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Gastbeitrag: Auch Rituale kann man verändern

Das Kölner Beschneidungsurteil sollte endlich zu einer offenen Debatte in Deutschland führen. Dabei darf es aber nicht zum Rückbau des säkularen Rechtstaates kommen

Das Urteil der Kölner Richter zur Beschneidung hat heftigste Reaktionen ausgelöst. Die einen brandmarken es als einen dramatischen Eingriff in die Rechte der Eltern auf religiöse Erziehung ihrer Kinder, die anderen feiern es als einen historischen Durchbruch für Kinderrechte. Und in der Tat treffen zwei fundamentale Rechtsgüter aufeinander. Insofern wäre es fatal, der jeweils anderen Seite dunkle Motive zu unterstellen. In gewisser Weise können beide Seiten auf die Berechtigung ihrer Position verweisen: hier das uneingeschränkte Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, dort das Recht auf Bewahrung einer tief verwurzelten und identitätsstiftenden Tradition. Vor diesem Hintergrund ist die nun begonnene Debatte längst überfällig und nur zu begrüßen.

So manche reflexartige Reaktion aber aufseiten der Religiösen lässt befürchten, dass man dazu überhaupt nicht bereit ist, eher im Gegenteil: Mit den Keulen des Antisemitismus und der Islamfeindlichkeit soll jede Diskussion über die Sinnhaftigkeit und Veränderbarkeit von religiösem Brauchtum von vorneherein erstickt werden. Aber so einfach ist es eben nicht. Natürlich geht es bei diesem Urteil gar nicht darum, bestimmte Religionen zu diskriminieren. Die richterliche Argumentation wäre nicht weniger berechtigt, wenn es sich um ein Stammesritual oder die Praxis einer Mehrheitsgesellschaft (wie derzeit in den USA) gehandelt hätte. Auch das Totschlagargument der Religionsfeindlichkeit macht die Tatsache nicht ungeschehen, dass eine Beschneidung von kleinen Jungs einen unumkehrbaren Eingriff, verbunden mit großen Schmerzen, darstellt. Und langfristige psychische Folgen sind keinesfalls auszuschließen. Ohne medizinische Notwendigkeit ist eine solche rituelle Beschneidung daher aus der Sicht des Kindeswohles ohne Zweifel eine schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und stellt nicht nur aus einer säkularhumanistischen Sicht ein Relikt längst vergangener Zeiten dar.

Vor diesem Hintergrund muss auch an gläubige Juden und Muslime die Frage gestattet sein, ob man denn ein solches Ritual nicht auch verändern kann. Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass jede Kultur und religiöse Tradition schon immer Veränderungen unterworfen war. So gehörte der absolute Gehorsam gegenüber den Eltern samt körperlicher Züchtigung von Kindern sowohl in unserem Kulturkreis wie auch bei den meisten Juden und Muslimen jahrhundertelang zur Alltagspraxis. Ich erinnere mich an meine hessische Kindheit in den 1950er Jahren, als die Prügelstrafe in der Schule und den Familien pädagogisch wie religiös legitimiert wurde. Und heute wird diese archaische Praxis auch in vielen muslimischen Familien kritisch gesehen. Im Übrigen gibt es ja auch Strömungen innerhalb dieser Religionen, die die Beschneidung anders sehen. Insofern muss gefragt werden können, ob die Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht von Gläubigen denn wirklich so fundamental beeinträchtigt wird, wenn sie zum Beispiel gehalten sind, abzuwarten, bis sich das Kind bewusst für eine Beschneidung entscheidet.

Andererseits ist auch aus einer säkularen Position Vorsicht geboten und vor zu großem Eifer zu warnen. Man kann auch als Humanist fragen, ob denn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein strafrechtliches Totalverbot in dieser Debatte weiterhilft. Denn Gesetze haben nur dann eine Funktion, wenn sie auch in der Breite akzeptiert werden. Das aber dürfte gegenwärtig bei vielen gläubigen Juden und Muslimen wohl kaum der Fall sein. Keinesfalls aber darf die Debatte dazu führen, dass vorschnell über einen Rückbau des säkularen Rechtsstaates abgestimmt wird. Zunächst sollte über die Rechte der Kinder und alle damit zusammenhängenden Fragen einschließlich möglicher Alternativen religiöser Praxis und Tradition diskutiert werden – mit allen Beteiligten. Einen Maulkorb darf sich unsere offene und tolerante Gesellschaft schon gar nicht umhängen lassen.

Der Autor ist Sekundarschulrektor in Berlin und Mitglied des Bundespräsidiums des Humanistischen Verbandes Deutschlands.

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