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Gekommen, um zu bleiben. Flüchtlinge vor der Erstaufnahmestelle für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt.

© dpa

Deutsche Flüchtlingspolitik: Wider den Wahnsinn!

Deutschland stößt mit seiner Asylpraxis an eine Grenze. Wir müssen umdenken, fordert Berlins erste Ausländerbeauftragte Barbara John im Essay.

Ein Essay von Barbara John

Innenminister Thomas de Maizière hat recht, wenn er erklärt, dass Deutschland nicht überfordert sei, wenn in diesem Jahr etwa 800.000 Flüchtlinge zu uns kommen, so viele, wie noch nie. Aber er irrt, wenn er sich und uns einredet, dass mit mehr Personal, schnelleren Verfahren, mehr europäischer Solidarität, besserer Koordination die hohen Zahlen wieder reduziert werden können.

Schon bisher hat das fast wöchentliche Drehen an neuen Regelungen im Flüchtlingsrecht – die einen dürfen bleiben, andere müssen schneller gehen – nichts bewirkt. Hat die Bundesregierung endlich verstanden, dass Deutschland zum europäischen Zentrum der Flüchtlingsaufnahme und Flüchtlingsversorgung geworden ist, wenn das Land am Jahresende wahrscheinlich fast fünfzig Prozent aller Antragsteller in der Europäischen Union (Gesamtzahl liegt noch nicht vor) beherbergt? 2014 waren es „nur“ dreißig Prozent? Begreift sie, dass sie sich nicht länger nur auf Organisationsfragen und Verteilungsschlüssel konzentrieren darf? Die vielen Asylbewerber aus Kriegs- und Krisengebieten, aber auch aus Ländern ohne Gefahr für Leib und Leben haben die Flüchtlingsfrage ganz nach oben auf die politische Agenda geschoben. Politisch gewollt war diese Entwicklung keineswegs. Aber sie war unvermeidlich. Es fehlte an Analyse und Weitblick. Doch eines macht die Regierung goldrichtig: keine abweisende und bissige Polemik gegenüber den Schutzsuchenden und Armutsflüchtlingen, jedenfalls im Großen und Ganzen. Das war in den Neunzigerjahren anders. Damals prägte die Deichgrafenmetaphorik die Diskussion: Es flutete, strömte und überschwemmte. Das Boot war immer nur voll.

Alle Parteien reden und streiten zwar seit Monaten, ob diese und jene Regelung mehr auf Grün oder auf Rot zu stellen ist (Taschengeld, Grenzkontrollen). Aber die Diskussion bleibt sachlich. Doch das allein reicht nicht mehr. Jeder Stein in der Flüchtlingsfrage muss angefasst und umgedreht werden, wenn die Bundesregierung nicht nur reagieren, sondern agieren will. Die Kanzlerin sagte zwar schon vor einer Woche im ZDF-Sommerinterview, das nächste große gemeinsame europäische Projekt werde die Flüchtlingsfrage sein. Sie glaubt offensichtlich weiter an eine besser funktionierende Verteilung. Ähnlich argumentiert der höchste Interessenvertreter der Flüchtlinge, der Hohe Flüchtlingskommissar der UN, Antonio Guterres: „Wir müssen die Verantwortung auf mehr Schultern in Europa verteilen. Langfristig ist es nicht tragbar, dass nur zwei EU-Länder – Deutschland und Schweden – mit leistungsfähigen Asylstrukturen die Mehrheit der Flüchtlinge aufnehmen.“ Damit erkennt er die weltweit einzigartig großzügigen Maßstäbe an, die Deutschland gesetzt hat. Doch können er und die Kanzlerin realistischerweise hoffen, diese Maßstäbe würden in allen Mitgliedstaaten der EU übernommen?

