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Hauptsache, die BVG-Passagiere halten sich auch daran.

© Paul Zinken/dpa

Berlin-Friedrichshagen: Mädchen laut BVG wegen Döner aus der Tram geworfen

Der BVG liegen Video-Material und Screenshots aus einem Facebook-Chat vor. Nicht das Kopftuch, wie es das Mädchen angab, sondern der Döner sollen zum Tramverweis geführt haben.

Nachdem eine 14-Jährige einen BVB-Fahrer angezeigt hatte, weil er sie angeblich wegen ihres Kopftuchs nicht mitnehmen wollte, ist die BVG den Anschuldigungen nachgegangen - und ist zu anderen Schlüssen gekommen.

Petra Reetz, Sprecherin der BVG, liegen mittlerweile eine Beschreibung der Situation durch einen anderen Fahrgast und das Video-Material von der besagten Tramfahrt vor. Beide widersprechen der Aussage des Mädchens. Grund für den Tramverweis war wohl eher ein Döner als ein Kopftuch.

Laut Reetz sei auf der Video-Aufnahme die 14-Jährige mit einer etwa gleichaltrigen Begleiterin zu sehen. Beide Mädchen essen einen Döner. Der Fahrer hätte sie aufgefordert, nicht in der Tram zu essen. Auf dem Video, das keinen Ton hat, ist zu sehen, wie die Mädchen hochblicken. "Wahrscheinlich reagierten sie da auf die Durchsage des Fahrers", meint Reetz. Die Begleiterin packe den Döner laut Reetz dann ein. Nicht so das Mädchen mit dem Kopftuch. Sie steigt aus.

In einer privaten Chatnachricht auf Facebook, von der der BVG Screenshots vorliegen, schreibt eine junge Frau, dass sie bei dem Vorfall dabei gewesen sei. Der Bahnfahrer habe dreimal darauf hingewiesen, dass nur draußen gegessen wird. Nachdem nur eines der Mädchen darauf reagierte, habe er gesagt, "dass das Mädchen mit dem weißen Kopftuch doch bitte aussteigen und ihren Döner dort essen solle", schreibt die Frau in der Nachricht.

Woher Petra Reetz den Screenshot dieses Facebook-Chats hat, will sie nicht sagen.

Nach Angaben von Petra Reetz steht die BVG mit dem Fahrer in Kontakt. Er sei entsetzt über den Vorwurf, eine fremdenfeindliche Aussage getätigt zu haben und dementiere dies. Laut Reetz sage er, mehrmals über Lautsprecher darum gebeten zu haben, die Döner wegzupacken. Als das Mädchen nicht reagierte, habe er das Kopftuch als Unterscheidungsmerkmal erwähnt, um sie direkter anzusprechen.

Die Berliner Polizei wollte heute Vormittag dazu keine Stellungnahme abgeben. "Solange die Ermittlungen noch laufen, geben wir keine Informationen preis", kommentierte ein Sprecher der Polizei.

Döner macht Ärger

Ärger wegen eines Döners hat die BVG nicht zum ersten Mal. Im Februar diesen Jahres musste die Polizei einen Mann aus dem Bus tragen, weil der nicht von seinem Imbiss lassen wollte und den Fahrer bedrohte.

Seit 2006 prangt in Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen die BVG-Stewardess Betty mit dem roten Schopf und verbietet den Fahrgästen offene Speisen und Getränke.

Trotz des Essverbots gehen jedes Jahr hunderte von Beschwerden bei der BVG diesbezüglich ein. Grundsätzlich gilt: Wer mit offenen Speisen und Getränken in Verkehrsmittel einsteigt, kann weder verwarnt noch mit einem Bußgeld belegt werden. Auch die Polizei muss deswegen nicht ausrücken. Was der BVG-Mitarbeiter aber darf: Esser auf die Straße setzen.

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