag, die seit dem gewissen Datum abgeschlossen werden, enthalten sind, ist es zwar gegen die NPD, und andere rechten Iditoten, gerichtet, aber es ist nicht nur "gegen" diese.

    Es müssen sich, wenn die Klauseln in jedem Vertrag enthalten sind, auch jede andere Partei daran halten (was sie ja auch machen, nur die rechten, und einige linke, Idioten machen das nicht)
      • von zacha
      • 17.07.2010 01:51 Uhr
        • Schlecht: 9
        • Gut: 6
      • (15 Stimmen)
      Antwort auf hresa vom 16.07.2010 19:12 Uhr

      @hresa

      Es bedarf keiner Klausel in irgendeinem Mietvertrag, dass geltendes Recht eingehalten werden muss. Das ist ohnehin so.

      Die Durchsetzung der Gesetze ist jedoch Aufgabe der Polizei. Wie es auch im Artikel steht.

      Daher stützt sich dsa Gericht gerade auf die FDGO und die damit verbundene Gewaltenteilung.
      • von Yulara
      • 17.07.2010 09:31 Uhr
        • Schlecht: 6
        • Gut: 1
      • (7 Stimmen)
      Antwort auf hresa vom 16.07.2010 19:12 Uhr

      Naja ...

      Liebe(r) hresa,

      sie schrieben:
      Gericht stützt Forderung zur Abschaffung der FDGO
      Oder wie soll man es sonst verstehen, wenn eine Klausel, die es verbietet, antidemokratische und strafrechtliche Aussagen zu treffen, vom Gericht gestrichen wird.

      Rassistische Äußerungen sind durch Gesetze verboten, das Gericht meint, diese Klausel gelte nicht für Parteien.

      Aufrufe zum Sturz der Demokratie in Deutschland sind strafrechtlich verboten, warum streicht das Gericht die Klausel?

      Sollte man die Die Richter mal nach ihrer Demokratiefestigkeit fragen?


      in dem Artikel, den ich gerade gelesen habe, steht ganz deutlich folgendes:
      Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag: „Eine nicht verbotene Partei kann sich darstellen, wie sie will – solange nicht gegen Strafgesetze verstoßen wird.“


      Und zu der Antidemokratieklausel: Im Artikel steht, daß antidemokratische Äußerungen sanktioniert werden sollten.
      Das würde bedeuten, daß jemand, der einfach nur den Satz sagt "Ich finde Demokratie blöd" dafür "bestraft" wird. Im Grunde genommen eine Einschränkung eines Grundrechtes.

      Y.
    • von carolina
    • 16.07.2010 21:40 Uhr
      • Schlecht: 15
      • Gut: 8
    • (23 Stimmen)

    Hoffentlich

    geht das Bezirksamt in die Berufung, schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung.

    Wäre ja nicht das erste Mal, wenn das OVG anders entscheidet
      • von teerpaul
      • 17.07.2010 00:47 Uhr
        • Schlecht: 8
        • Gut: 1
      • (9 Stimmen)
      Antwort auf carolina vom 16.07.2010 21:40 Uhr

      Berufung wäre richtig!

      Zu befürchten ist jedoch, dass das Bezirksamt das Prozeßrisiko scheut.
      Eine höchstrichterliche Entscheidung gilt für die gesamte Bundesrepublik. Im Falle einer Niederlage wäre dies fatal.

      Den einzigen demokratischen Weg den ich für das Problem sehe:
      Derartige Parteien verbieten.

      Wenn man das nicht kann(?), nicht will(?), dann soll man aufhören sie zu schikanieren.
      • von Synonym
      • 17.07.2010 11:49 Uhr
        • Schlecht: 1
        • Gut: 2
      • (3 Stimmen)
      Antwort auf teerpaul vom 17.07.2010 00:47 Uhr

      Augenwischerei

      Und was soll ein Parteiverbot bringen?

      Als rein emotional gesteuerte Forderung ist das zwar nachvollziehbar, aber das Gedankengut bleibt und irgendwann taucht die gleiche Truppe nur unter anderem Namen auf.

