Justizskandal : Türkisches Gericht rechtfertigt Gruppenvergewaltigung

03.11.2011 14:17 UhrVon Thomas Seibert
Das höchste Berufungsgericht der Türkei fordert nur Mindeststrafen für die Vergewaltiger. Foto: dpa
Das höchste Berufungsgericht der Türkei fordert nur Mindeststrafen für die Vergewaltiger. - Foto: dpa

Zwei Dutzend Beamte, Lehrer und Soldaten haben in der Türkei eine 13-Jährige regelmäßig vergewaltigt. Möglich, dass keiner von ihnen hinter Gitter muss. Parteien und Regierung distanzieren sich von dem Urteil.

Die osttürkische Provinz Mardin im Jahr 2002. Mehr als zwei Dutzend scheinbar ehrenwerte Bürger, darunter Beamte, Lehrer, Soldaten und der Chef der örtlichen Landwirtschaftskammer, verschaffen sich über zwei Zuhälterinnen Kontakt zu dem Mädchen Nailan und vergewaltigen die 13-jährige regelmäßig. Schließlich gelingt Nailan die Flucht, Anwälte nehmen sich des schwer traumatisierten Mädchens an und bringen die Täter vor Gericht. Doch diese könnten billig davonkommen: Vor wenigen Tagen entschied das höchste Berufungsgericht des EU-Bewerberlandes Türkei, dass die Vergewaltiger nur Mindeststrafen erhalten dürften – weil das Mädchen den Geschlechtsverkehr selbst gewollt habe.

Gut möglich, dass die Männer keinen einzigen Tag hinter Gittern verbringen müssen.

„Bisher war noch keiner im Gefängnis“, sagte Nailans Anwältin Reyhan Baydemir am Donnerstag unserer Zeitung. „Möglicherweise bleiben alle auf Dauer frei.“ Denn das Verfahren steht vor der Verjährung.

Die richterliche Milde für die Peiniger von Nailan – ihr wahrer Name darf nur mit den Initialen N.C. wiedergegeben werden – hat die türkische Öffentlichkeit geschockt. Wie kann es sein, das einige der höchsten Richter des Landes ein solches Skandalurteil fällen? Die Antwort von Frauenrechtlerinnen fällt vernichtend aus. Das Urteil stehe für die Macht eines männlichen Chauvinismus in der türkischen Gesellschaft, der Frauen als untergeordnete Wesen betrachte.

So wie im Fall Nailan, einem Justizskandal von Anfang bis Ende: Gerichtsgutachter erklärten, Nailan hätte zu den Vergewaltigern auch Nein sagen können, habe aber mit dem Sex Geld verdienen wollen. „Das sind die Fantasien dieser Männer“, schimpfte die Frauenrechtlerin Hülya Gülbahar im Gespräch mit unserer Zeitung: „Die denken, ein 13-jähriges Mädchen wolle unbedingt mit 60-jährigen Männern Gruppensex treiben.“

Nailan musste wegen der erlittenen Verletzungen mehrmals operiert werden, verbrachte Jahre in einem Istanbuler Kinderheim und hat noch heute Alpträume. Eine Anwältin und eine Menschenrechtlerin nahmen sie wie eine Tochter auf, sie konnte die Schule abschließen und will Juristin oder Journalistin werden. Das Urteil des Berufungsgerichts habe ihr nun einen neuen Schock versetzt, sagte Nailans Pflegemutter Levent Yurtsever der Zeitung „Vatan“.

Frauenrechtlerin Gülbahar sieht das Nailan-Urteil als Teil eines bedenklichen Trends. Erst kürzlich habe das Verfassungsgericht den Türkinnen unter Verweis auf die Tradition verboten, nach der Heirat ihren eigenen Namen zu behalten. Ein Berufungsrichter schlug vor, ein Vergewaltiger solle straffrei bleiben, wenn er sein Opfer heirate. Diese Regel war im Zuge der EU-Reformen abgeschafft worden.

Doch diese Reformen seien in den Gerichten nichts wert, sagte Gülbahar. „Da gibt es eine unausgesprochene Vereinbarung zwischen den Männern: Wie sehr auch die Gesetze reformiert werden, wir wenden sie einfach nicht an.“ In der Strafkammer, die das Urteil im Fall Nailan sprach, sitzt keine einzige Frau.

Ohnehin ist der türkische Reformprozess zum Erliegen gekommen, weil die Türkei bei ihrer EU-Bewerbung wegen des Zypern-Problems und wegen des Widerstandes in der EU nicht vorankommt. „Die Türkei wird ungerecht behandelt“, sagte Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan der „Bild“-Zeitung. Insbesondere Deutschland könne in der EU mehr für sein Land tun.

In Ankara hagelte es nach dem Nailan-Urteil Kritik von allen Parteien an der Justiz, auch die Regierung distanzierte sich. Zugleich wurde die Hoffnung laut, der kontroverse Richterspruch könne noch von der Großen Kammer des Berufungsgerichts kassiert werden. Dass die ebenfalls eingeschalteten Richter des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg das Opfer Nailan in den Mittelpunkt stellen und den türkischen Berufungsrichtern eine schallende Ohrfeige verpassen werden, gilt ohnehin als ausgemacht.

Doch ganz so leicht kann sich die Politik nicht aus der Affäre ziehen, findet Frauenrechtlerin Gülbahar. Immerhin hätten viele hohe Richter ihre Ernennung der Regierung Erdogan zu verdanken. Lange war die türkische Justiz eine Bastion der Säkularisten, doch inzwischen sind dort viele Juristen aus Erdogans religiös-konservativer Anhängerschaft aufgestiegen.

Dieser Machtwechsel bringe weiblichen Opfern männlicher Gewalt wie Nailan aber nichts, sagte Gülbahar: „Die konservative Mentalität wird nicht reformiert, sondern gefestigt.“ Ob nun ein säkularistischer oder ein religiös-konservativer Chauvinist die Urteile fälle, sei im Endeffekt egal: „Nur das Personal ändert sich, nicht aber die Mentalität.“

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