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Rechtsextremismus: NPD-Chef in zweiter Instanz verurteilt

Zehn Monate Bewährung für Jörg Hähnel: Der frühere NPD-Landesvorsitzende wurde für schuldig befunden, Hetz-Pamphlete verbreitet zu haben.

Die Briefe waren Hetz-Pamphlete, für die der NPD-Funktionär bestraft werden muss. Das stand am Freitag für das Landgericht fest. Die Verurteilung des früheren NPD-Landesvorsitzenden Jörg Hähnel zu zehn Monaten Haft auf Bewährung wurde damit bestätigt. Den Prozess hatte Hähnel durch Berufung gegen die Entscheidung in der ersten Instanz vom Dezember 2010 erzwungen.

Der Funktionär der rechtsextremen Partei hatte kurz vor der Bundestagswahl im September 2009 mit einer derben Provokation versucht, Aufmerksamkeit zu erregen. Hähnel stellte einen „Fünf-Punkte-Plan zur Ausländerrückführung“ auf die Homepage der NPD. Zudem gingen Hetz-Pamphlete an 22 Berliner Politiker mit Migrationshintergrund. In den Briefen wurde den Adressaten in Form einer „Bekanntmachung“ eines „Ausländerrückführungsbeauftragten“ verkündet, sie hätten das Land zu verlassen. Die Polizei durchsuchte daraufhin die NPD-Parteizentrale in Köpenick und beschlagnahmte Hähnels Computer.

Der 35-jährige Ex-Chef der Berliner NPD hatte im Prozess geschwiegen. Sein Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Doch auch aus Sicht des Berufungsgerichts sind mit dem Aufruf im Internet sowie den Briefen die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden. „Der Fünf-Punkte-Plan ist eine extreme Gemeinheit“, sagte der Richter. Mit dem Schreiben habe der Angeklagte Angst und Schrecken verbreiten wollen. Das Pamphlet sei als Stimmungsmache gegen Ausländer zu werten, hieß es auch im Plädoyer der Anklage. Es handele sich um hetzerische Verlautbarungen. K.G.

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