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Immobilien: MELDUNG

Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine Wohnung in einer Genossenschaft nutzen, erhalten die Kosten für Miete und Heizung. Voraussetzung ist wie bei anderen Immobilien auch: Größe und Preis der Wohnung müssen angemessen sein.

Empfänger von Arbeitslosengeld II, die eine Wohnung in einer Genossenschaft nutzen, erhalten die Kosten für Miete und Heizung. Voraussetzung ist wie bei anderen Immobilien auch: Größe und Preis der Wohnung müssen angemessen sein. Auch die Genossenschaftsanteile, die beim Beitritt zur Genossenschaft erworben wurden, zählen zum geschützten Vermögen und werden nicht angetastet. Das meldet der Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen. Tsp

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