      Aus diesem Grund bin ich grds. gegen Parteiverbote.
    • Antwort auf carolina vom 16.07.2010 21:40 Uhr

      Wird es,

      allein schon um aus der Haftung zu kommen, die Sprüche der Glatzen zugelassen zu haben.

    • von rathauspiefke
    • 16.07.2010 21:43 Uhr
      • Schlecht: 15
      • Gut: 13
    • (28 Stimmen)

    "Antifaschistische Mietklauseln"

    In einem phrasengeschwängerten und deshalb ziemlich niederschwelligen Interview mit einer anderen Zeitung (taz) bezeichnet eine leitende Funkionärin der "Mobilen Beratung ..." - das Attribut "mobil" bezieht sich wohl auf die schnelle Verfügbarkeit über Autos und Handys, nicht auf gedankliche Dynamik - die umstrittenen Klauseln ernsthaft als "antifaschistische Mietklauseln". Das ist eine Begriffskombination wie aus dem FDJ-Agitprop-Wörterbuch. In irgendeiner abgwandelten, wenngleich immer noch erkennbaren Form tritt in diesen Kreisen stets die Sehnsucht nach irgendeinem "antifaschistischen Schutzwall" in Erscheinung. Wenn man sieht, wo, wie und in welchem Ausmaß sich nach 1989 SED-Standards gehalten und regeneriert haben und bis heute wirksam sind, nimmt es nicht wunder, wenn zahlreiche Bürgerinnen und Bürger sich von dergleichen "Demokratie" angewidert abwenden.
    Man sollte die vom SED-Geist geprägte "Mobile Beratung ..." umgehend auflösen. Offene, rationale, nüchterne und offensive Auseinandersetzung mit der NPD bedarf eines anderen Ansatzes und intellektuell einigermaßen souveräner und glaubwürdiger Personen.
      • von omni
      • 16.07.2010 21:49 Uhr
        • Schlecht: 8
        • Gut: 13
      • (21 Stimmen)
      Antwort auf rathauspiefke vom 16.07.2010 21:43 Uhr

      Antifaschismus

      Was genau haben Sie denn an Antifaschismus auszusetzen? Ich persönlich halte es für sehr lobenswert, geradezu selbstverständlich gegen Faschisten zu sein.
    • Antwort auf omni vom 16.07.2010 21:49 Uhr

      Faschi-Was?

      Das Problem ist, dass überhaupt nicht mehr klar ist, was eigentlich Faschismus heutzutage ist. Da teilen selbsternannte "Antifaschisten" die Welt in Faschismus und Anti-Faschismus ein, wer nicht der eigenen Meinung ist, ist der Gegner.
      Mit dem wird nicht geredet oder argumentiert, wie in einer freiheitlich-demokratischen Ordnung üblich...

      Es wird über sie mit Parolen geschrien und gerne auch Gewalt eingesetzt.

      Denn, wenn demokratische Institutionen das Egalitätsprinzip anwenden,

      die Grundrechte des Grundgesetzes,

      "versagen" sie leider und man muss im Sinne der "wehrhaften Demokratie" den Ansichten Nachdruck verleihen.

      Das alles im Sinne von Grund- und Menschenrechten.


      Das setzt sich auch im Verhältnis zu den PRO Bewegungen: PRO Köln, NRW, Berlin, Deutschland fort.

      Dass in Berlin ein Teil unserer migrantischen Mitbürger aus dem islamischen, arabischen Kulturkreis gewisse Probleme haben sich hier zu integrieren und unsere Werte und Normen anzunehmen, ist nichts neues.


      Statt darüber eine ehrliche Diskussion zu führen, die zugänglichen Kritiker ernst zu nehmen und versuchen, ihre Probleme zu lösen, sie damit aus dem Kreis der Unterstützer, Wähler und Befürworter herauszulösen, verunglimpft man sie lieber, aus denen sich die PRO Bewegungen speisen.


