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Das Visum gilt nur bis zum Schalter. Besucher müssen sich auf eingehende Befragungen einrichten. Manchmal wird auch das Handy überprüft.

© picture-alliance/ dpa-tmn

Reisen in die USA: Ein weiterer Fall: Junge Berlinerin durfte nicht einreisen

Eine 16-jährige Berlinerin durfte nicht in die USA einreisen. Es ist der zweite Fall, der innerhalb einer Woche bekannt wurde. Lesen Sie hier, worauf Besucher achten sollten.

Lea L. will es sich nicht leicht machen, als sie nach einem guten Ziel für ihr Schulprojekt „Alle ins Ausland“ sucht. Nicht etwa in ein Nachbarland soll es gehen, sondern weit weg, in die USA. 70 Tage will die 16-Jährige Berlinerin dort von Oktober bis Dezember 2014 verbringen, bei Gasteltern und der Familie ihres Stiefvaters. Ziel des Projekts, das von der Evangelischen Schule Berlin-Zentrum jedes Jahr für die Schüler der elften Klasse veranstaltet wird: Ein fremdes Land, Kultur und Leute kennenzulernen – doch gleich bei ihrer Einreise am internationalen Flughafen in Los Angeles macht Lea L. eine Erfahrung, auf die sie gerne verzichtet hätte.

Die Grenzbeamten wollen sie nicht ins Land lassen, nach einer ihren Angaben zufolge unsanften Befragung wird sie abgewiesen und zurück nach Deutschland geschickt. Der Grund: Lea L. hatte das falsche beziehungsweise kein Visum beantragt – einer der häufigsten Gründe dafür, dass bei der Grenzkontrolle die Einreise nicht genehmigt wird, teilt die US-Botschaft mit. Das Beispiel von Lea L. zeigt deshalb, wie wichtig es ist, sich vorab genau über die Einreise- und Visabestimmungen zu informieren.

Lea L. war mit einem Touristen-Visum in der Tasche ins Flugzeug gestiegen, das ihr problemlos über das Esta-Verfahren (Electronic System for Travel Authorization) ausgestellt worden war – nur eben für ihre Zwecke nicht ausreichte. Über die Website Workaway.info hatte sie sich nämlich vorab eine Gastfamilie gesucht, in der sie für einige Wochen leben wollte. Zum Ausgleich für freie Kost und Logis sollte sie ab und zu auf die Kinder des Paares aufpassen. „Gegen lediglich vier bis fünf Stunden tägliche Arbeitshilfe rund um Haus und Garten, stellen euch Gastgeber kostenlose Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung“, lautet das verlockende Angebot der Plattform – doch so einfach läuft es eben nicht.

Die Esta-Einreisegenehmigung erlaubt lediglich, als Tourist oder Geschäftsreisender in die USA zu gehen, mit einer Dauer von nicht länger als 90 Tagen. Wer aber in dieser Zeit „eine bezahlte oder unbezahlte Tätigkeit ausüben möchte“, brauche ein Visum, heißt es unmissverständlich auf der Seite der US-Botschaft. Dies würde auch für Au-pairs und Praktikanten gelten. Ebenso für diejenigen, die im Rahmen eines Austauschprogramms oder eines selbst organisierten Aufenthaltes eine weiterführende Schule oder Universität besuchen möchten.

Schüler brauchen ein ganz bestimmtes Visum

Wer beispielsweise als Schüler an einem Austauschprogramm in den USA teilnehmen möchte, reist mit dem J-1-Visum ins Land, erklärt Simone Held, die bei der Organisation „Youth For Understanding“ (YFU) für das US-Programm mitverantwortlich ist.

Nach Angaben der US-Botschaft kommt es auch tatsächlich eher selten vor, dass ein Deutscher bei der Grenzkontrolle abgewiesen wird. Von den insgesamt 2,7 Millionen Reisenden aus Deutschland sei im Jahr 2013 lediglich 700 Menschen die Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt worden. Nicht nur, aber doch häufig aufgrund eines fehlenden oder falschen Visums. Workaway.info weist darauf hin, für die Beantragung des Visums nicht verantwortlich zu sein.

[Informationen: https://de.usembassy.gov/de/visa/]

Wer seine Reise in die USA selbst organisiert, sollte sich auf der Website der US-Vertretung in Deutschland deshalb genau über die Einreisebestimmungen informieren. Allerdings: Auch wer im Besitz eines gültigen Visums ist, kann noch an der Grenzkontrolle abgewiesen werden. „Ein Visum bedeutet keine Garantie zur Einreise in die USA“, heißt es auf der Website der US-Botschaft. Das Visum erlaube nur die Anreise bis zu einem Einreisepunkt, etwa einem Flughafen. Dort müssen USA-Reisende bei den Beamten des Heimatschutzministeriums die Einreise beantragen – manchmal kommt es dort zu einer ausführlicheren Befragung. Und die kann für die Betroffenen durchaus unangenehm sein.

Erst diese Woche hatte der Fall der 19-Jährigen Marburgerin Aimee Valentina Schneider für Aufsehen gesorgt, die Anfang Juli mit einem B1/B2-Visum, das den Aufenthalt zu touristischen Zwecken oder Familienbesuchen erlaubt, zu ihrer Großcousine reisen und dort als Dankeschön für die Unterbringung ab und zu auf ihre Kinder und die von Kollegen aufpassen wollte. Unentgeltlich. Doch nach einer Kontrolle eines Facebook-Chats auf ihrem Handy wurde ihr nach ihren Angaben die Einreise verwehrt, weil Grenzbeamte offenbar den Verdacht hatten, dass sie Schwarzarbeit nachgehen wollte. Sie sei sich bei der Befragung vorgekommen „wie eine Schwerverbrecherin“, sagte sie. Eine ähnliche Erfahrung machte auch Lea L., die ebenfalls ihr Handy abgeben musste und nach ihren Angaben ruppig behandelt wurde. Unter anderem sei es ihr nicht erlaubt worden, ihre Eltern zu informieren. Am Ende wurde sie von zwei Polizisten zurück zum Flieger nach Deutschland begleitet.

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