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Hat gut lachen: Johanna Wanka im Bundesrat.

© dpa

Bundesrat und Bildungspolitik: Bundesministerin Johanna Wanka kann nun Hochschulpolitik stärker bestimmen

Der Bundesrat stimmt der Grundgesetzänderung zu, die dem Bund mehr Einfluss bei der Förderung von Universitäten gibt. Einige Länder wollen auch mehr Bundesgeld für die Schulen.

Am Ende stimmten alle Länder zu - selbst aus der bayerischen Bundesratsbank kam ein klares "Ja". Die Länderkammer votierte am Freitag für die Grundgesetzänderung, mit der dem Bund ein größerer Einfluss auf die Hochschulpolitik eingeräumt wird, die grundsätzliche Sache der Länder ist. Der Bundestag hat schon zugestimmt. Nun wird mit der Neufassung des Artikels 91b im Grundgesetz das so genannte Kooperationsverbot in der Hochschulpolitik deutlich eingeschränkt. Ein Kernpunkt der Föderalismusreform von 2006, die zu mehr Transparenz und zu einer klareren Zuordnung von Verantwortung auf die staatlichen Ebenen führen sollte, ist damit neun Jahre später rückabgewickelt worden. Was die erste große Koalition unter Angela Merkel auf den Weg gebracht hat, wird nun von der zweiten großen Koalition unter Führung der Kanzlerin wieder rückgängig gemacht. Vor neun Jahren waren es vor allem Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die eine stärkere Trennung in der Bildungspolitik wünschten, weil die Bilanz der Bund-Länder-Kooperation aus deren Sicht eher negativ war. Stimmen gegen eine Auflösung der Bildungskooperation gab es auch damals schon, vor allem in der SPD, sie konnten sich aber nicht durchsetzen.

Es gilt das Einstimmigkeitsprinzip

Von nun an kann die Hochschulpolitik aber wieder in den in den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts gelegten Bahnen verlaufen, indem die 16 Länder mit dem Bund beraten und beschließen, wie Bundesmittel zusätzlich zu den Landesgeldern in die Forschung und auch Lehre an den Hochschulen fließen. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) wies im Bundesrat darauf hin, dass für die Kooperationsgremien von Bund und Ländern das Einstimmigkeitsprinzip gelten werde. Dieses war allerdings ein Grund, die Kooperation nach jahrelangen schlechten Erfahrungen mit dem zähen Prozess, den das Einstimmigkeitsprinzip mit sich bringt. Mit der Grundgesetzänderung kann der Bund nun die universitäre Wissenschaft, Forschung und Lehre auch langfristig fördern. Bisher war das nur zeitlich begrenzt der Fall, in Projekten wie etwa der Exzellenzinitiative. Bedingung bleibt weiterhin, dass es sich um Maßnahmen oder Projekte mit "überregionaler Bedeutung" handelt. Es sei hochschulpolitisch noch nie so viel kooperiert worden wie in den letzten Jahren, sagte Wanka, nun aber sei es darüber hinaus möglich, die Hochschulpolitik gemeinsam mit den Ländern "strategisch" anzugehen. Angesichts der seit Jahren steigenden Mittel im Etat des Bundesbildungsministeriums ist mit dieser Aussage natürlich auch eine Art Führungsanspruch des Bundes verbunden. Der Bund lenkte in den vergangenen Jahren immer mehr Geld in den außeruniversitären Wissenschaftsbereich, die Hochschulen hatten hier das Nachsehen, zumal viele Länder dem Finanzierungswettbewerb nicht gewachsen waren. Nun stünden die Hochschulen wieder auf Augenhöhe, sagte Wanka - woraus man lesen kann, dass die Überprivilegierung der außeruniversitären Einrichtungen, mit der der Bund das Kooperationsverbot praktisch von innen heraus gekippt hat, nun zum Ende kommen wird.

Weil: Kooperationsverbot muss ganz fallen

Allerdings wünscht man sich in den Ländern noch mehr Kooperation mit dem Bund. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte, mit der Grundgesetzänderung komme nun die längst überfällige Korrektur eines Fehlers, der nicht ernsthaft bestritten werden könne. Die Möglichkeit zur hochschulpolitischen Kooperation könne aber nicht alles gewesen sein. Weil möchte auch Zugriff auf Bundesmittel für die Schulen und die frühkindliche Bildung, im Grunde für alle bildungspolitische Aufgaben. "Niemand wünscht sich ein Bundesschulamt oder ein Bundesjugendamt, aber gegen Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern kann es eigentlich keine prinzipiellen Bedenken geben." Das Kooperationsverbot müsse ganz fallen. Das forderte auch die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Sie will mehr Zusammenarbeit (was immer bedeutet: mehr Geld vom Bund) für die frühkindliche und schulische Bildung, aber auch die Schulsozialarbeit. Hier mache der Bund Gesetze, liefere aber die notwendigen Mittel nicht mit. Bei der Inklusion müsse der Bund ebenfalls mehr zuschießen. In der Union will man aber die Zuständigkeit der Länder in der Schulpolitik nicht beschneiden.

Die Zustimmung der Länder für den nun noch größeren politischen Spielraum des Bundes in der Bildungspolitik kam auch zustande, weil der Bund parallel angeboten hatte, ab 2015 die Kosten für das Bafög ganz zu übernehmen. Bisher zahlten die Länder einen Anteil von einem Drittel. Mit der Komplettübernahme durch den Bund werden die Landeshaushalte um zunächst 1,1 Milliarden Euro entlastet. Allerdings sollen die Länder das Geld, das sie damit zur Verfügung haben, wiederum in bildungspolitische Maßnahmen fließen lassen. Dabei setzt jedes Land seine eigenen Schwerpunkte. Die Neuregelung der Bafög-Finanzierung wird verbunden mit Leistungsverbesserungen. So steigt die Fördersumme um insgesamt sieben Prozent, wenn auch erst zum Wintersemester 2016. Inklusive des Wohngeldzuschlags wird der Höchstsatz dann bei 735Euro liegen, bisher sindes 670 Euro. Allerdings war die Förderung zuletzt 2010 nach oben gesetzt worden. Auch die Einkommensfreibeträge und die Zuverdienstgrenzen werden erhöht.

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