      Man gilt auch schon als Faschist bei denen, wenn man eine langsamere Gangart bei Immigration/Asyl möchte, weil B an seine finanziellen und räumlichen Kapazitäten stößt und den meisten keine Perspektive bieten kann.

      http://www.taz.de/1/berlin/artikel/1/senat-hat-wieder-fluechtlinge-auf-lager/

      http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~E0E98667CA0144054B5224C09570EB2A9~ATpl~Ecommon~Scontent.html


      ODer es sei an die Flaggen-Debatte der "Anti-Rassisten" erinnert
      http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/diebe-gestehen-fahnenklau/1883136.html


      Am Ende bleibts bei:

      Wenn du nicht meiner Meinung bist, bist du ein Faschist!
      • von mogberlin
      • 16.07.2010 23:08 Uhr
        • Schlecht: 9
        • Gut: 9
      • (18 Stimmen)
      Antwort auf Kaffeebohnenlutscher vom 16.07.2010 22:48 Uhr

      @lutscher

      Das Problem ist, dass überhaupt nicht mehr klar ist, was eigentlich Faschismus heutzutage ist.

      Das kann ein Problem sein, wenn man sich von ideologisch verwirrten Begriffskreationen wie "Islamofaschisten" etc. verwirren lässt. Das braucht man aber nicht zu tun und dann ist die Definition ziemlich klar.

      Mit dem wird nicht geredet oder argumentiert, wie in einer freiheitlich-demokratischen Ordnung üblich...

      Naja, in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung redet und argumentiert man mit jedem, der diese freiheitlich-demokratische Grundordnung als gesellschaftlichen Konsens akzeptiert. Das tun Faschisten nicht. Daher plaudert man nicht mit denen, sondern bekämpft sie - demokratisch und gewaltfrei.

      Es wird über sie mit Parolen geschrien und gerne auch Gewalt eingesetzt.

      "Schreien" steht (in der Regel) nicht in Widerspruch zur Demokratie, Gewalt schon. Im Artikel oben geht es übrigens nicht um Gewalt, haben Sie den mal gelesen?

      Dass in Berlin ein Teil unserer migrantischen Mitbürger aus dem islamischen, arabischen Kulturkreis gewisse Probleme haben sich hier zu integrieren und unsere Werte und Normen anzunehmen, ist nichts neues.

      Warum erwähnen Sie das in dem Zusammenhang? Sehen Sie darin etwa eine Daseinsberechtigung für rechtsextreme Parteien? Interessant.

      ...verunglimpft man sie lieber, aus denen sich die PRO Bewegungen speisen.

      Aus guten Gründen ist man dieser Bewegung gegenüber skeptisch.

      Wenn du nicht meiner Meinung bist, bist du ein Faschist!

      Nö. Da machen Sie es sich (erneut) zu leicht. Nur wer eine faschistische "Meinung" hat, ist ein Faschist.

      mog
      • von zacha
      • 17.07.2010 09:13 Uhr
        • Schlecht: 8
        • Gut: 3
      • (11 Stimmen)
      Antwort auf mogberlin vom 16.07.2010 23:08 Uhr

      @mogberlin

      "Das braucht man aber nicht zu tun und dann ist die Definition ziemlich klar."

      Ehrm nein. Selbst de historische Faschismus ist kaum zu definieren, er unterschied sich stark zwischen den allgemein als "faschistisch" bezeichneten Staaten.

