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Das lohnt sich. Auch steuerlich hat die Hochzeit Vorteile – egal, ob die Partner Kinder haben. Foto: Patrick Pleul / dpa-ZB

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Ehegattensplitting: Der Hausfrauen-Rabatt

Das Ehegattensplitting kostet den Staat im Jahr rund 19 Milliarden Euro. Kritiker sehen darin eine Subvention eines antiquierten Familienmodells.

Berlin - Eigentlich sind es nur drei Paragraphen, sechs Absätze, in Abschnitt III und IV des Einkommensteuergesetzes. Doch beim Ehegattensplitting geht es um viel mehr. „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“, so heißt es in Artikel sechs des Grundgesetzes. Darum, ob Artikel sechs noch zählt, geht es den einen – darum, dass Familie heute immer öfter jenseits von Ehe gelebt wird, geht es den anderen.

Das Ehegattensplitting mildert für Verheiratete die Steuerprogression, also dass für höhere Einkommen ein höherer Steuersatz gilt. Dafür unterstellt das Finanzamt, das gemeinsame Einkommen würde je zur Hälfte von Mann und Frau erarbeitet. Verdient ein Ehemann 50 000 Euro im Jahr und seine Frau nichts, so zahlt der Mann zweimal die Steuern, die auf ein Einkommen von 25 000 Euro erhoben würden – weniger als er alleine zahlen würde.

Wo die Steuerprogression greifen würde, gibt es auch besonders viel zu sparen – umso mehr, je weiter der Verdienst von Mann und Frau auseinanderliegt. 8172 Euro Steuern sparte 2010, wer als verheirateter Alleinverdiener 120 000 Euro nach Hause brachte. Das Splitting nützt jenen, die gut verdienen. 18,9 Milliarden Euro ließ sich der Staat das im Jahr 2010 kosten. Gutverdienender Familienversorger versus Alleinerziehende und Patchwork-Glück: Mit dem Ehegattensplitting werden immer auch verschiedene Lebensentwürfe verhandelt – und bisher die Ehe belohnt.

Die SPD plädierte in der vergangenen Woche dafür, das Ehegattensplitting abzuschaffen oder es – ganz klar ist sie da noch nicht – wenigstens zu verändern. Prompt nannte CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt die SPD eine „Partei der Familienfeindlichkeit“, und FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing warf der SPD ein „unehrliches Spiel“ mit den Bürgern vor.

Michaela Wendt lebt glücklich, wenn auch nicht freiwillig, einen anderen Entwurf als die Ehe. Als ihr Freund vom positiven Schwangerschaftstest erfuhr, war er weg. Wendt sorgt alleine für ihren sechsjährigen Sohn Timon. Seit er ein Jahr alt war, arbeitet sie in Vollzeit als Bürokauffrau. Wären die Splitting-Milliarden neu zu verteilen, hätte sie für ihren Anteil daran ein paar Ideen. Bis zum Sommer ging Timon in eine Kindertagesstätte in Berlin-Marzahn. Die Spielsachen waren alt und fleckig, der Spielplatz hatte seine guten Tage längst hinter sich. Um fünfzehn Kinder kümmerte sich nur eine Erzieherin, viel zu wenig, findet Wendt. Im Sommer machte die Einrichtung für drei Wochen zu. Drei Wochen Urlaub nehmen mitten in der Hauptferienzeit, das kann Michaela Wendt nicht. „Hätte ich meine Mutter nicht gehabt, hätte ich nicht gewusst, was ich machen soll“, sagt sie.

Um Frauen wie Michaela Wendt geht es denjenigen, die das Ehegattensplitting abschaffen und die gesparten Milliarden an anderer Stelle nutzen wollen. Profitieren könnten neben Alleinerziehenden auch Eltern, die ohne Trauschein zusammenleben, Patchwork-Familien, homosexuelle Paare, die gemeinsam Kinder erziehen.

