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Politik: Neonazi-Bande als Terroristen verurteilt

Erstmals seit Jahrzehnten sind in Deutschland wieder Neonazis als Terroristen zu teilweise hohen Strafen verurteilt worden. Elf jugendliche Angeklagte wurden vom Oberlandesgericht in Potsdam als terroristische Vereinigung eingestuft.

Potsdam (07.03.2005, 17:27 Uhr) - Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) verurteilte den Rädelsführer zu viereinhalb Jahren Haft, die elf Mittäter zu Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren. Der zwölfte Angeklagte war erst nach Gründung der Vereinigung dazugestoßen. Einige hatten gestanden, Anschläge auf Geschäfte und Imbisse von Ausländern verübt zu haben (Az 1-5600 OJs 1/04 (1/05)).

«Wenn sich elf junge Männer zu einer Vereinigung zusammenschließen, um "das Havelland von Ausländern zu säubern", ist das terroristisch», betonte die Vorsitzende Richterin des Staatsschutzsenats, Gisela Thaeren-Daig, in der Urteilsbegründung. Wer auf diese Art das friedliche Zusammenleben störe, der stelle sich «auf eine Stufe mit rassistischen Verbrechern». Fast alle hätten eine ausländerfeindliche Einstellung gehabt.

Es war die bundesweit erste Verurteilung nach der Änderung des Paragraphen 129 a) - Bildung terroristischer Vereinigungen - im Dezember 2003. Ende der 70er und in den 80er Jahren gab es zuletzt mehrere Verurteilungen in der rechten Szene wegen Bildung terroristischer Vereinigungen.

Mit den nach Jugendrecht gefällten Urteilen folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für fünf der Angeklagten Bewährungsstrafen beantragt, für einen gemeinnützige Arbeit und für den Rest Freispruch. Für sie ist der Tatvorwurf der Gründung einer terroristischen Vereinigung nicht erfüllt. Der Verteidiger des Hauptangeklagten will Revision beantragen.

Zur Tatzeit waren die Verurteilten zwischen 14 und 18 Jahre alt. Nach Auffassung des Gerichts wollten sie mit den zwischen August 2003 und Mai 2004 verübten zehn Anschlägen Ausländer vertreiben. Es sollte «ein Fanal» gesetzt werden, um ein Klima der Angst zu verbreiten. Dazu gründeten sie die rechtsgerichtete Kameradschaft «Freikorps». Verletzt wurde bei den Anschlägen niemand. Der Sachschaden betrug rund 800 000 Euro.

Nach Aussagen einiger Angeklagter wurde der heute 20-jährige Hauptangeklagte - ein Abiturient - nach der «Freikorps»-Gründung zum Anführer, andere zum Schriftführer oder Kassierer ernannt. Die ausländerfeindlichen Ziele seien festgelegt worden. Das schriftliche Protokoll, das von elf Angeklagten mit Initialen unterzeichnet wurde, sei später vernichtet worden. «Dieser Gruppenwille war ursächlich für die Anschläge», sagte die Richterin.

Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Es sei richtig, den Anfängen des Rechtsextremismus konsequent entgegenzutreten. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) sprach von einem deutlichen Urteil mit Augenmaß. Die soziale Kontrolle durch Eltern, Schule und Vereine habe hier versagt. Er hoffe jetzt auf eine breite Diskussion über den Umgang mit dem Rechtsextremismus. (tso)

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