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Freizügig, aber nicht illegal: Die an Pornos erinnernde Darstellung von kindlichen Figuren ist auch bei in Deutschland erhältlichen Mangas populär.

© Tokyopop, Carlsen

Freispruch: Gericht: Mangas sind keine Kinderpornographie

Ein schwedischer Comic-Experte war wegen freizügiger Zeichnungen verurteilt worden - nun hob das Oberste Gericht den Schuldspruch auf.

Ein schwedischer Comic-Experte ist vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Zeichnungen freigesprochen worden. Das Oberste Gericht in Stockholm zeigte sich am Freitag überzeugt, dass die japanischen Mangas im Besitz von Simon Lundström Phantasiefiguren darstellen, die nicht als „richtige Kinder“ anzusehen seien. Mit dem Freispruch hob das Oberste Gericht die frühere Verurteilung durch zwei niedere Instanzen auf.

Die Bilder seien zwar pornographischen Inhalts und stellten Kinder dar, urteilte das Gericht. „Aber es handelt sich um Phantasiefiguren, die nicht mit richtigen Kindern verwechselt werden können.“ Lundström zeigte sich nach dem Urteil „erleichtert“, er gilt als erstklassiger Manga-Experte und -Übersetzer.

Zwei Gerichte niederer Instanz hatten den Comic-Experten zuvor für schuldig befunden, auf seiner Festplatte 39 kinderpornographische Zeichnungen gespeichert zu haben. Diese waren bei einer Polizeidurchsuchung gefunden worden. Das erste Gericht sprach eine Strafe von 25.000 Kronen (2750 Euro) aus, ein Berufungsgericht reduzierte die Strafe auf 5600 Kronen. Nun hob das Oberste Gericht den Schuldspruch auf.

Manga-Comics, Bildergeschichten von Figuren mit großen Augen, sind in Japan extrem populär. Die Themen reichen von Schulromanzen bis zu Literaturklassikern, aber eben auch Pornographie. (AFP)

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