Das Ehegattensplitting, eingeführt 1958, stammt aus einer anderen Zeit – in der heiratete, wer zusammenlebte, und Kinder bekam, wer verheiratet war. Auch heute noch erreichen 90 Prozent der Entlastung Ehepaare, die Kinder haben, kleine oder erwachsene. Allerdings schätzte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung 2003, dass nur rund zwei Drittel des Entlastungsvolumens Eltern zugute kommt, die ihre Kinder tatsächlich noch versorgen müssen.

Denn das Splitting fördert die Ehe selbst – ob mit oder ohne Kinder. Kostas Petropulos, Leiter des Heidelberger Büros für Familienfragen, findet genau das richtig: „Ehepartner müssen füreinander einstehen, ob bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Deshalb muss der Staat die Ehe besonders fördern“, sagt er. In der Tat spart der Staat an Eheleuten – etwa bei den Hartz-IV-Regelungen.

Auch unter dem Stichwort Wahlfreiheit verteidigen Befürworter das Splitting. Denn es ermögliche Eheleuten, selbst zu entscheiden, wie sie Hausarbeit und Erwerbsarbeit untereinander aufteilen wollen. Ob ein Partner 60 000 Euro verdient oder beide je 30 000: Bei gemeinsamer Veranlagung macht das für die Steuer keinen Unterschied. Insgesamt steht aber schlechter da, wer sich die Erwerbsarbeit teilt: Wer mitverdient, ist nicht mehr beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Außerdem müssen die meisten Doppelverdiener Kinderbetreuung bezahlen, können diese Kosten aber nicht voll von der Steuer absetzen. Finanziell spricht also einiges dafür, dass einer bei den Kindern zu Hause bleibt.

Diese Wahlfreiheit in der Lebensplanung, die nur in der Ehe gilt, sei selbst innerhalb dieser ein Zerrbild, sagt die Hamburger Verfassungsrechtlerin Margarete Schuler-Harms. „Es ist eine momentane Wahlfreiheit für das Ehepaar als Ganzes. Die negativen Folgen trägt aber in der Regel nur die Frau.“ Meist sei sie es, die den Anschluss ans Berufsleben verpasst – und dafür büßt, wenn die Ehe scheitert.

Splitting-Befürworter Petropulos kritisiert diese Bedenken als „Phantomdebatte“. Er sagt: „Wer glaubt, dass Frauen wegen der Förderung der Ehe ihre Karriere aufgeben, unterstellt ihnen Unmündigkeit.“ Er fordert, dass der Staat insgesamt mehr Geld ausgeben solle für Familien und Kinder, und dies nicht gegen die Ehe ausspielen dürfe.

Als Modell dafür wird das Familiensplitting diskutiert. Es würde die Wirkung des Ehegattensplittings verstärken: Mit jedem Kind stiege der Splittingfaktor. Das Geld käme dort an, wo Kinder aufwachsen. Gleichzeitig würde stärker als momentan profitieren, wer viel verdient.

Juristin Schuler-Harms plädiert für eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag. Das würde heißen: In einer Alleinverdiener-Ehe kann der Grundfreibetrag desjenigen, der zu Hause bleibt, auf den Berufstätigen übertragen werden. Das Existenzminimum beider Ehepartner bliebe steuerfrei – für alles andere würden mit voller Progression Steuern gezahlt. Gut 11 Milliarden Euro mehr Steuern hätte der Staat nach Angaben des Bundesfinanzministeriums so im Jahr 2010 einnehmen können.

Unter Juristen ist allerdings umstritten, ob eine solche Regelung mit dem Artikel sechs des Grundgesetzes, zum besonderen Schutz von Ehe und Familie, vereinbar wäre. So gibt es auch Stimmen, die diesen Verfassungsartikel auf Familien beschränken, die Ehe dort streichen wollen. Und auch wenn der Gesetzgeber das Ehegattensplitting abschaffen würde, müsste darüber vermutlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Denn jemand, der willens ist, eine solche Frage von höchster Stelle klären zu lassen, findet sich erfahrungsgemäß schnell. Mehrere Klagen sind schon anhängig. So beschäftigen sich die Richter gerade mit dem Thema, ob vielleicht bald auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting profitieren könnten.

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