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Besetzung der nigerianischen Botschaft: Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt

Die Polizei ermittelt in ihren eigenen Reihen: Nach der Besetzung der nigerianischen Botschaft in Berlin wurden drei Polizisten wegen Körperverletzung angezeigt.

Die Botschaft Nigerias war am 15. Oktober von Flüchtlingen besetzt worden. Die Aktion stand laut Polizei im Zusammenhang mit dem zuvor errichteten Flüchtlingscamp in Kreuzberg und richtete sich gegen die Abschiebepraxis von Asylsuchenden. 14 Aktivisten hatten sich Zugang zu dem Botschaftsgebäude verschafft. Die Polizei schritt ein und holte die Protestierenden heraus. Insgesamt 25 Menschen wurden festgenommen.
Rund 120 weitere Demonstranten hatten sich vor dem Gebäude versammelt und zogen am Abend spontan zum Präsidium am Platz der Luftbrücke in Tempelhof.

Nun bestätigte die Polizei, dass insgesamt drei Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt eingegangen sind. Beteiligte hatten einem Radiosender berichtet, sie seien geschlagen und getreten worden. "Die Ermittlungen hat das zuständige Dezernat beim Landeskriminalamt für Amtsdelikte übernommen", sagte ein Polizeisprecher. Eine Anzeige sei aufgrund eines Zeitungsartikels, in dem ein vermeintliches Opfer von der Polizeigewalt berichtet, von Amts wegen eingeleitet worden. Zwei weitere Anzeigen gingen über die Internetwache der Polizei ein, hieß es. Nun müssten die Beteiligten zunächst einmal befragt werden zu dem Geschehen und den Vorwürfen.

Unterdessen demonstrieren die Flüchtlinge weiter, seit drei Tagen sind mehrer von ihnen am Brandenburger Tor im Hungerstreik. Einer von jenen, die auch bei der Demonstration zur Nigerianischen Botschaft dabei gewesen ist, nennt sich Hamid: „Ich habe vor der Botschaft gesehen, wie  Polizisten Demonstranten schlugen. Dann haben sie mir Chili-Spray in die Augen gesprüht und ich konnte nichts mehr sehen“, sagt er in holprigem, nicht ganz leicht verständlichen englisch. Er selbst sei vor dem Botschaftsgebäude geblieben. „Auf dem Rückweg von der Botschaft zu unserem Camp am Oranienplatz griffen sie uns erneut an. Sie liefen als Gruppe auf uns zu, stießen uns vor sich her und nahmen uns mit Gewalt unsere Banner und Plakate weg. Sie machten den Konflikt mit uns – nicht wir mit ihnen.“ Er spricht immer wieder von „violence“, Gewalt. Und „attack“, Angriff.

Dann erzählt er, dass es am Donnerstagabend wieder zu Auseinandersetzungen zwischen ihnen und der Polizei gekommen sei, als sei versuchten, Isomatten, Schlafsäcke und Kartons auf dem Pariser Platz auszurollen, um dort zu übernachten. Die  Polizisten hätten ihnen alles weggenommen, und zwar in rabiater Weise: „Einer von uns musste hinterher ins Krankenhaus.“

Vonseiten der Polizei klingt die Geschichte ähnlich und doch ganz anders: Eine „Einsatzhundertschaft beschlagnahmten in der vergangenen Nacht mehrere Utensilien, die Teilnehmer einer Versammlung in Mitte bei sich hatten und damit gegen Auflagen nach dem Versammlungsgesetz verstoßen hatten.“  Rund 100 Demonstranten seien zu einer 

Kundgebung auf dem Pariser Platz gekommen. Gegen 22 Uhr hätten die Polizisten bemerkt, dass  einige der Demonstranten Schlafsäcke und Isomatten trugen, obwohl nur eine Kundgebung und kein Camp genehmigt worden war. „Die Teilnehmer kamen der Aufforderung des Versammlungsleiters, die Gegenstände zu entfernen, nicht nach. Daraufhin stellten die Beamten insgesamt 19 Schlafsäcke, 13 Decken, sieben Isomatten sowie diverse Sitzunterlagen aus Pappe und Kunststoff sicher, die überwiegend keiner Person zugeordnet werden konnten“, heißt es bei der Polizei.

Ein 30-Jährigiger Demonstrant habe dabei Beamten beleidigt und Widerstand bei seiner vorläufigen Festnahme geleistet.  Ein 20-Jähriger, dessen Personalien die Polizei überprüfte, habe „bei der Überprüfung über Schmerzen im Bein“ gesprochen. „Er äußerte, dass andere Versammlungsteilnehmer auf ihm gelegen hätten. Die Besatzung eines Rettungswagens brachte ihn zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus.“ Außerdem habe jemand eine Porzellantasse auf einen Beamten geworfen, die jedoch niemanden traf. Wer der Werfer war, konnte die Polizei nicht feststellen.

Es seien Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, Beleidigung und Widerstands eingeleitet worden, teilte die Polizei mit.

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