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An einem Berliner Gymnasium klagen drei Schüler, weil sie wegen schlechter Noten die Probezeit nicht bestanden haben.

© dpa

Zu viele Migranten in der Klasse: Schüler klagen gegen schlechte Noten

Drei Schüler eines Gymnasiums in Berlin-Neukölln klagen gegen ihre schlechten Noten. Schuld seien Migranten – wie sie selbst. In der politischen Landschaft trifft der Rechtsstreit einen Nerv.

Kurz vor der Novellierung des Schulgesetzes in Berlin gibt es neuen Streit um das Probejahr an Gymnasien und die Durchmischung der Klassen: Die Eltern dreier Schüler eines Neuköllner Gymnasiums, die die Probezeit nicht bestanden hatten, klagen vor dem Verwaltungsgericht gegen das Land Berlin. Grund für ihre schlechten Leistungen sei der hohe Anteil von Schülern „nichtdeutscher Herkunftssprache“ in der Klasse gewesen. Auch die drei Schüler gehörten zu dieser Gruppe. Die Klage trifft einen Nerv in der politischen Landschaft. Die Wertungen reichen von „völlig absurd“ bis „längst überfällig“.

Der konkrete Fall nahm seinen Anfang bereits 2011 am Leonardo-da-Vinci-Gymnasium in Neukölln. Acht siebte Klassen gab es in diesem Jahr. In einer waren die drei betroffenen Schüler, zwei Jungen und ein Mädchen, untergebracht. Deren Klasse habe einen Anteil von 63 Prozent Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache, also mit Migrationshintergrund, wie der Anwalt der Familien, Carsten Ilius, dem Tagesspiegel sagte. Der Migrantenanteil der anderen Klassen habe teilweise deutlich darunter gelegen und lag dem Anwalt zufolge in einer Parallelklasse etwa nur bei 14 Prozent. Weder die Schulleitung noch die zuständige Bildungsstadträtin waren am Freitag für eine Stellungnahme zu erreichen. Wegen schlechter Noten mussten die drei Schüler nach dem Probejahr schließlich vom Gymnasium abgehen. Einer von ihnen hatte allerdings am Ende der Grundschule nach Auskunft des Anwalts noch einen Schnitt von 2,0 gehabt. „Ziel der Klage ist die Anerkennung, dass die schlechten Leistungen der Schüler auf Diskriminierung zurückzuführen sind“, sagte Ilius. Dabei wollen die Schüler, die von der Schule selbst als Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eingeschätzt werden, gar nicht ans Gymnasium zurück. Es gehe aber um das Selbstvertrauen der Schüler, sagte der Anwalt. „Außerdem ist es auch wichtig, um mögliche Nachteile im Lebenslauf auszugleichen.“

"Ich freue mich, dass endlich Schüler klagen"

Die Bildungsverwaltung hält die Klage für unbegründet. Sprecherin Beate Stoffers sagte, die Verteilung auf die Klassen sei nach belastbaren Kriterien erfolgt, wie etwa die Wahl des Religions- und Sprachunterrichts oder der Geschlechterverteilung. Laut Ilius werfen die Familien der Schule auch gar keinen Vorsatz vor. Doch die angewandten Kriterien hätten zu einer indirekten Diskriminierung geführt. „Das hätte man verhindern müssen.“

Özcan Mutlu, bildungspolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, wurde deutlicher. „Ich freue mich, dass endlich Schüler dagegen klagen“, sagte er. Die Praxis, dass an Schulen Klassen mit einem hohen Migrantenanteil gebildet würden, sei ein Skandal und dem Senat seit längerem bekannt.

Neues Schulgesetz verzögert sich

Die Bildungsexpertin der CDU-Fraktion, Hildegard Bentele, widerspricht. „Jeder dieser Schüler hatte die Möglichkeit, die Schule frei zu wählen, wenn er eine Benachteiligung durch die Zusammensetzung der Klassen befürchtet.“ Die Debatte weise aber auf ein generelles Problem hin. Da die Gymnasien die Schüler nicht nach Leistung auswählen dürften, kämen zu viele für diese Schulform ungeeignete Schüler an die Schulen. Die CDU fordert daher, an der Grundschule Vergleichstests einzuführen und die Einschulung am Gymnasium bereits in der fünften Klasse. Mit dem neuen Schulgesetz sollten außerdem Beratungsgespräche für Eltern verpflichtend werden, deren Kinder trotz eines Notenschnitts von 3,0 oder schlechter aufs Gymnasium wollten. Doch das Gesetz verzögert sich nun, weil auch die umstrittene Kürzung bei den Freien Schulen an die Gesetzesvorlage gekoppelt ist.

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