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Einigung auf Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft.

© dpa

Doppelte Staatsangehörigkeit: De Maizière und Maas einigen sich auf Doppelpass

Um eine Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft haben Union und SPD in den vergangenen Monaten heftig gerungen. Jetzt haben Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) eine Einigung erzielt. Aber auch die muss noch abgestimmt werden.

Während der Koalitionsverhandlungen war das Thema doppelte Staatsbürgerschaft ein heiß diskutiertes Thema. In einer der letzten nächtlichen Verhandlungsrunden verständigten sich Union und SPD auf einen Kompromiss, der besagte, dass in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern sich nicht mehr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen. Vor allem der Punkt "aufgewachsen" sorgte jedoch zuletzt wieder für heftige Diskussionen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière legte vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf vor, der zunächst auf Kritik bei der SPD stieß.

Jetzt haben sich de Maizière und Justizminister Heiko Maas (SPD) geeinigt. "Wir haben eine gute Lösung für die doppelte Staatsbürgerschaft gefunden. Junge Menschen, deren Leben in Deutschland geprägt wurde, werden nicht länger gezwungen, sich gegen die Wurzeln ihrer Familie zu entscheiden", sagte Heiko Maas am Donnerstag. "Wir haben einen guten und praktikablen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Optionspflicht erarbeitet. Den im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD gefundenen Kompromiss zur doppelten Staatsbürgerschaft erfüllt der nun vereinbarte Gesetzentwurf mit Leben", sagte wiederum de Maizière.

Kompromiss: Mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten

In dem Gesetzentwurf, auf den sich de Maizière und Maas verständigt haben, heißt es nun laut der beiden Ministerien, dass in Deutschland aufgewachsen und damit von der Optionspflicht befreit ist, wer sich bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre "gewöhnlich" in Deutschland aufgehalten habe. Gleiches solle gelten, wenn der Betroffene sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. In einer Mitteilung der beiden Ministerien heißt es weiter, dass auf Antrag des Betroffenen die Staatsangehörigkeitsbehörde das Vorliegen dieser Voraussetzungen und damit den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit schon vor Vollendung des 21. Lebensjahres feststelle. Sollte sich jemand nach Vollendung des 21. Lebensjahres noch nicht bei der Behörde gemeldet haben, wird diese von Amts wegen aktiv. Die Behörde prüfe dann, ob entsprechende Informationen aus dem Melderegister vorliegen, muss sie nichts weiter überprüfen. Andernfalls muss der- oder diejenige das Aufwachsen in Deutschland anhand der genannten Kriterien nachweisen. Dies kann zum Beispiel durch Vorlage eines Schulzeugnisses erfolgen.

Optionspflicht wird nicht abgeschafft, aber reformiert

Damit ist klar, dass die Optionspflicht, also die Pflicht, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, nicht gänzlich abgeschafft, sondern nur reformiert wird. Bisher müssen sich junge Menschen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren entweder für die Staatsangehörigkeit der Eltern oder die deutsche entscheiden.

In Regierungskreisen hieß es am Donnerstag, dass sich Maas und de Maizière Ende vergangener und Anfang dieser Woche verständigt hätten. Von einem "guten Stück Arbeit" war da die Rede. Für beide Seiten sei es ein langer Weg zu diesem Kompromiss gewesen. Noch ist der Entwurf aber nicht final mit allen anderen Ressorts abgestimmt. Auch die Fraktionen und Parteien werden über den gefunden Kompromiss noch reden.

De Maizière betonte in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf einerseits den veränderten Lebensumständen optionspflichtiger Jugendlicher in Deutschland Rechnung trage, andererseits berücksichtige er aber auch den besonderen Wert, "den die deutsche Staatsangehörigkeit für unser Zusammenleben hat". Heiko Maas sagt, dass "unnötige bürokratische Hürden" nun vermieden würden. Er interpretiert den Kompromiss als "ganz wesentlichen Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht". Es sei ein großer Erfolg, den die SPD am Ende der Koalitionsverhandlungen der Union abringen konnte, der jetzt umgesetzt werde.

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