Die Europäisierung der deutschen Asylstandards ist Wunschdenken

Wie sollen denn mittel- und osteuropäische Mitgliedsländer wie Ungarn, die Slowakei, Rumänien, Flüchtlinge derart voll versorgen können, wie wir es tun mit Unterkunft und rund 390 Euro, wenn die Arbeitslosen in diesen Ländern weit darunter alimentiert werden? Die Europäisierung der deutschen Asylstandards ist Wunschdenken. Jetzt ist der Moment gekommen, wo grundsätzlich zu fragen ist, was die Kernsubstanz des deutschen und europäischen Flüchtlingsschutzes sein sollte. Einfach so weitermachen wie bisher, nur schneller und ergebnisorientierter, wie es der Bundesinnenminister versprach? Oder Neues wagen – genau die Nöte der Herkunftsländer in den Blick nehmen und mit ihnen gemeinsam handeln? Mit der bisherigen Asylpraxis jedenfalls ist Deutschland an eine Sinngrenze gestoßen.

Die goldene Regel für die Aufnahme von Flüchtlingen wurde vor 66 Jahren im Grundgesetz fest verankert, und zwar im Artikel 16 Abs.1 Grundgesetz. Auch nach den Änderungen (1993) heißt es dort: „Politisch Verfolgte genießen Asyl.“ Und wer genau als politisch Verfolgter anerkannt wird, das hat sich in dieser langen Zeit den menschenrechtlichen Erkenntnissen angepasst. So gelten beispielsweise Homosexuelle, die im Herkunftsland Repressalien erleiden (Berufsverbote, Bestrafungen), seit Längerem als politisch verfolgt. Das Versprechen, Verfolgte aufzunehmen statt abzuweisen, wie es in den dreißiger und vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts geschah, war ein menschenrechtlicher Meilenstein, weltweit die Ausnahme, die Bestand haben sollte. Es war die Frucht der tief empfundenen Schuld gegenüber allen im nationalsozialistischen Deutschland Verfolgten und Ermordeten. Viele hätten überleben können, hätte es verbindlichen rechtlichen Schutz für sie gegeben. Dennoch hat dieser Schutz bis heute im Völkerrecht keine Aufnahme gefunden.

In Deutschland hat sich die praktische Umsetzung des weltweiten Versprechens als Problem erwiesen, als gleich nach dem Fall des Eisernen Vorhangs Hunderttausende in der Bundesrepublik einen Asylantrag stellten. Verfolgt waren die allermeisten nicht, aber sie nutzten die Möglichkeit der generellen Aufnahmegarantie für alle Asylantragsteller. Also nicht nur für die tatsächlich Verfolgten, sondern auch für alle anderen. Auch heute noch sind alle Ausländer berechtigt, einen Antrag zu stellen, mit Ausnahme der EU-Bürger. Die europäischen Schengen- und Dublin-Regelungen haben daran nichts grundsätzlich geändert. Warum scheint es eine unveränderliche Regel zu sein, dass die Antragsteller deutschen Boden erreicht haben müssen? Wenn das abschrecken sollte, dann ist inzwischen das Gegenteil eingetreten. Denn wer es als Flüchtling nach Deutschland schafft, hat Anspruch auf ein Asylverfahren. Offene Grenzen, hohe Mobilität und das Milliardengeschäft der Schlepperbanden ermöglichen die Einreise. So kommen derzeit vierzig Prozent der Asylbewerber aus den sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ des Westbalkans.

Die kürzeste Dauer der Asylprüfung für diese Gruppe beträgt jetzt durchschnittlich mehr als fünf Monate

