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Tod bei sadomasochistischen Sexpraktiken: Drei Jahre und neun Monate Haft für 45-Jährigen

Nach dem Tod eines Mannes bei bizarren Sexualpraktiken ist ein 45-Jähriger zu einer eher milden Strafe verurteilt worden. Er hätte die Tötung nicht gewollt, befand das Gericht.

Die Anklage ging erst von Mord aus, dann von einem Totschlag. Doch auch im zweiten Prozess entschieden die Richter anders: Zweieinhalb Jahre nach dem Tod eines Bankmitarbeiters bei sadomasochistischen Sexualpraktiken wurde Michael S. der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Drei Jahre und neun Monate Haft erhielt der 45-Jährige. „Er ist verantwortlich für den Tod, aber er wollte nicht, dass der Sexualpartner stirbt“, so das Gericht. Die Anklage hatte dagegen wegen Totschlags sechs Jahre und neun Monate Haft verlangt.

Damit sahen die Richter den Fall im Wesentlichen wie ihre Kollegen einer anderen Strafkammer. Diese hatten Ende 2012 drei Jahre und drei Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge verhängt. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) sparte nicht mit Kritik und bemängelte die erste Entscheidung als kaum nachvollziehbar. Nun befand das Landgericht: „Das erste Urteil lag gar nicht so daneben.“

Gruselige Spurenbeseitigung

Der angeklagte Handelsvertreter und der Bankangestellte waren kein Paar, sie trafen sich ausschließlich als Sexualpartner. Anfang Januar 2012 war der 37-jährige Bekannte wieder einmal in der Wohnung von Michael S. in Mariendorf. „Es waren ganz extreme Sexualpraktiken verabredet“, hieß es im Urteil. S. hatte den Partner auf dessen Wunsch hin an ein Bettgestell gefesselt, ihm dann Mund und Nase mit Paketband verklebt.

Der Bankmitarbeiter wollte zu Tode kommen. Mehrfach habe er das geäußert. S. habe eine Tötung aber nicht gewollt, stand für die Richter fest. „Er hätte nichts davon gehabt, er wollte einen Sexualpartner.“ Er habe sich aber in höchstem Maße grob fahrlässig verhalten.

Der Handelsvertreter reagierte schauderhaft nach dem Tod des Sexpartners. Er wollte die Leiche loswerden, zerstückelte sie und versuchte, Teile zu beseitigen. Diese furchtbar gruselige Spurenbeseitigung sei zu berücksichtigen, begründete das Gericht die um sechs Monate höhere Strafe.

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