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Update

Berlin-Moabit: Werbung für den Islamischen Staat: Imam in Berlin verhaftet

Der Moscheeverein in der Perleberger Straße steht im Fokus der Sicherheitsbehörden. Am Mittwoch wurde der Imam als mutmaßlicher Terrorhelfer in Untersuchungshaft genommen.

Der Moscheeverein "Fussilet 33 e.V." in der Perleberger Straße in Moabit ist erneut in den Fokus der Sicherheitsbehörden geraten. Wie Polizei und Justiz am Donnerstagmittag mitteilten, wurde der 30-jährige Imam des Moscheevereins bereits am Mittwoch als mutmaßlicher Terrorhelfer festgenommen.

Gadhizmurad A., russischer Staatsangehöriger dagestanischer Herkunft, steht unter dringendem Verdacht, für die Terrororganisation "Islamischer Staat" geworben und sie auch unterstützt zu haben. Der Imam sitzt nun in Untersuchungshaft – genau wie seine beiden Weggefährten Ismet D. und Emin F., die schon im Januar nach einer Razzia in den Räumlichkeiten des Moscheevereins festgenommen worden waren.

IS-Werbung mit Kampfliedern im Internet

A. soll hauptsächlich auf verschiedenen Plattformen im Internet für die Terroristen des IS aktiv gewesen sein. Auf Facebook, Youtube und auf dschihadistischen Seiten soll er sich für die Ziele der Islamisten eingesetzt haben. "Er veröffentlichte unter anderem Kampflieder im Internet", sagte Martin Steltner von der Staatsanwaltschaft.

Dem Justizsprecher zufolge war A. im Jahr 2002 illegal nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt. 2003 wurde sein Antrag abgelehnt – A. konnte aber nicht in seine Heimat abgeschoben werden, da ihm dort Verfolgung drohte. "Anschließend ist A. abgetaucht und erst 2006 wieder in der salafistischen Szene in Erscheinung getreten", sagte Steltner.

A. engagierte sich in dem Moscheeverein in der Perleberger Straße und wurde laut Justiz zur "engen Kontaktperson" des selbsterklärten "Emirs von Wedding" Ismet D., der junge Männer in einem Gebetszirkel auf den islamistischen Kampf in Syrien eingeschworen haben soll.

Selbstbeschreibung als "Informationssammler für den IS"

Nach der Verhaftung von D. und F. trat Gadhizmurad A. offenbar in ihre Fußstapfen – und suchte die Öffentlichkeit. Unter dem Alias "Murad A." gab er dem Onlinemagazin "Meduza" im Mai diesen Jahres ein Interview, in dem er sich unter anderem als "Informationssammler" für den IS bezeichnete und die brutale Hinrichtung westlicher Gefangener als "komplett nachvollziehbar" relativierte. Als der Tagesspiegel den Imam damals mit den Vorwürfen konfrontierte, hatte dieser behauptet, er sei in dem Interview falsch zitiert worden – er wäre nicht mit dem IS verbandelt und sei lediglich ein "islamischer Aktivist."

Ein Aktivist, der nach Angaben der Justiz nicht nur im Netz für den IS getrommelt haben soll, sondern auch verdächtigt wird, die Dschihadisten in Syrien mit militärischem Equipment wie Zielfernrohren und Nachtsichtgeräten versorgt zu haben. "Deshalb wird auch wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat ermittelt", sagte Steltner.

Ermittlungen im Umfeld des Moscheevereins dauern an

Bislang habe man keine Erkenntnisse, dass Mitglieder des Moscheevereins an Flüchtlinge herangetreten seien. Wie berichtet warnt der Verfassungsschutz, dass Islamisten versuchen, Flüchtlinge anzusprechen und für ihre Ziel zu werben. In Berlin seien "mehrere Fälle festgestellt worden, in denen Personen aus der salafistischen Szene im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften auftreten und Werbung für ihre extremistische Interpretation des Islam machen", heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Die Ermittlungen im Umfeld von "Fussilet 33 e.V." dauern an.

Innenverwaltung: Keine Auskunft zu Verbotsplänen

Tom Schreiber, verfassungspolitischer Sprecher der SPD im Abgeordnetenhaus, forderte eine gründliche Prüfung, ob der Moscheeverein verboten werden könne. "Wenn führende Mitglieder zu Hass und Gewalt aufrufen, richtet sich das direkt gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wenn sich die Vorwürfe bewahrheiten, ist der Verein verbrannt", sagte Schreiber. Der Rechtsstaat müsse "Rückgrat beweisen", aber eine Stigmatisierung der mehrheitlich friedlichen Gemeindemitglieder verhindern.

Die Senatsinnenverwaltung hielt sich am Donnerstag zu etwaigen Verbotsplänen bedeckt. "Ein Vereinsverbot wird dann durchgeführt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Zu etwaigen Prüfungen oder Verfahrensschritten können wir keine Auskunft geben", hieß es aus der Behörde.

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