Kopf hoch mit Kopftuch : Junge Muslima klagt erfolgreich gegen Kopftuchverbot

18.10.2012 10:13 Uhrvon

Zum womöglich ersten Mal hat ein deutsches Gericht ein Kopftuchverbot als rechtswidrig erachtet. Eine Muslima wegen ihres Kopftuches nicht einzustellen sei Diskriminierung, urteilte das Arbeitsgericht Berlin.

Das "menschliche Grundübel", der Fremdenhass, beeinflusst die Debatte leider mit.

Die Anwältin der abgewiesenen Auszubildenden ist mit dem Urteil hoch zufrieden – und macht auf einen größeren Zusammenhang aufmerksam: Der beklagte Zahnarzt habe den Vorwurf der Klägerin „ohne Weiteres eingestanden“, er habe es anscheinend völlig normal gefunden, mit religiöser Neutralität auch in einer Arztpraxis zu argumentieren“, sagte Maryam Haschemi Yekani dem Tagesspiegel. Da hätten die Kopftuchgesetze der Länder, die die Verhüllung in der Schule oder anderswo im öffentlichen Dienst verböten, wohl eine Art „Fernwirkung“ gehabt. Das Urteil mache nun völlig klar, dass dieses Argument außerhalb des öffentlichen Dienstes bestenfalls in religiösen Einrichtungen ziehe.

Ein einzelnes Urteil bisher, aber kein Einzelfall: „Dass Frauen wegen ihres Kopftuchs diskriminiert werden, das erfahren wir leider sehr häufig in unserer Beratungspraxis“, sagt Eva Maria Andrades vom Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB. „Aber oft ist die Beweislage schwierig oder die Frauen wagen eine Klage nicht, weil sie noch mehr Schwierigkeiten fürchten. Wir hoffen, dass dieses Urteil nun Signalwirkung hat und mehr Frauen ermutigen wird, sich zu wehren.“

Signalwirkung erhofft. Nach den Erfahrungen des Türkischen Bundes werden Kopftuchträgerinnen häufig diskriminiert – auch am Arbeitsplatz. Foto: Jochen Zick/Keystone Foto: Jochen Zick / Keystone
Signalwirkung erhofft. Nach den Erfahrungen des Türkischen Bundes werden Kopftuchträgerinnen häufig diskriminiert – auch am Arbeitsplatz. Foto: Jochen Zick/Keystone - Foto: Jochen Zick / Keystone

Ermutigend könnten auch die Worte des Richters in der Urteilsbegründung wirken: Das AGG solle im Kern einem „menschlichen Grundübel“ entgegenwirken, dem Fremdenhass – wozu sich der mehrheitlich rot-grüne Gesetzgeber leider nie bekannt habe. Xenophobie, diesen Hass gegen Fremdes, gebe es aber „auch im progressiven Gewande“. „Die Frau mit Kopftuch gilt als unemanzipiert und rückständig. Dabei ist sie in Wahrheit nicht verkehrt, sondern nur anders. Und Mensch, unter dem Schutz der Gesetze.“

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