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SEK-Einsatz in Berlin-Neukölln: Angst vor Abschiebung - Flüchtling drohte mit Suizid

Ein Syrer hat am Dienstagabend in einem Flüchtlingsheim in der Haarlemer Straße mit Selbstmord gedroht - er sollte nach Litauen abgeschoben werden. Der Mann wurde von einem SEK-Polizeihund überwältigt.

Ein 24-jähriger Syrer hat am Dienstagabend einen SEK-Einsatz im Flüchtlingsheim Haarlemer Straße in Neukölln ausgelöst. Nach Angaben der Polizei sollte der Mann an diesem Tag abgeholt werden, um in den Abschiebegewahrsam gebracht zu werden. Der 24-Jährige war über Litauen nach Deutschland eingereist und sollte auf Anordnung des Landesamts für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ins Baltikum zurückgebracht werden.

Syrer setzte sich Rasierklinge an den Hals

Drei Polizisten fuhren gegen 21 Uhr zum Flüchtlingsheim, um den Mann festzunehmen. Die Beamten sahen zu, wie der Mann seine Habseligkeiten zusammenpackte; plötzlich aber zog der Syrer eine Rasierklinge heraus und fügte sich mehrere Schnitte zu. Dann setzte er die Klinge an den Hals und drohte, sich selbst zu töten.

Polizeihund überwältigte den Mann

Die Polizisten versuchten den Mann zur Aufgabe zu überreden. Parallel dazu wurde das Spezialeinsatzkommando verständigt. Als der Syrer weiter nicht einlenken wollte, setzten die Beamten einen Polizeihund ein. Das Tier habe den Mann "überwältigt, ohne im weitere Verletzungen zuzufügen", hieß es bei der Polizei.

Der 24-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo seine Schnittverletzungen behandelt wurden. Dann wurde er auf der psychiatrischen Station der Klinik unter Beobachtung gestellt. Unklar ist, ob die Abschiebung nun erstmal ausgesetzt ist - die Senatsinnenverwaltung wollte unter Verweis auf datenschutzrechtliche Bestimmungen keine weiteren Informationen über den Flüchtling herausgeben.

Asylverfahren im Einreiseland

Das von den EU-Mitgliedstaaten geschlossene Dubliner Abkommen sieht vor, dass Flüchtlinge ihr Asylverfahren in dem Land durchlaufen, in dem sie auch einen Antrag gestellt haben. Üblicherweise ist dies das Land, über das sie nach Europa kommen - der Asylantrag wird direkt nach der Einreise gestellt. Trotzdem reisen viele Flüchtlinge im Anschluss nach Deutschland weiter, um hier ebenfalls einen Asylantrag zu stellen. Deutschland verweigert diesen Menschen im Regelfall die Übernahme des Asylverfahrens und schiebt sie wieder in das europäische Land ab, über das sie nach Europa eingereist sind.

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