Politische Verfolgung gibt es dort nicht, aber jede Menge Perspektivlosigkeit für sozial Schwache. Für sie ist der monate-, manchmal auch jahrelange Aufenthalt finanziell ein Gewinn. Deshalb bringt der Streit ums Taschengeld nichts. Für sie zählen die Monate, die sie hier im Verfahren sind. Ab dem 4. Aufnahmemonat bekommen sie etwa 360 Euro zur Versorgung neben der Unterkunft, ab dem 15. Monat so viel wie ein Hartz-IV-Empfänger. Die kürzeste Zeitdauer der Asylprüfung für diese Gruppe beträgt jetzt durchschnittlich mehr als fünf Monate. Danach beginnt der individuelle Kampf um die Bleibeverlängerung. Es werden Widerspruchs- und Klageverfahren angestrengt, später Reiseunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt, und wenn alle Halteseile zu reißen drohen, lässt man sich vor dem Gerichtstermin in eine Klinik einweisen, um nach drei Tagen „in gutem Allgemeinzustand“, wie es die Gerichtssprecherin eines Verwaltungsgerichts mitteilte, wieder aus dem Krankenhaus entlassen zu werden.

Nein, Schmarotzervorwürfe sind neben der Sache. Die Leute verhalten sich völlig legal und rational, sie nutzen die gesetzlich gegebenen Möglichkeiten, wie wir es bei anderen Gelegenheiten auch tun. Und reisen sie nicht freiwillig aus – warum sollten sie? –, werden sie weiter unterstützt. Auch das ist gesetzlich so vorgesehen. Dass die schließlich doch drohende Abschiebung nur zögerlich vollzogen wird, zeigen die wachsenden Zahlen der Ausreisepflichtigen. Die individuellen Asylanträge mögen einigen Menschen helfen. Doch wenn schon bei der ersten Vorsprache die Behörden alle Register ziehen, um Antragsteller aus sicheren Herkunftsländern wieder loszuwerden, hat das mit Flüchtlingspolitik nichts mehr zu tun. Es ist nur noch eine Schinderei für alle Beteiligten.

Auch wenn es schwerfällt: Die gesetzlich geschützte Aufnahmegarantie ist nicht mehr zeitgemäß. Sie muss geändert werden. Wir erfahren täglich, wie sehr die globale politische, elektronische und mediale Vernetzung das Innenleben der meisten Länder sichtbar macht wie auf einem Bildschirm. Die einschlägigen Stellen wissen doch genau, wo große Gefahren drohen und wo nicht. Die erfolglosen Wanderungen aber – kommen, bleiben, gehen – produzieren nutzloses Verwaltungshandeln in Fülle und kosten Milliarden. Wäre es nicht effektiver, wenn die EU für den Balkan ein großes Hilfsprogramm auflegte? Und warum können für die wenigen möglichen Schutzfälle nicht in unseren Konsulaten oder Botschaften (auch anderer europäischer Länder) Anträge gestellt werden, wie es Kanada längst praktiziert? Das Versprechen gegenüber politisch Verfolgten wäre damit nicht gebrochen. Im Gegenteil: Es würde gestärkt.

Schon 4,5 Millionen Syrer leben in regionalen Nachbarländern der früheren Heimat

Schutz für syrische Flüchtlinge gibt es nicht nur in Deutschland. Schon 4,5 Millionen Syrer leben in regionalen Nachbarländern der früheren Heimat (Jordanien, Libanon, Türkei, Ägypten, Irak). Sie hausen dort in überdimensionierten Zelt- und Hüttenstädten. Keine Asylanträge, keine Vollversorgung. Viele syrische Flüchtlinge, die jetzt nach Deutschland kommen, haben sich in diesen Lagern aufgehalten, aber es dann nicht mehr ausgehalten. Das hat Ursachen, die gemildert werden könnten. Der UN-Flüchtlingskommissar Guterres beklagt seit Monaten fehlende Mittel für die Versorgung von Flüchtlingen. Im Zweijahresbudget des UNHCR ist für 2015 eine Gesamtsumme von 5,2 Milliarden US-Dollar vorgesehen für etwa 39 Millionen Flüchtlinge weltweit unter dem Protektorat des UNHCR. Davon sind bisher nur zwei Milliarden sicher finanziert. Deutschland gibt für die aufgenommenen Asylbewerber in diesem Jahr wahrscheinlich acht Milliarden Euro aus, allein für Versorgung und Unterkunft. Personen in den Lagern im Nahen Osten erhalten vom World Food Programme der UN 1,60 Euro für Nahrungsmittel täglich. Und wir streiten darüber, ob vier Euro Taschengeld pro Tag nicht zu wenig sind.

