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Whistleblower: Senat plant Portal für Hinweisgeber zu Korruption

Mit einem Portal im Internet will der Senat effektiver gegen Korruption vorgehen. Darauf sollen Bürger anonym auf Unregelmäßigkeiten in den Behörden hinweisen können.

Der Senat will sich im Kampf gegen Korruption profilieren und demnächst eine Arbeitsgruppe einberufen, die sich mit dem Aufbau eines Whistleblower-Portals befassen soll. Dies geht aus einer Antwort von Innensenator Frank Henkel (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage von Klaus Lederer, dem Rechtsexperten der Linken im Abgeordnetenhaus, hervor. Whistleblower werden Mitarbeiter genannt, die Gefahren oder Missstände innerhalb einer Verwaltung oder eines Unternehmens bekannt machen und so ihre Anstellung riskieren. Zu ihrem Schutz sollen sie sich auf der geplanten Hinweisgeberseite auch anonym äußern können.

Nachdem der Aufbau eines solchen Internetangebotes schon 2010 unter dem früheren rot-roten Senat beschlossen worden war, liegt nach Auskunft von Henkel nun ein Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vor. Aus rechtlichen Gründen ist für ein solches Portal ein Gesetz nötig. Erst wenn es im Abgeordnetenhaus beschlossen worden ist, kann der entsprechende Internetauftritt gestartet werden. Innensenator Henkel wolle nun „kurzfristig durch eine Arbeitsgruppe die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Installation der elektronischen Hinweisgeberplattform prüfen“, hieß es. Schon im vergangenen Jahr war vom Senat ein Vertrauensanwalt eingesetzt worden, der anonyme Hinweise zu Korruptionsfällen in der Berliner Hauptverwaltung entgegennimmt. Einige Bezirke unterhalten zudem eigene Vertrauensanwälte. So ist für Spandau, Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg seit 2010 eine Rechtsanwältin tätig.

Seit Oktober 2011 hat der Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung in der Hauptverwaltung 32 Meldungen entgegengenommen. Davon sind vier Meldungen an verschiedene Behörden zur Überprüfung weitergeleitet worden. „Diese Angaben machen deutlich, dass der Vertrauensanwalt auch eine Filterfunktion wahrnimmt“, erklärte Henkel. Der frühere Senat hatte sich auch für einen Ombudsmann ausgesprochen, weil dieser die Bedeutung der eingegangenen Hinweise bewerten könne. Der Schutz für Menschen, die Korruptionsfälle bekannt machen, gilt hierzulande im Vergleich zu anderen Ländern Westeuropas als schlecht.

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