      Aber nehmen wir uns mal eine Definition: "„Faschismus ist eine Form rechtsextremer Ideologie, die die Nation oder Rasse als organische Gemeinschaft, die alle anderen Loyalitäten übersteigt, verherrlicht. Er betont einen Mythos von nationaler oder rassischer Wiedergeburt nach einer Periode des Niedergangs und Zerfalls. Zu diesem Zweck ruft Faschismus nach einer ‚spirituellen Revolution‘ gegen Zeichen des moralischen Niedergangs wie Individualismus und Materialismus und zielt darauf, die organische Gemeinschaft von 'andersartigen' Kräften und Gruppen, die sie bedrohen, zu reinigen. Faschismus tendiert dazu, Männlichkeit, Jugend, mystische Einheit und die regenerative Kraft von Gewalt zu verherrlichen. Oft – aber nicht immer – unterstützt er Lehren rassischer Überlegenheit, ethnische Verfolgung, imperialistische Ausdehnung und Völkermord. Faschismus kann zeitgleich eine Form von Internationalismus annehmen, die entweder auf rassischer oder ideologischer Solidarität über nationale Grenzen hinweg beruht. Normalerweise verschreibt sich Faschismus offener männlicher Vorherrschaft, obwohl er manchmal auch weibliche Solidarität und neue Möglichkeiten für Frauen einer privilegierten Nation oder Rasse unterstützen kann.“" Wenn wir eine solche Defnition nehmen, dann entprricht religioöser Fanatismus wie der extremer Religionen dieser Definition praktisch genau, man muss nur "Nation" und "Rasse" als identitätsstiftende Merkmale eben um "Religion" ergänzen (obwohl auch dort oft sehr nationalisitschen Tendenzen vorkommen).

      Das ist nicht so einfach mit dem "Faschismus".
      • von mogberlin
      • 17.07.2010 10:42 Uhr
        • Schlecht: 1
        • Gut: 8
      • (9 Stimmen)
      Antwort auf zacha vom 17.07.2010 09:13 Uhr

      @zacha

      Och, zacha, Sie plappern wieder. Ihre von mir quergelesene Definition trifft auf wen zu? Richtig, auf die NPD. Und um die geht es doch hier, oder?

      Was wollen Sie also von mir?

      mog
      • von zacha
      • 17.07.2010 11:49 Uhr
        • Schlecht: 8
        • Gut: 4
      • (12 Stimmen)
      Antwort auf mogberlin vom 17.07.2010 10:42 Uhr

      @mogberlin

      Falsch lieber moggi. Es geht nicht um die NPD. "Das Bezirksamt war vor Gericht gescheitert, den 100 erwarteten Pro-Deutschland-Anhängern seine Räume zu verwehren." Es geht um "Pro-Deutschland".

      Diese Definition passt aber, da haben Sie recht, relativ gut auf die NPD. Sie passt aber eben auch auf "islamofaschisten" wie Sie es nennen. Und sie passt ebenso auf die "rotlackierten Faschisten". Sie passt sogar ziemlich gut zu prenationalen Strömungen der vorigen Jahrhunderte bis zur Atnike und ebenso chrsitlich religiöser Strömungen voriger Jahrhunderte. Sie ist schon fast ein passe-par-toût. Wie sagte Volker Pispers einmal in einer Persiflage "Für mich ist der Faschismus vor allem anti-demokratisch". Und das ist es am Ende. Das einzige, was definitiv nicht faschistisch ist, is die Demokratie. Wobei auch da schon Vorwürfe gemacht wurden.
    • Antwort auf zacha vom 17.07.2010 09:13 Uhr

      Stehen sie nicht gerade vor Kameras,

      wissen die Faschisten nicht nur genau, dass sie Faschisten sind, sondern sind obendrein stolz darauf.

      Wenn selbst die das verstehen, MUSS es ganz einfach sein.

      Übrigens:
      Bislang haben die sich bei jeder Versammlung noch verplappert!
      Auch diesmal wird es so sein.



      • von Auslaender
      • 17.07.2010 12:54 Uhr
        • Schlecht: 6
        • Gut: 1
      • (7 Stimmen)
      Antwort auf zacha vom 17.07.2010 09:13 Uhr

      das ist nicht die Definition für Faschismus!

      Was Sie hier korrekt definieren ist eine klare Definition des Nationalsozialismus, der von den DDR-Sozialisten immer falsch als Faschismus bezeichnet wurde, um von der Tatsache abzulenken, dass beide Ideologien den gleichen Ursprung haben.

      Faschismus: ist eine totalitäre Staatsform, die ihren Ursprung im militanten Bürgertum hat. Man versuchte durch diese totatlitäre Staatsform seine teilweise unbegrechtigten Priviliegien zu erhalten und zu konservieren. Dies zeigt auch die Nähe des Faschismus zur katholischen Kirche. (Opus Dei, etc.)

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