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Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU).

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Update

Verfassungsänderung: Bundestag billigt umfassende Bund-Länder-Finanzreform

Bundestagspräsident Norbert Lammert hält das Gesetzespaket zu den Bund-Länder-Finanzen für indiskutabel. Trotzdem wurde es beschlossen.

Der Bundestag hat die Bund-Länder-Finanzreform mit umfangreichen Verfassungsänderungen am Donnerstag in Berlin mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit gebilligt. Von 2020 an sollen die Länder jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund erhalten - dieser bekommt dafür mehr Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten. Teil des Pakets ist auch eine Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern bei den Schulfinanzen

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hatte Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) erneut Kritik an dem Gesetzespaket geübt. Lammert sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland, er halte die "Serie von Verfassungsänderungen" für "formal grenzwertig, um nicht zu sagen indiskutabel". Die am Donnerstag und Freitag im Bundestag und im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Regelungen samt Grundgesetzänderungen "befördern eine Entwicklung hin zum Zentralstaat".

Bund und Länder hatten sich im Oktober grundsätzlich auf neue Finanzbeziehungen verständigt, Mitte Mai räumten Union und SPD im Bundestag letzte Streitpunkte aus. Nach dem Auslaufen der bisherigen Regeln zum Finanzausgleich und dem Ende des Solidarpakts II für Ostdeutschland sollen die Länder von 2020 an jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund erhalten. Dieser bekommt dafür mehr Kontrollmöglichkeiten und Kompetenzen - etwa beim Bau von Fernstraßen, in der Steuerverwaltung oder bei Investitionen in Schulen.

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) verteidigte dagegen das Reformpaket. Die Aufweichung des sogenannten Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern bei der Schulfinanzierung sei eine "pragmatische Entscheidung", sagte er im ARD-"Morgenmagazin. "Es ist nicht die grundsätzliche Aufgabe der Trennung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern." (AFP)

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