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Ob von hinten oder von vorn - Polizisten sind schwierig zu unterscheiden. Namensschilder sollen helfen.

© dpa

Kommentar: Namensschilder für Polizisten seit 60 Jahren Thema

Eigentlich sollte die Kennzeichnungspflicht für Polizisten diesen Sommer in Kraft treten, doch die Gewerkschaft prüft den Boykott. Der ehemalige Leiter der Berlin-Redaktion ärgerte sich bereits vor Jahrzehnten über anonyme Polizisten. Ein Kommentar von 1977.

Am 17. Juni 1967, gut zwei Wochen nach dem Tod des Studenten Ohnesorg, veröffentlichten wir an dieser Stelle das Archiv-Foto eines Berliner Polizisten des Jahres 1947. Auf dem linken Kragenspiegel trug er eine Nummer. Wir dokumentierten damit, was die Alliierte Kommandantur am 25. September 1945 beschlossen hatte und was daraufhin bis ins Blockadejahr 1948 praktiziert wurde. Jeder uniformierte Berliner Polizist war für den zivilen Bürger jederzeit identifizierbar.

Gestern veröffentlichten wir eine diplomatische Äußerung des Senats zu diesem Thema, er wolle „alle Möglichkeiten sorgfältig prüfen, die das Verhältnis zwischen der Polizei und dem Bürger weiter verbessern können". Geprüft wird das, wie belegt, seit mehr als 30 Jahren.

Der Worte und ständig wiederholten Argumente dürften genug gewechselt sein. Es ging und geht nur darum, eine Entscheidung zu treffen, die den Arbeitnehmerorganisationen der Polizei nicht schmeckt und die im freien Deutschland seitdem hin- und hergeschoben wird.

Eine neue einheitliche Uniform — das hat man trotz Länderzuständigkeit geschafft. Nichts gegen schmucke Polizisten, wenn der Bürger im Falle eines Falles oder Knalles den einzelnen Beamten nicht erst höflich um seine Visitenkarte, mit Dienstnummer bitten muss, um ihn der bequemen Anonymität der Staatsgewalt justiziabel zu entreißen. Jawohl, gerichtsverwertbar.

Denn wie schrieb die Staatsanwaltschaft im Juni 1968 ablehnend an einen Rechtsanwalt, der namens seines bei einem Polizeieinsatz verletzten Mandanten eine Gegenüberstellung mit den am Ort eingesetzten Beamten gefordert hatte?: „Selbst angenommen, Herr X würde einen oder mehrere Polizisten wieder erkennen, muss davon ausgegangen werden, dass diese bestreiten würden." Ob das mit Nummer oder Namen, den mancher Polizist vorzöge, auch so einfach wäre?

Ein Polizist im Jahr 1947.
Ein Polizist im Jahr 1947.

© Archiv

Vor 25 Jahren waren sich die Innenminister der Bundesländer nach damaliger offizieller Verlautbarung einig, die Kennzeichnung an den Kragenspiegeln nicht wieder einzuführen. Sie bestünden in keinem der Bundesländer. Ganz recht, weil sie abgeschafft worden waren. 15 Jahre später, 1967, wurden in Berlin die Dienstkarten eingeführt, mit deren Aushändigung es immer wieder einmal Schwierigkeiten gegeben hat. Dies zumal bei Einsätzen, welche für das Verteilen von Visitenkarten tatsächlich ungeeignet sind, eine Identifizierungsmöglichkeit aber um so dringlicher erscheinen ließen.

In all den Jahren haben die FDP im Bund und Berlin wie auch der Tagesspiegel das Thema, immer wieder aufgefrischt. 1968 ermittelte „lnfratest" bei einer Umfrage in allen Bundesländern, 66 Prozent der Bürger seien für Kennzeichnung der Polizisten. Die Berliner SPD-Fraktion war meist gespalten oder unentschlossen. Beim jüngsten Parteitag gab es auch in der größeren Regierungspartei einen erneuten Anstoß in einer Frage, die weit mehr ist als eine Polizeisache.

Die aus dem Sträuben der Polizeigewerkschaften zu ziehenden Schlüsse sind die alten. Zu einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen Bürger und Polizei können sie nicht beitragen, wie lange und wie sorgfältig der Senat auch prüfen mag.

Der Autor leitete von 1952 bis 1990 die Berlin-Redaktion. Unter dem Kürzel -thes erschienen seine Kolumnen im Lokalteil des Tagesspiegels. Der Kommentar stammt aus dem Juni 1977.

Günter Matthes

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