zum Hauptinhalt
Mit Helm ist besser als ohne - zumindest darin sind sich die Experten einig.

© epd

Urteil zum Fahrradhelm: Lieber Haare schön statt Kopf heil

Die Bundesrichter gewähren den Radfahrern in Haftungsfragen Helmfreiheit. Dabei sind die "ordentlichen und verständigen" Menschen, von denen sie ausgehen, längst mit Helm unterwegs. Und die anderen wissen, dass ein Kopfschutz für sie besser wäre.

Wie steht es um das allgemeine „Verkehrsbewusstsein“, wenn fast alle zu schlafen scheinen? Jeden Tag schwingen sich Millionen aufs Fahrrad, um damit zur Arbeit oder in die Schule zu fahren, einkaufen zu gehen oder die Oma zu besuchen. Jeder weiß, ein Helm wäre besser als keiner. Trotzdem, ohne ist irgendwie schöner, billiger, frisurenfreundlicher, vergesslichkeitskompatibler. Zudem: Mir passiert schon nichts. Ich fahre nur auf Radwegen. Oder im Park. Viele kleine Ausreden, die eines „ordentlichen und verständigen Menschen“, der sich im Straßenverkehr zu schützen weiß und den die Richter in ihrem Urteil zum Maßstab nehmen, eigentlich unwürdig sind.

Es wäre deshalb angemessen gewesen, Radfahrer ohne Helm an den Folgekosten eines Unfalls zu beteiligen. Es wäre auch eine kluge, liberale Lösung zwischen staatlich verordneter Helmpflicht und jeglicher Zwangsfreiheit gewesen: Soll doch jeder selbst entscheiden, welches Gesundheits- und Kostenrisiko er eingeht. Diesen Schritt wollten die Richter jedoch (noch) nicht gehen. Dabei wäre er nötig gewesen in einem Land, in dem die Kinder in dieser Hinsicht entwickelter sind als ihre eigenen Eltern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false