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Am Montag fiel das Urteil vor dem Amtsgericht Tiergarten.

© dpa

Prozess: Messerangriff im Sorgerechtsstreit

Zunächst ging die Polizei von einem Racheakt im Rocker-Milieu aus. Doch bei dem blutigen Vorfall, bei dem ein Mann lebensbedrohlich mit einem Messer verletzt wurde, soll es sich doch um einen Sorgerechtsstreit handeln. Vor Gericht schwiegen die mutmaßlichen Angreifer.

Die Verfolgungsjagd ging von Schöneberg nach Tiergarten. Mitten am Tag wurde an der Klingelhöferstraße in der Nähe der CDU-Bundesparteizentrale in Rambo-Manier ein Auto von der Fahrbahn abgedrängt und zum Halten gezwungen. Kurz darauf lag der Beifahrer auf der Straße. Lebensbedrohlich verletzt durch Stiche mit einem Messer. Erst hielt die Polizei eine Racheaktion im Rocker-Milieu für möglich. Doch es soll ein Sorgerechtsstreit sein, den das 30-jährige Opfer fast nicht überlebt hätte. Seine Ex-Lebensgefährtin sitzt nun gemeinsam mit zwei mutmaßlichen Komplizen vor Gericht.

Die Frau ist 30 Jahre alt, blond und zierlich, die Männer sind 28- und 34-jährige Brüder mit breiten Schultern. Über den einen hieß es nach dem blutigen Vorfall, er sei Sympathisant eines mehrheitlich türkischen Hells-Angels-Charters. Vor Gericht spielt das aber keine Rolle. Es geht um die Frage, ob Mehmet S., Ismail S. und Judith W. am 23. August 2012 tatsächlich mit gewalttätigen Absichten in einem Familienstreit unterwegs waren. Sie hätten beschlossen, den Vater des damals sechsjährigen Kindes der Frau „für sein Verhalten gegenüber seiner früheren Lebensgefährtin zu bestrafen“, so die Anklage. Die mutmaßlichen Angreifer aber hüllten sich zunächst in Schweigen.

Die Frau und der ältere Bruder sollen in einem Nissan unterwegs gewesen sein. An einer Ampel kam es zur Kollision mit einem Mazda. Es war laut Anklage pure Absicht. Mehmet S. sei zum Wagen, habe die Beifahrertür geöffnet und grundlos geprügelt. Als das Opfer zur Abwehr ein Messer zog, habe der zur Verstärkung postierte Ismail S. auf den Mann eingestochen. Den Brüdern wird versuchter Totschlag zur Last gelegt, der Frau gefährliche Körperverletzung. Sie ging aus Sicht der Anklage von einer Bestrafung durch Schläge aus. Mit dem Einsatz eines Messers habe sie nicht gerechnet. Der Prozess geht am 14. Februar weiter.

Kerstin Gehrke

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