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Urteil: Milde Strafen für Schläger

Die beiden Opfer aus dem Iran leiden noch heute unter den Folgen der ausländerfeindlichen Gewalt, die sie im September 2009 auf dem U-Bahnhof Rehberge erleiden mussten. Trotz der rassistischen Parolen der Angreifer sah das Gericht kein ausländerfeindliches Motiv.

Von Frank Jansen

Die Täter sind nun am Landgericht mit eher milden Strafen davongekommen. Die 1. Große Strafkammer hat am Mittwoch Benjamin E. (27) zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Der Mitangeklagte Sven B. (30) bekam zwei Jahre auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Seine Freundin Ines B. (24), als Einzige nicht vorbestraft, hielten die Richter der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung für schuldig und verhängten eine Bewährungsstrafe von einem Jahr. Außerdem hob die Kammer alle Haftbefehle auf.

Der Fall habe angesichts der Ausländerfeindlichkeit große Aufmerksamkeit erregt, sagte der Vorsitzende Richter, Reimar Mülders. Er verwies auch auf das hohe „Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit in U-Bahnhöfen“ und die ursprüngliche Anklage, in der Benjamin E. sogar versuchter Mord vorgeworfen worden war. Da sei die Staatsanwaltschaft über das Ziel hinausgeschossen, sagte Mülders, doch die anderen Punkte seien durchaus berechtigt.

In der Nacht zum 19. September waren die Angeklagten am U-Bahnhof Rehberge auf die Iraner P. und K., zwei etwas ältere Akademiker, gestoßen. Zunächst verspritzte Benjamin E. aus einer Flasche ein Cola-Wodka-Gemisch, dann folgten Schläge und Tritte, kombiniert mit rassistischen Sprüchen. Haupttäter war nach Ansicht der Kammer Benjamin E., der auch einen Teleskopstock einsetzte. Seine Cousine Ines B. schlug ebenfalls zu. Sie habe mit ihren ausländerfeindlichen Parolen „das traurigste Bild“ abgegeben, sagte der Richter. Der Tatbeitrag von Sven B. war für die Richter nicht ganz so gravierend. Die Kammer wollte die Tat insgesamt nicht als ausländerfeindlich motiviert einstufen und sah als Auslöser den „Frust“ der alkoholisierten Angeklagten angesichts von Streitereien untereinander.

Den Tatablauf konnten die Richter nicht bis ins letzte Detail rekonstruieren. Nach dem Hin und Her, bei dem der angegriffene K. auch Ines B. einen Tritt in den Unterleib versetzte, blieben jedenfalls die Iraner verletzt zurück. Für K. sind die Folgen besonders schlimm: Die Schulterfraktur wird wahrscheinlich nie mehr ausheilen. Beide Männer sind zudem hochgradig traumatisiert. Die Angeklagten waren geständig und zeigten Reue, allerdings in unterschiedlicher Intensität. Sven B. hat den Opfern bereits Geld zukommen lassen. Die Kammer erteilte ihm dennoch die Auflage, drei Jahre lang jeden Monat 30 Euro an P. zu zahlen. Ines B. muss ebenfalls die nächsten drei Jahre monatlich je 15 Euro an die beiden Iraner überweisen.

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