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Streitbar. Ursula Sarrazin hat ihren Standpunkt immer wieder öffentlich vertreten.

© Henning Kaiser/ dpa

Exklusiv

Streit um die Ehre: Lehrerin Sarrazin verliert vor Gericht

Eltern hatten der umstrittenen Charlottenburger Lehrerin vorgeworfen, dass sie Kinder beschimpfte und unter Druck setzte. Das wollte Ursula Sarrazin nicht auf sich sitzen lassen und zog vor Gericht.

Ursula Sarrazin wird die von ihr geforderte „Ehrenerklärung“ nicht bekommen. Ihre Klage wurde am 30. Mai vor dem Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen. Seit Montag liegt die Urteilsbegründung vor (VG 7 K 125.11). Die Verfahrenskosten hat zu fünf Sechsteln Ursula Sarrazin zu tragen.
Die Charlottenburger Lehrerin und Frau des ehemaligen Berliner Finanzsenators Thilo Sarrazin hatte von ihrer Dienstbehörde, der Senatsverwaltung für Bildung, eine Ehrenerklärung gefordert, nachdem etliche Vorwürfe gegen die Lehrerin und ihren Umgang mit einigen Kindern laut geworden waren. Unter anderem hatte sich der Landeselternsprecher öffentlich kritisch geäußert, woraufhin sich das Ehepaar Sarrazin in der Presse zu Wort meldete und Vorwürfe gegen die betreffenden Eltern und einzelne Vorgesetzte Sarrazins erhob.
Das Gericht kam nun zu der Entscheidung, dass sich die Bildungsverwaltung „in der Öffentlichkeit gar nicht mehr äußern“ muss. Vielmehr könne sie schon allein deshalb die von Sarrazin geforderte Erklärung nicht abgeben, weil die „begehrten Tatsachenbehauptungen inhaltlich weder offenkundig zutreffend noch als wahr erwiesen sind“, wie das Gericht schreibt. Überdies habe die Behörde „sehr wohl Anhaltspunkte für Dienstpflichtverletzungen“ Sarrazins erkannt und die Kammer habe keinen Anlass, dies als „nicht nachvollziehbar zu erachten“.
Das Gericht verweist zudem darauf, dass sich Sarrazin nicht mehr im aktiven Dienst befindet, da sie sich vor rund einem Jahr hatte beurlauben lassen. Deshalb sei der ihr grundsätzlich zustehende „Schutz vor Angriffen ihre Dienstführung betreffend“ nicht mehr von der gleichen Bedeutung als wenn sie noch an einer Schule tätig wäre.

Anlass für den Streit vor Gericht waren Auseinandersetzungen zwischen der Lehrerin einerseits und Eltern sowie dem Rektor, einem Lehrer und einigen Eltern der Reinhold-Otto-Grundschule. Im Schuljahr 2010/11 kulminierte der Konflikt, woraufhin der Schulleiter beantragte, Frau Sarrazin an eine andere Schule umzusetzen. Einige Eltern warfen ihr vor, ihre Kinder zu beschimpfen und oder unter Druck zu setzen. Als Sarrazin schließlich in der Presse „zwei bis drei Eltern türkischer Kinder“ die Hauptschuld an der Auseinandersetzung gab, folgte rechte Hetze gegen die Schule. Sarrazin beharrte die ganze Zeit darauf, dass sie vor allem wegen ihrer hohen Leistungsansprüche angefeindet worden sei. Über ihre Sicht der Dinge und über ihre Vorstellungen von einer guten Schule schreibt sie ein Buch. Zu der Frage, ob Frau Sarrazin es mit dieser Gerichtsentscheidung bewenden lässt oder in Berufung geht, konnte sich ihr Anwalt Erasmus Hardtmann am Montag nicht äußern. Zunächst müsse er die Urteilsbegründung prüfen, sagte er auf Anfrage. Die Berufung müsste zunächst ohnehin vom Oberverwaltungsgericht zugelassen werden.

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