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Uwe Barschel

© dpa

Mord oder Selbstmord: Barschel-Buch bleibt zunächst unveröffentlicht

Die Lübecker Staatsanwaltschaft war damit beauftragt, den Tod des Ministerpräsidenten Uwe Barschel zu klären. Nun wird ihrem Leiter verboten, seine Mord-These in einem Buch zu veröffentlichen.

Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, darf sein Buch über den Tod des früheren Kieler Ministerpräsidenten Uwe Baschel (CDU) vorerst nicht veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm nach eigenen Angaben vom Dienstag eine Verfassungsbeschwerde Willes nicht zur Entscheidung an. Die Beschwerde des Leitenden Oberstaatsanwalts richtete sich gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die im juristischen Tauziehen um die Buchveröffentlichung einen Eilantrag von Wille zurückgewiesen hatten. Die Karlsruher Richter befanden, das Vorgehen der Verwaltungsgerichte sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Wille vertritt nach Gerichtsangaben die These, dass der im Oktober 1987 tot in der Badewanne seines Genfer Hotelzimmers aufgefundene Barschel ermordet wurde. Die 1998 eingestellten Ermittlungen zum Tod von Barschel waren von der Staatsanwaltschaft Lübeck geführt worden. Die Buchveröffentlichung zu dem Thema hatte der schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt Erhard Rex dem Lübecker Behördenleiter als Nebentätigkeit untersagt. Rex bat Wille stattdessen, seine Kenntnisse des Barschel-Verfahrens als Dokumentation in einer Schriftenreihe des Generalstaatsanwalts zu veröffentlichen.
 
Wille reichte daraufhin Klage gegen die Untersagung der Nebentätigkeit ein, über die noch nicht entschieden ist. Gegen die Zurückweisung seines zugleich gestellten Eilantrags strengte Wille die Verfassungsbeschwerde an, mit der er nun in Karlsruhe scheiterte. (mpr/AFP)

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