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Andrej Holm war bei der Stasi - und zwar hauptamtlich. Manchen Hauptstadt-Medien muss die "Enthüllung" seit Jahren bekannt gewesen sein.

© imago/Müller-Stauffenberg

Nach Rücktritt des Baustaatssekretärs: Andrej Holms Stasi-Akte war Medien schon seit 2007 bekannt

Alte Dokumente, neu verteilt - wie die Gedenkstätte Hohenschönhausen und ihr Leiter Hubertus Knabe ihr Art der Stasi-Aufarbeitung rechtfertigen.

„Unterlagen über Ex-Stasi-Mitarbeiter können frei veröffentlicht werden“. Mit dieser Überschrift haben die Gedenkstätte Hohenschönhausen und ihr Leiter Hubertus Knabe am Donnerstag verteidigt, die Akte des zurückgetretenen Baustaatssekretärs Andrej Holm an Medien gespielt zu haben. Zur Begründung berufen sich dazu auf Vorschriften des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG), welche die Herausgabe zum Zweck der politisch-historischen Aufarbeitung oder der politischen Bildung regeln.

Demnach konnten die Holm-Unterlagen in der Tat frei veröffentlicht werden. Die Frage, um die es in Knabes Fall geht, könnte jedoch eine ganz andere andere sein: Dürfen die Gedenkstätte oder Knabe als Privatperson die Regelungen in Anspruch nehmen, um Journalisten eigenmächtig mit den Dokumenten zu versorgen? Das Stasi-Unterlagengesetz regelt die Herausgabe durch die Stasi-Unterlagenbehörde, die von Roland Jahn geführt wird. Die Gedenkstätte ist eine Stiftung öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Kultursenator Klaus Lederer (Linke) untersteht. Sie verfügt über kein eigenes Gesetz, das zur Akten-Herausgabe berechtigt. Gleiches gilt für den Historiker Hubertus Knabe als Privatperson.

Hier gibt es offenbar einen Dissens zwischen Stiftung und Aufsicht, der Klaus Lederer veranlasst, den Fall dienstrechtlich zu prüfen. Lederer meint, falls die Gedenkstätte Akten freigibt, brauche sie zumindest eine „besondere Genehmigung“. Knabe und seine Stiftung finden das überflüssig.

Im Übrigen sind die Angaben der Gedenkstätte teilweise widersprüchlich oder falsch. So wird behauptet, der Internet-Link sei nur an zwei Journalisten gegangen, während Knabe ihn tatsächlich an einen größeren Kreis geschickt hatte.

Ungeklärt ist, wie der Stasi-Forscher selbst an die Akte gelangt war. Seine Stiftung teilte mit, die E-Mail sei ihm „in seinem Urlaub unaufgefordert zugegangen“. Zuvor hatte Knabe behauptet, „mein Mitarbeiter“ hätte sie geschickt, dann wieder, es sei es ein „freier Journalist“ gewesen. Die Gedenkstätten-Erklärung schweigt jetzt ganz darüber.

Tatsache ist, dass die „Kaderakte“, die eine hauptamtliche Tätigkeit Holms für die Stasi nahelegt, – völlig legal – im November 2007 erstmals von der Unterlagenbehörde an Medien herausgegeben worden war, wie deren Sprecherin Dagmar Hovestädt bestätigte. Und zwar an den Sender rbb sowie an den Axel-Springer-Verlag. Für die „Enthüllungen“ über Holm wäre Knabes Zuarbeit demnach unnötig gewesen.

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