© Karikatur: Klaus Stuttmann

Die ernsthafte Frage muss lauten: Ist es nicht eine zusätzliche Aufgabe für die EU, die elenden Zustände in den Großlagern zu verbessern? Neben ausreichender Ernährung auch für medizinische Hilfe und für Schulen zu sorgen? Nicht nur mit der Hoffnung, dass weniger Flüchtlinge kommen, sondern aus Verantwortung für diejenigen, die weder Mittel noch Kraft haben, die armseligen Quartiere zu verlassen. Vor 66 Jahren, als unser Grundgesetz in die Welt kann, gab es solche Schutzhäfen nicht, so fragil sie auch sein mögen. Das ist heute anders, und wir sollten über den nationalen Tellerrand blicken. Nationale Flüchtlingspolitik kommt schnell an ihre Grenzen. Im internationalen Hilfeverbund liegt die Zukunft.

Flüchtling zu sein ist eine kaum erträgliche Bürde. Ich weiß noch aus meiner Kindheit, wie meine Mutter darunter gelitten hat. Aber über viele Jahre wie ein Flüchtling leben zu müssen, selbst in einem sicheren Aufnahmeland, ist eine menschliche Katastrophe. Es entwurzelt und tötet das Selbstwertgefühl. Nicht mehr dazuzugehören, immer abhängig zu sein, nichts mehr eigenverantwortlich auf die Beine zu stellen. In dieser Situation leben Flüchtlinge auch bei uns oft jahrelang.

Die Antwort der Senatsverwaltung: Geht gar nicht. Das sei ja eindeutig Schwarzarbeit

Nun sind es so viele, dass ihre gesellschaftliche, sprachliche und berufliche Integration kaum noch zu leisten ist, wenn wir uns nicht selbst einen gewaltigen Ruck verpassen. Ein Beispiel – nur episodische Evidenz – mag zeigen, wie weit wir davon entfernt sind. In einer Runde mit Vertretern des Senats und der Freien Wohlfahrt in Berlin wird diskutiert, wie in einem Unterbringungsheim mit eintausend Plätzen der Betrieb in der Halle mit den vielen Waschmaschinen gemanagt werden kann. Bezahlte Kräfte gäbe es dafür nicht. Jemand schlägt vor, das Management und das Leeren der vielen Papierkörbe geeigneten Flüchtlingen für ein kleines Entgelt oder gar als ehrenamtliche Arbeit zu übertragen. Die sonstige Reinigung wird ohnehin von Firmen erledigt. Die Antwort der zuständigen Senatsverwaltung: Geht gar nicht. Das sei ja eindeutig Schwarzarbeit. Entweder man schaffe legale Arbeitsplätze oder solche Leistungen können nicht erbracht werden. Basta.

Dieser Wahnsinn hat Methode. Hätte sonst der Bundesinnenminister angekündigt, ein „Standardabweichungsgesetz“ auf den Weg zu bringen, damit beim schnellen Bau von Unterkünften das Vergaberecht und die Emissionsschutzverordnung nicht mehr im Wege stehen?

Deutschland braucht Veränderungen auf allen Politikfeldern, um die Folgen von Massenflucht und Einwanderung zu bewältigen. Aber noch wird an jedem vertrauten Standard festgehalten. Wenn wir so weitermachen und die Standards zum 11. Gebot erklären, werden jahrelang viele anerkannte Flüchtlinge in gut kontrollierten Einrichtungen bestens versorgt, geschützt, gesichert und betreut. Das wäre fast ein neuer Fluchtgrund.

- Barbara John war von 1981 bis 2003 Ausländerbeauftragte des Berliner Senats. Sie ist Vorsitzende des Expertengremiums für Integrationssprachkurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Außerdem ist sie Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin.

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